Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor J.P.
 - 19. Januar 2009, 23:01:31
Gut zu wissen... :-) Wegen der Staatsbürgerschaft frage ich nur deswegen, weil ich im Grund erst seit 2 Jahren die deitsche Staatsbürgerschaft besitze. Vorher hatte ich die russische, die ich leider ablegen musste, da ich sonst dort mit 18 in den Wehrdienst gezogen worden wäre. Bei mir war es nur das Problem... und ist es immer noch... dass ich meine Muttersprache schon seit vielen Jahren nicht mehr beherrsche, jetzt aber in der Schule lerne. Frage nur so nebenbei, falls es mal dazu kommen sollte, das ich irgendwann nach Russland zurück ziehen und wieder zu meiner alten Staatsbürgerschaft wechseln möchte.
Autor Timid
 - 19. Januar 2009, 21:19:20
Zitat von: J.P. am 19. Januar 2009, 19:18:00Mir bleibt dann doch immer noch die Möglichkeit, mich bei einer Universität um einen anderen Studiengang zu bewerben

Klar - nach deiner Dienstzeit kannst du im Prinzip tun und lassen, was du willst, sogar nochmal studieren (wer es sich halt mit Mitte 30 nochmal antut, für weitere Jahre an eine Uni zu gehen) ...

Zitatund später mal im Ausland zu arbeiten, oder? Nicht, dass man durch die Bundeswehr dann einschränkungen hat, zum Beispiel wegen einem Staatsbürgerschafts wechsel.

... und hier wären wir an der Stelle angekommen, an der das obige Prinzip nicht mehr greift ...
Natürlich ist ein Soldat bestimmten Regeln unterworfen, die seine Grundrechte einschränken. Gleichzeitig gibt es für ehemalige Soldaten, im Regelfall auch "Reservisten" genannt, ebenfalls bestimmte Einschränkungen, die sich im Wehrpflichtgesetz nachlesen lassen. Dazu gehört beispielsweise, dass man bis zum Ende der Wehrpflicht der Bundeswehr einen Wechsel des Aufenthaltsortes melden muss; dazu gehört, dass man etwa bestimmte Kleidungsstücke für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren muss; und schlussendlich gehört dazu ebenfalls, dass man für einen Umzug ins Ausland eine entsprechende Genehmigung seitens der Bundeswehr braucht!
Autor J.P.
 - 19. Januar 2009, 19:18:00
Wobei, eine aller letzte Frage hätte ich da noch. Mal angenommen ich habe die offiziersausbildung abgeschlossen und will mich als Berufssoldat bewerben, werde aber nicht angenommen. Mir bleibt dann doch immer noch die Möglichkeit, mich bei einer Universität um einen anderen Studiengang zu bewerben und später mal im Ausland zu arbeiten, oder? Nicht, dass man durch die Bundeswehr dann einschränkungen hat, zum Beispiel wegen einem Staatsbürgerschafts wechsel.
Autor J.P.
 - 19. Januar 2009, 19:01:07
Gut, dann habe ich alles soweit verstanden. :-)

Danke. :-)

J.P.
Autor StOPfr
 - 18. Januar 2009, 17:06:19
Zitat von: J.P. am 18. Januar 2009, 15:05:21
Aber was ist dann mit der Zeit nach der Offiziersausbildung? Sowie ich das jetzt verstanden habe, muss man sich erneut gebewerben und dann ist es nur noch reine Glückssache ob man genommen wird oder nicht. Klar es richtet sich auch nachdem wie schon im zweiten Beitrag Punkt 4 erläuter wurde.
Dass man sich nach der Offiziersausbildung erneut bewerben muss ist so nicht richtig. Im Rahmen Deiner Verpflichtungszeit musst Du Dich nicht mehr bewerben. Erneut bewerben musst Du Dich hingegen für eine Übernahme als Berufssoldat, denn das wird man nicht automatisch (siehe dazu den Beitrag von Timid). 

