ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: J.P. am 19. Januar 2009, 19:18:00Mir bleibt dann doch immer noch die Möglichkeit, mich bei einer Universität um einen anderen Studiengang zu bewerben
Zitatund später mal im Ausland zu arbeiten, oder? Nicht, dass man durch die Bundeswehr dann einschränkungen hat, zum Beispiel wegen einem Staatsbürgerschafts wechsel.
Zitat von: J.P. am 18. Januar 2009, 15:05:21Dass man sich nach der Offiziersausbildung erneut bewerben muss ist so nicht richtig. Im Rahmen Deiner Verpflichtungszeit musst Du Dich nicht mehr bewerben. Erneut bewerben musst Du Dich hingegen für eine Übernahme als Berufssoldat, denn das wird man nicht automatisch (siehe dazu den Beitrag von Timid).
Aber was ist dann mit der Zeit nach der Offiziersausbildung? Sowie ich das jetzt verstanden habe, muss man sich erneut gebewerben und dann ist es nur noch reine Glückssache ob man genommen wird oder nicht. Klar es richtet sich auch nachdem wie schon im zweiten Beitrag Punkt 4 erläuter wurde.
Zitat von: mailman am 17. Januar 2009, 13:05:58
Den Eingliederungsschein gibt es m. W. "nur" für Saz 12 aus der Feldwebellaufbahn.
Kann aber sein das ich mich irre.
Zitat von: J.P. am 16. Januar 2009, 21:29:34-Zählen die 15 Jahre Verpflichtung mit zu den Jahren des Studiums, oder kommen die erst danach? (Bescheuerte Frage, aber: Wenn die 15 Jahre erst danach kommen, dann kann man das Studium doch abbrechen, oder? Ist mir gerade eben so noch eingefallen.)
Zitat-Ist es möglich beim Bund ein Fahrzeugschein zu machen? Oder sogar schon im Grundwehrdienst?
Zitat-Wenn die Verpflichtungszeit abgelaufen ist, dann kann man ja als Berufsoffizer weiterarbeiten. Muss man sich dann erneut bewerben oder wird man dann einfach übernommen? Heißt, man lässt dann den einen in der Bundeswehr arbeiten bis er während seiner Verpflichtungszeit kündigt?
Zitat-Kann man den auch nach der Verpflichtungszeit und seine Offiziersausbildung abgeschlossen hat zu einem Militär ins Ausland gehen? Heißt, sich bei der US-Army, Britisch Army oder Russischem Militär als Berufssoldat bewerben, sofern man den Pass bekommt und sich dort als Berufsoffizier bewirbt? Damit meine ich sozusagen eine Übernahme in ein anderes Militär. Oder wird das nicht gehen, weil ich dann im Beamtenstatus bin und meinen deutschen Pass behalten muss?