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Autor wolverine
 - 23. Juli 2009, 12:44:00
Näher begründen muss man seine Gewissensgründe, warum man seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen kann. Wenn die Erfüllung dieser Pflicht dann doch wieder möglich ist, kann die Begründung eher "knapp" ausfallen. Die Nachfragen des Psychologen werden sich dann auch Entscheidungsfreude, Konsequenz und Ernsthaftigkeit beziehen.
Autor Fragend
 - 23. Juli 2009, 12:26:04
danke für die Auskunft, dann werd ich mal anfangen zu schreiben.
Autor MadMax-112
 - 23. Juli 2009, 12:22:52
Normalerweise reicht ein formloses Schreiben an das für dich zuständige KWEA (Kreiswehrersatzamt) aus.
Wo drin steht das du den KDV antrag zurückziehst und dafür reicht ein satz aus.

Beispiel:
ZitatIch bin nicht mehr durch mein Gewissen gehindert, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten.

Die Begründung muss er nachher beim Psychologischen Gespräch kommen....

mfg
Autor snake99
 - 23. Juli 2009, 12:18:19
Soweit ich weis, reicht dieser Satz "hiermit ziehe ich meinen KDV Antrag zurück" nicht aus.
Du darfst nicht vergessen, dass es sich dabei um eine Gewissensfrage gehandelt hat. Man verweigert nicht "mal eben so" den Kriegsdienst. Immerhin hattest du dich damals dazu entschieden keine Waffe anfassen zu wollen, das Bedarf einer genauen Begründung warum du es nun doch tun willst.

Im weiteren kannst du dich darauf einstellen, dass im Einstellungsverfahren diese Frage im Rahmen eines "Interviews" erneut vom Truppenpsychologen gestellt wird. Da kannst du schlecht sagen "schauen sie doch in die Akte" :)
Autor Fragend
 - 23. Juli 2009, 12:12:52
Hallo,
wenn du mit WDB, Wehrdienstberater meinst, so werd ich das denn morgen tun! Also nur der eine Satz reicht nicht aus? Mit Vermerk die Unterlagen freizugebn?
Autor MadMax-112
 - 23. Juli 2009, 12:05:09
Hast du hier schonmal nachgeguckt??

Klar ist das möglich, soweit du die anforderung im OPZ und die Tests für den fliegerischen Dienst bestehst.

Warst du denn schon beim WDB und hast dich so mal Informiert??? Wenn nicht würde ich das mal als erstes tun.


mfg


Edit:

Link verkürzt
Autor snake99
 - 23. Juli 2009, 11:52:44
1. Du musst deinen KDV Schreiben zurück ziehen. Daraus muss ersichtlich werden wie dein plötzlicher Sinneswandel begründet ist.
2. Offz Bewerber durchlaufen einen 3-tägigen Einstellungstest an der OPZ in Köln. Sofern du Pilot werden möchtest und die generelle Eignung dazu aufweist, muss du noch mal einen separaten Test durchlaufen. Infos dazu findest du via Boardsuche hier zu genüge.
Autor Fragend
 - 23. Juli 2009, 11:02:10
Hallo,
erstmal danke für die schnelle Antwort! Luftwaffe als Pilot würde mich reizen. Falls dies überhaupt möglich ist. hab leider nicht viel infos dazu im Netzt gefunden. Ansonsten die Laufbahn des Offiziers strebe ich an.
Autor MadMax-112
 - 23. Juli 2009, 10:40:38
ZitatHätt ich da noch Chancen

Paar zusätzliche Fakten wäre nett wie... Willst du Fachdienst oder Truppendienst machen.... Welche Laufbahn SAZ8, 12 Feldwebel, Offizier???

Pinzipell hat man immer noch Chancen und man kann den Antrag immer zurückziehn..
In den Brief reicht ein kurzer Satz wie:
"Ich bin nicht mehr durch mein Gewissen gehindert, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten."

Das muss man aber im späteren Auswahlverfahren im ZNwG beim Psychologen gebründen, woher auf einmal dieser Sinneswandel auf einmal kommt.

mfg
Autor Fragend
 - 23. Juli 2009, 10:26:23
Hallo,
ich hätt da eine Frage, ich hab meine Meinung was der Dienst an der Waffe angeht auch gändert. Bin allerdins 22 Jahre alt habe Abitur.Zivildienst war vor knapp vier Jahren.  Hätt ich da noch Chancen, wenn ja was muss in so einen Brief den überhaupt rein. Muss ich das Begründen?
Autor snake99
 - 13. Juli 2009, 08:30:08
Schließe mich Timid an.

Der zivile Berufsweg wird dir sicherlich mehr Chancen bieten als die Bundeswehr. Meiner persönlichen Einschätzung nach ist bei deinem bisherigen Lebenslauf eine Einstellung zum SaZ so gut wie ausgeschlossen.
Autor Timid
 - 11. Juli 2009, 19:43:43
Keine Chance wäre wohl etwas übertrieben, aber besonders groß dürfte die Wahrscheinlichkeit nicht sein, dass du noch Soldat werden kannst. Du könntest zwar prinzipiell in die Laufbahn der Mannschaften einsteigen (da liegt die Altersgrenze standardmäßig beim vollendeten 32. Lebensjahr), aber ob diese in deiner Situation wirklich sinnvoll ist, ist fraglich. Du wärst zwar im Regelfall 4 Jahre (u.U. auch mehr) Soldat, aber danach stehst du wohl immer noch ohne brauchbare Ausbildung o.ä. da, bist aber eben 4 Jahre älter ...

Sinnvoll wäre es, meiner Ansicht nach, eher, wenn du dich darum bemühst, dass du schnellstmöglich noch eine zivil nutzbare Ausbildung oder ein entsprechendes Studium nachholst. Das wird dir auf deinem weiteren Lebensweg vermutlich mehr bringen, als wenn du dich jetzt noch bei der Bundeswehr bewirbst.
Autor John99
 - 11. Juli 2009, 19:33:10
Danke für die scnellen Antworten, ich habe leider keine Ausbildung, nur das Abitur. Also keine Chance?
Autor MediNight
 - 11. Juli 2009, 18:56:38
Ups, ich vergaß zu erwähnen, dass Sie vor eienr Einstellung in die Bundeswehr noch Ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer widerrufen müssen! Aber das kann nach abgeleistetem Zivildienst quasi "formlos" in schriftlicher Form gegenüber dem KWEA erfolgen!
Autor ulli76
 - 11. Juli 2009, 18:55:28
Das Höchstalter hängt von der Laufbahn ab und es steht ganz sicher auf der Website.
Hast du denn außer dem abgebrochenen Studium denn eine verwertbare Ausbildung (Berufsabschluss), wenn nein, bist du zu alt.
Zum Höchstalter gibt es übrigens eine Menge Threads hier im Forum.

Achso: Bewerben darf sich natürlich jeder.