Eine Ergänzung zum Thema Beförderung:
Es gibt natürlich noch den Zeitfaktor, der allerdings eingeschränkt ist: Die in der Laufbahnverordnung (SLV) angegebenen Zeiten sind Regelzeiten und begründen keinen Rechtsanspruch.
Autor BulleMölders
 - 18. Januar 2009, 16:47:45
Beförderungen gehen nach Lehrgangsergebnissen, Beurteilungen und nach verfügbaren Stellen.
Autor J.P.
 - 18. Januar 2009, 15:07:54
Hätte da noch eine Frage zur Beförderung:

Wird man nach dem Alter befördert, oder nach dem, was man im Bund geleistet hat?
Autor J.P.
 - 18. Januar 2009, 15:05:21
Gut zu wissen. :-)

Aber was ist dann mit der Zeit nach der Offiziersausbildung? Sowie ich das jetzt verstanden habe, muss man sich erneut gebewerben und dann ist es nur noch reine Glückssache ob man genommen wird oder nicht. Klar es richtet sich auch nachdem wie schon im zweiten Beitrag Punkt 4 erläuter wurde.
Autor Andi
 - 17. Januar 2009, 15:52:37
Zitat von: mailman am 17. Januar 2009, 13:05:58
Den Eingliederungsschein gibt es m. W. "nur" für Saz 12 aus der Feldwebellaufbahn.

Kann aber sein das ich mich irre.

Du irrst. Siehe §9 Soldatenversorgungsgesetz.

Gruß Andi
Autor mailman
 - 17. Januar 2009, 13:05:58
Den Eingliederungsschein gibt es m. W. "nur" für Saz 12 aus der Feldwebellaufbahn.

Kann aber sein das ich mich irre.
Autor Dennis812
 - 17. Januar 2009, 12:57:07
Thema GWD:

Man wird eingezogen und eingeplant aufgrund von Eignung und Befähigung, wie es sos schln heisst. AUßerdme spielt noch die Musterung, und dabei nicht das Faktum T1/T2 eine Rolle, sondern die Fehlerziffern, die entsprechende Verwendungsausschlüsse nach sich ziehen.

Man kann sich nichts aussuchen, wohl aber Wünschen äußern und u.U. können dann bereits erworbene Fähigkeiten von Vorteil (z.B. Sprachkenntnisse o.ä.)


Thema Zeit nach VOllendung der Verpflichtungsdauer:

Ja, dann muss man sich einen Job suchen! U.U. bekommt man ein sog "Eingliederungsschein" (bitte mal googlen). Als dann ehemalogen Lfz-Fhr/Pilot hat man allerdings durchaus berechtigt gute Aussichten auf zivile Piloten-Stellen.
Autor J.P.
 - 17. Januar 2009, 12:07:59
Zum Grundwehrdienst habe ich da auch noch eine Frage:

Ich habe vor einigen Tagen den Brief von der Stadt bekommen. Wenn ich nach Abschluss der Schule dort eingezogen werde, kann man sich dann aussuchen, ob man zur Marine, zur Luftwaffe oder zum Heer möchte oder wird man dort eingeteilt, wo man meint, dass man dort besser aufgehoben bzw man macht standardsgemäss seinen Wehrdienst im Heer?
Autor J.P.
 - 17. Januar 2009, 11:57:52
Soweit sind da meine Fragen beantwortet worden. :-) Werde mir diese Broschüren durch lesen. Wobei, es gibta noch ein paar Kleinigkeiten.

Es stimmt das ich Offizier im fliegerischen Dienst werden möchte. Ich habe in der Broschüre auch den Stichpunkt "Wehrfliegerverwendungsfähigkeit" gefunden. Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe, aber bedeutet das, dass man darauf gepüft wird ob man überhaupt dafür geeignet ist? Ich trage eine Brille mit einer Sehstärke von minus 2,75 bis minus 3,00.

Dann noch zu dem zweitletzten Punkt: Wenn man seine Ausbildung abgeschlossen hat, und seine 15 Jahre voll hat, bedeutet dass, das wenn man als Berufssoldat nicht angenommen wird, zusehen muss, was man dann stattdessen macht? Das bedeutet dann doch auch, dass man zusehen muss, was man aus dem Rest seines Lebens macht?

