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Autor Andi
 - 20. Mai 2009, 22:59:53
Das Einfordern von vom Gesetzgeber vorgesehenen Zulagen ist wohl kaum etwas, das man sich "überlegen" sollte. Und wenn dir deswegen jemand dumm komen sollte, was ich mir wiederum nicht wirklich vorstellen kann, dann hat diese Person ganz schnell Probleme, wenn du das nicht mit dir machen lässt.

Für dein Recht musst du dich nicht rechtfertigen.

Gruß Andi
Autor DrunkenHans
 - 20. Mai 2009, 15:45:42
haha, ich werds mir überlegen  ;)
Autor wolverine
 - 20. Mai 2009, 14:12:28
Und nicht vergessen bei der Einschleusung dem Spieß sagen: "So blöd, wie ich es brauche, könnt Ihr es mir gar nicht besorgen!"
Autor DrunkenHans
 - 20. Mai 2009, 14:07:13
vielen dank, käm glaub ich nicht so gut wenn ich das direkt in der stammeinheit fragen würde  :)
Autor Andi
 - 20. Mai 2009, 13:06:53
Nein, denn du kannst ja nicht nochmal "die ersten drei Monate" haben. ;)
Solltest du drauf achten. Wird in vielen AGA-Einheiten leider oft versaubeutelt. Desweiteren haben SaZ auch Anspruch auf die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten während der AGA - egal in welchem Dienstmonat sie sich befinden.

Gruß Andi
Autor DrunkenHans
 - 20. Mai 2009, 11:23:18
Als ich meinem wehrdienst absolvierte bekamen wir erst ab dem 3. dienstmonat soldzuschlag für 12/24 std. dienst, wie sieht das als wiedereinsteller aus?
bekomme ich da auch erst nach meinen ersten 3 dienstmonaten wieder den "zuschlag"?