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Autor Admirabilis
 - 16. Mai 2009, 13:29:31
Das führt alles vom Thema weg, denn die letzten Posts waren leider nur "Blubb".
Die Bewerbung kann auch zum letztmöglichen Datum eingehen und eine Woche später bekommt man die Einladung zur OPZ; das sieht man an meiner Wenigkeit.
Offze werden ja auch nicht zum 1.4 eingestellt...
Von daher ist es schwer von der Laufbahn abhängig, und die kennt wohl keiner... außer dem Threadstellter^^
Aber eine Offizierstelle wirds bestimmt nicht sein.

In diesem Sinne
MfG
Admirabilis
Autor Slav88
 - 15. Mai 2009, 20:45:58
Angenommen es bewerben sich täglich 50 Leute in dem zuständigen ZNwG, plötzlich haben mehr Menschen Interesse an der Bundeswehr und es werden dann 200-300 Bewerbungen, dann wird es ja auch länger dauern um diese alle zu bearbeiten und so schnell können die ZNwG`s auch keine Sachberabeiter einstellen.

Ja klar es hängt von vielen Faktoren ab, aber die Bewerberzahl spielt dabei auch eine Rolle denke ich.  ;)

Gruß slav
Autor Timid
 - 15. Mai 2009, 20:33:43
Das sagt nur trotzdem nichts über die Bewerberzahlen aus ... Es soll durchaus noch ein paar mehr Faktoren geben, die die Bearbeitungszeiten beeinflussen können ;)
Autor Slav88
 - 15. Mai 2009, 20:22:15
Trotzdem hört man, auch von paar Bekannten und Freunden von mir, die sich auch beworben haben und im ZNwG Süd waren, die mussten nicht lange warten auf ihr Einladungsschreiben.

Vielleicht kommt das ja selten vor und diejenigen haben einfach Glück^^
Autor Timid
 - 15. Mai 2009, 20:06:03
Zitat von: Slav88 am 15. Mai 2009, 18:26:20Es hängt auch an der Bewerberzahl ab, z.B. im ZNwG Süd sinds nich so viele Bewerber als im ZNwG West oder Nord sowie man mitkriegt.

Wenn das so wäre (was wohl fraglich ist, da in Bayern und Baden-Württemberg ja grob geschätzt über ein Viertel der Bürger der BRD leben ...), dann wären vermutlich auch die Strukturen vor Ort dem angepasst - sprich, es werden weniger Leute getestet, daher braucht man weniger Personal, weniger Sachbearbeiter etc., womit die Bearbeitungszeit etc. nicht wesentlich anders sein würde ;)
Autor OAHU
 - 15. Mai 2009, 18:31:50
Achso, sorry mein Fehler  ::)
ja, dann kanns eng werden...
aber nix is unmöglich, wie es doch so schön heisst ;)
Ich warte auch immernoch :-\
naja, vielleicht dauerts nimmer lang...
Autor Slav88
 - 15. Mai 2009, 18:26:20
Zitat von: OAHU am 15. Mai 2009, 16:15:02
Bist du dir da sicher, dass es mit dem 01.07. nichts mehr wird?
Ich hab nämlich gehört, (kam sogar von dir Slav88) dass man Mitte Juni noch eingeladen werden kann und trotzdem im Juli antreten...
Weil ich mich auch zum 01.07. beworben habe... meine Bwerbung ist schon seit Mitte März unterwegs bzw. schon im ZNwG eingetroffen und in Bearbeitung..

Ja gut du hast deine Bewerbungsbögen ja schon lange weg.

sonisound muss ja erst die Bewerbung schreiben und im Kreiswehrersatzamt liegt die auch ne weile rum bis der Wehrdienstberater die durch hat. Er hat ja auch noch andere zu bearbeiten/korrigieren. Dann im ZNwG wird auch eine ganze weile vergehen bis die Leute dort die Bewerbungsbögen anschauen.

Es hängt auch an der Bewerberzahl ab, z.B. im ZNwG Süd sinds nich so viele Bewerber als im ZNwG West oder Nord sowie man mitkriegt.
Autor MadMax-112
 - 15. Mai 2009, 17:05:36
ZitatBist du dir da sicher, dass es mit dem 01.07. nichts mehr wird?
Ich hab nämlich gehört, (kam sogar von dir Slav88) dass man Mitte Juni noch eingeladen werden kann und trotzdem im Juli antreten...

Das hängt von der Verwendung bzw. Bedarf ab.
Autor OAHU
 - 15. Mai 2009, 16:15:02
Zitat von: Slav88 am 15. Mai 2009, 14:38:41
Wenn du dich verpflichten willst auf SaZ dann wirds nichts mehr mit dem 01.07, wenn überhaupt dann 01.10.09 oder später.

Gruß slav


Bist du dir da sicher, dass es mit dem 01.07. nichts mehr wird?
Ich hab nämlich gehört, (kam sogar von dir Slav88) dass man Mitte Juni noch eingeladen werden kann und trotzdem im Juli antreten...
Weil ich mich auch zum 01.07. beworben habe... meine Bwerbung ist schon seit Mitte März unterwegs bzw. schon im ZNwG eingetroffen und in Bearbeitung..
Autor Slav88
 - 15. Mai 2009, 14:38:41
Zitat von: sonisound am 14. Mai 2009, 22:29:30
hallo,
habe hier so einige fragen:
ich fang ma an:

1.: ich habe meine job von mein chef fürn bund zum 31.5 kündigen lassen, da ich am 2.6. EUF habe, weil bei bundewehr.de steht das eine einberufung so schnell wie möglich nach dem EUF ist, ich also glaube die am 1.7. ist.