Dann zum letzten Punkt: Für mich heißt es, dass man sich theoretisch bei einem anderen Militär bewerben darf, man müsste nur die Genehmigung dafür haben. Stimmt's? Welche Konsequenzen zum Beispiel würde es denn haben?
Autor Timid
 - 16. Januar 2009, 22:51:42
Zitat von: J.P. am 16. Januar 2009, 21:29:34-Zählen die 15 Jahre Verpflichtung mit zu den Jahren des Studiums, oder kommen die erst danach? (Bescheuerte Frage, aber: Wenn die 15 Jahre erst danach kommen, dann kann man das Studium doch abbrechen, oder? Ist mir gerade eben so noch eingefallen.)

Okay, du möchtest also nicht nur Offizier werden, sondern sogar in den fliegerischen Dienst, also Luftfahrzeugführer oder Waffensystemoffizier werden.

Ich empfehle an dieser Stelle das Studium der Dokumente, die man z.B. bei www.bundeswehr-karriere.de herunterladen kann - dort ist auch genau aufgeschlüsselt, wann welcher Ausbildungsabschnitt absolviert wird. Und daraus geht auch hervor, dass man innerhalb der 15 Jahre auch das Studium absolviert.
Man kann das Studium übrigens nicht so ohne weiteres abbrechen. Im Regelfall bedeutet ein Abbruch (aus welchen Gründen auch immer) das Ende der Dienstzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt!

Zitat-Ist es möglich beim Bund ein Fahrzeugschein zu machen? Oder sogar schon im Grundwehrdienst?

Kleines Detail am Rande: Fahrzeugscheine waren bis vor ein paar Jahren Teil der Papiere, die man bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs erhalten hat - was du meinst, dürfte der "Führerschein" sein ;)

Diesen kann man bei der Bundeswehr machen - soweit er für den Dienstposten, für den man eingeplant wurde, erforderlich ist! Ist er das nicht, wird man den Führerschein, wie die meisten anderen Bundesbürger, über eine zivile Fahrschule und auf eigene Kosten machen müssen, da die Bundeswehr nunmal nur zur Deckung des eigenen Bedarfs an Kraftfahrern ausbildet (da ein solcher Lehrgang pro Teilnehmer nicht nur einiges an Aufwand verursacht, sondern auch Geld kostet).

Man kann also, wenn der Dienst es erfordert, sehr wohl einen Führerschein bei der Bundeswehr machen, egal ob Zeit-, Berufssoldat oder Wehrpflichtiger. Andernfalls nicht. Und speziell bei Piloten/Offizieren im fliegerischen Dienst habe ich noch im Hinterkopf, dass diese gerade keinen Führerschein machen würden, bin mir da aber nicht ganz sicher.

Zitat-Wenn die Verpflichtungszeit abgelaufen ist, dann kann man ja als Berufsoffizer weiterarbeiten. Muss man sich dann erneut bewerben oder wird man dann einfach übernommen? Heißt, man lässt dann den einen in der Bundeswehr arbeiten bis er während seiner Verpflichtungszeit kündigt?

Man kann sich, sobald man im Rahmen der Offiziersausbildung einen bestimmten Ausbildungsstand erreicht hat, für die Übernahme als Berufssoldat bewerben. Dabei wird dann anhand der bis dahin gezeigten Leistungen (Note aus dem Studium, Lehrgangsnoten, Beurteilungen etc. pp.) entschieden, wer Berufssoldat werden kann, und wer nicht. Das geht über mehrere (6?) Jahre, bis alle Dienstposten für Berufssoldaten aus dem entsprechenden Jahrgang besetzt sind. Wobei die Chance, übernommen zu werden, normalerweise bei weit weniger als 50% liegt.

"Berufssoldat" bedeutet normalerweise, dass man bis zur Pensionierung Soldat ist. Man kann (unter bestimmten Umständen) früher kündigen, aber das ist eher der Ausnahme- und nicht der Regelfall.