Ist nicht so top. Am besten erstmal nix dem Chef sagen solange es noch nicht sicher ist mit der Einberufung.

Zitat von: sonisound am 14. Mai 2009, 22:29:30

helft mir bitte :) ich will mcih eigendlich verpflichten lassen, und auslandeinsatz mitgemacht haben...

danke im vorraus!
sonisound

Wenn du dich verpflichten willst auf SaZ dann wirds nichts mehr mit dem 01.07, wenn überhaupt dann 01.10.09 oder später.

Gruß slav
Autor lustigerkerl
 - 15. Mai 2009, 10:56:50
 :D :D
Also Andi das kann ich nicht besätigen . Im Kreiswehrersatzamt sowie im ZNwG haben die Ärzte geprüft ob ich was an der Prostata habe  >:(
Also es wird heute noch gemacht auch wenns es eher nich der regelfall wäre .

naja ich nehme es mit Humor  ;) vl. seh ich ja wirklich so gut aus .



mfg
Autor Andi
 - 15. Mai 2009, 09:34:50
Den "Finger in den Po" gibt es schon seit Jahren nicht mehr! Diese Untersuchung wurde aus dem Gesamtablauf der Musterung ersatzlos gestrichen, weil man in der Medizin mittlerweile festgestellt hat, dass sie bei Jugendlichen/jungen Männern sowieso kein Ergebnis bringt (Prostatakrebs ist sowieso ein typischer Alterskrebs).
Wenn es Musterungsärzt gibt die diese Untersuchung heutzutage noch machen, dann müssen die einen ziemlichen Fetisch haben. ;)

Der Griff an den Hoden in Verbindung mit dem Husten ist aber nach wie vor dabei, denn er dient der Erkennung von Leistenbrüchen.

Meine Musterungsärztin hieß Frau Dr. Frost, da war der Name Programm.

Gruß Andi
Autor Admirabilis
 - 15. Mai 2009, 00:02:00
Zitat von: Timid am 14. Mai 2009, 23:23:55
... Allerdings wird auf Hämorroiden untersucht.

Mir wurde von der Ärztin gesagt, sie fühle die Prostata ab.
Autor OAHU
 - 14. Mai 2009, 23:43:20
Hallo,

also eins vorweg, das du dich hast kündigen lassen war vielleicht nicht unbedingt richtig...
aber du hast echt großes Vertrauen in die Bundeswehr gesetzt...
weil wenn man es ganz genau nimmt, bist du erst am Anfang..
du hast noch was vor dir und ich will es nicht hoffen, aber es kann immer mal was passieren bei dem du versagen könntest
und dann ist erstma aus der Traum... wie gesagt ich will es nicht hoffen...
und klar falls du eine Laufbahn anstreben tust, musst du bissl an deiner Aussprache und Rechtschreibung feilen...
auf jeden Fall viel Glück für dein Vorhaben..

Gruß
Autor Timid
 - 14. Mai 2009, 23:23:55
Zunächst mal wäre es schön, wenn du dich an die Regeln der deutschen Rechtschreibung halten würdest - damit wird es wesentlich einfacher, deine Fragen zu verstehen und angemessen darauf zu antworten ...

Dann zu den einzelnen Fragen:
1. Du lässt dir kündigen, auf Grund der vagen Aussicht, im Juli einberufen zu werden?  :o Wieso? Wieso lässt du dir überhaupt kündigen?
"So schnell wie möglich" heißt übrigens nicht "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"! Und wenn die EUF im Juni ist, ist, auf Grund verschiedener Hürden, theoretisch eine Einberufung zum Juli ausgeschlossen. Es dauert normalerweise seine Zeit, bis man nach der EUF den Einberufungsbescheid bekommen wird, und zwischen diesem und dem Einberufungstermin müssen wenigstens 4 Wochen (oder ein Monat?) liegen. Man kann auf diese "Schutzfrist" verzichten, aber auch dann hat man noch keine Sicherheit, dass man zum nächstmöglichen Termin einberufen wird.

2. Guckst du hier.

4. Im Regelfall wird man das sicher erst mit dem Einberufungsbescheid wissen, der per Post zugestellt wird.

5. Natürlich wird der körperliche Zustand als Kriterium mit einbezogen. Soldaten müssen nunmal eine gewisse körperliche Leistung erbringen können (wie auch Polizisten, Feuerwehrleute, ...).
Mit dem Gewicht wirst du jedenfalls massive Probleme bekommen! Könnte an sich sogar schon zu einer Ausmusterung führen, aber das wirst du bei der Musterung erfahren.
Und weshalb wollen eigentlich alle Leute T1 haben? Mehr dazu hier.

6. Bei der Musterung wird der körperliche und geistige "Gesamtzustand" durch einen Arzt beurteilt. Das beinhaltet z.B. einen leichten "Belastungstest", Tests des Hör- und Sehvermögens etc.. Und das beinhaltet auch eine Untersuchung der Hoden. "finger in arsch" wird es eher nicht geben (bzw. gab es zumindest vor ein paar Jahren noch nicht), ist aber bei manchen Krankheitsbildern wohl noch immer eine nicht unübliche Untersuchungsmethode ... Allerdings wird auf Hämorroiden untersucht.