Zitat-Kann man den auch nach der Verpflichtungszeit und seine Offiziersausbildung abgeschlossen hat zu einem Militär ins Ausland gehen? Heißt, sich bei der US-Army, Britisch Army oder Russischem Militär als Berufssoldat bewerben, sofern man den Pass bekommt und sich dort als Berufsoffizier bewirbt? Damit meine ich sozusagen eine Übernahme in ein anderes Militär. Oder wird das nicht gehen, weil ich dann im Beamtenstatus bin und meinen deutschen Pass behalten muss?

Du bringst da ein paar Sachen durcheinander ;)

Soldaten sind erstmal keine Beamte, sondern Soldaten. Kleiner, aber nicht unwichtiger Unterschied.

Dann gibt es normalerweise keine direkte Möglichkeit, sich von der einen Armee zur anderen "umzumelden" und dort einfach weiterzumachen (sowas wie die Übernahme von NVA-Soldaten durch die Bundeswehr lassen wir, da wohl relativ einmalig, mal außer acht). Wieso sollte man dort auch genommen werden, wenn man schon Anfang bis Mitte 30 ist und erstmal von Grund auf (da die jeweilige, meist einige Jahre dauernde Ausbildung von Armee zu Armee unterschiedlich ist) für die "Zielarmee" neu ausgebildet werden muss? Damit wäre man ja, im dümmsten Fall, schon 40, bis man überhaupt das erste Mal richtig eingesetzt werden könnte ...
Auch gibt es da noch das Problem, dass man in den meisten Fällen eine Genehmigung der deutschen Behörden braucht, damit man sich überhaupt bewerben darf. Andernfalls kann es ganz handfeste rechtliche Konsequenzen haben!

Und schlussendlich solltest du dich mal ein wenig mit dem Selbstverständnis des Offiziers bzw. Soldaten der Bundeswehr vertraut machen ;)  Man schwört als solcher bei der Vereidigung, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen (und noch ein paar andere Sachen). Würde es sich, rein moralisch, mit einem solchen Schwur vertragen, wenn man anschließend z.B. in den USA schwört, den USA treu zu dienen? Man ist ja schließlich (oder sollte es zumindest sein ...) ein Soldat, kein Söldner, der einfach nur des Geldes wegen seinen Dienst tut und den Dienstherrn bei Bedarf einfach wechselt ...
Autor J.P.
 - 16. Januar 2009, 21:29:34
Hi,

ich bin gerade in der 11. Klasse an einem Gymnasium in der NRW. Mache mir schon gedanken um meine Zukunft, was möglicherweise noch etwas früh ist.

Mein Ziel ist es, später bei der Bundeswehr eine Offiziersausbildung im Zweige der Luftwaffe anzustreben. Dazu hätte ich noch einige Fragen, die mir so nicht beantwortet werde konnten:

-Zählen die 15 Jahre Verpflichtung mit zu den Jahren des Studiums, oder kommen die erst danach? (Bescheuerte Frage, aber: Wenn die 15 Jahre erst danach kommen, dann kann man das Studium doch abbrechen, oder? Ist mir gerade eben so noch eingefallen.)

-Ist es möglich beim Bund ein Fahrzeugschein zu machen? Oder sogar schon im Grundwehrdienst?

-Wenn die Verpflichtungszeit abgelaufen ist, dann kann man ja als Berufsoffizer weiterarbeiten. Muss man sich dann erneut bewerben oder wird man dann einfach übernommen? Heißt, man lässt dann den einen in der Bundeswehr arbeiten bis er während seiner Verpflichtungszeit kündigt?

-Kann man den auch nach der Verpflichtungszeit und seine Offiziersausbildung abgeschlossen hat zu einem Militär ins Ausland gehen? Heißt, sich bei der US-Army, Britisch Army oder Russischem Militär als Berufssoldat bewerben, sofern man den Pass bekommt und sich dort als Berufsoffizier bewirbt? Damit meine ich sozusagen eine Übernahme in ein anderes Militär. Oder wird das nicht gehen, weil ich dann im Beamtenstatus bin und meinen deutschen Pass behalten muss?

Wäre sehr nett wenn ich möglichst alle fragen beantwortet bekäme. :-)


Gruß,
J.P.