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Autor MajorKitty
 - 17. September 2009, 11:18:44
Um nochmal 100% sicher zusein, habe ich nochmal nach geschaut. Bei mir ist es ja nun mal aktuell...
Habe meinen Einberufungsbescheid vom ZnWG D´Dorf bekommen...

Gruß
Autor miguhamburg
 - 16. September 2009, 19:14:29
Ok, besten Dank, Kameraden, für Ihre Hinweise, ich werde das dann mal prüfen lassen und mich mit dem Ergebnis wieder hier melden!
Autor BulleMölders
 - 16. September 2009, 18:28:45
Ich habe gerade mal nachgeschaut, meine Aufforderung zum Dienstantritt kam damals auch von der Stammdienststelle der Marine.
Autor StOPfr
 - 16. September 2009, 18:08:12
Zitat von: ulli76 am 16. September 2009, 16:45:24
Ich hab damals auch keine Einberufung vom KWEA erhalten, sondern eine Aufforderung zum Dienstantritt und die kam definitiv nicht vom KWEA.
Das war bei mir auch so.   
Autor schlammtreiber
 - 16. September 2009, 16:55:08
Zitat von: ulli76 am 16. September 2009, 16:45:24
Ich glaub nicht, dass ich die letzten Jahre als Zivilist bei der Bundeswehr war- das wär mir dann doch aufgefallen.

Hast Du Dich nie gewundert, das alle in diesem grüngefleckten Zeug rumlaufen und nur Du das pink camo outfit selbst bei H&M besorgen musstest?  ;)
Autor ulli76
 - 16. September 2009, 16:45:24
Ich hab damals auch keine Einberufung vom KWEA erhalten, sondern eine Aufforderung zum Dienstantritt und die kam definitiv nicht vom KWEA.
Ich glaub nicht, dass ich die letzten Jahre als Zivilist bei der Bundeswehr war- das wär mir dann doch aufgefallen.
Autor mailman
 - 16. September 2009, 15:57:19
Zitat von: miguhamburg am 15. September 2009, 21:37:26
Das meinte ich ja, auch wenn es sich eventuell etwas belehrend angehört (bin nun mal Diplom-Pädagoge!). Da gibt es, liebe Mituser eine ganz klare Aufgabenteilung innerhalb der Bundeswehr - gegenüber Zivilisten. Das ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzen und Verwaltungsverordnungen.

Die Bundeswehr prüft bei angehenden SaZ die Eignung ZNgBw/PABw-OPZ, plant ggf. ein und versendet auch entsprechende Hinweise an die bereffenden Personen. Da das Militär aber einem im Status "Zivilist" keine Anordnung erteilen darf (ergeht aus den o.G. Bestimmungen), benötigt sie die Bundeswehrverwaltung, um den Verwaltungsakt "Einberufung" rechtsverbindlich zu erlassen.

Deshalb erhält jeder Zivilist eine Einberufung (egal, ob SaZ mit/ohne Widerrufsrecht!), wenn es um den erstmaligen Dienstantritt oder später um Wehrübungen geht!


Das stimmt einfach nicht. Zumindest nicht beim erstmaligen Dienstantritt. Bei SaZ ohne Widerruf wird die Auforderung zum Dienstantritt IMMER durch das zuständige ZnWg verschickt. So kenne ich das  und meine Bekanten ebenso. Oder macht das ZnWG Süd hier als einziges etwas Falsch oder anders. Ich glaube nicht.
Autor schlammtreiber
 - 16. September 2009, 08:58:50
Zitat von: miguhamburg am 15. September 2009, 21:37:26
(bin nun mal Diplom-Pädagoge!)

Oh je, das kann ja heiter werden.  ;D

Noch einer  :D
Autor miguhamburg
 - 15. September 2009, 21:37:26
Das meinte ich ja, auch wenn es sich eventuell etwas belehrend angehört (bin nun mal Diplom-Pädagoge!). Da gibt es, liebe Mituser eine ganz klare Aufgabenteilung innerhalb der Bundeswehr - gegenüber Zivilisten. Das ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzen und Verwaltungsverordnungen.

Die Bundeswehr prüft bei angehenden SaZ die Eignung ZNgBw/PABw-OPZ, plant ggf. ein und versendet auch entsprechende Hinweise an die bereffenden Personen. Da das Militär aber einem im Status "Zivilist" keine Anordnung erteilen darf (ergeht aus den o.G. Bestimmungen), benötigt sie die Bundeswehrverwaltung, um den Verwaltungsakt "Einberufung" rechtsverbindlich zu erlassen.

Deshalb erhält jeder Zivilist eine Einberufung (egal, ob SaZ mit/ohne Widerrufsrecht!), wenn es um den erstmaligen Dienstantritt oder später um Wehrübungen geht!
Autor StOPfr
 - 15. September 2009, 17:48:01
Zitat von: mailman am 15. September 2009, 17:39:49
SaZ mit Widerrufsrecht dürften wahrscheinlich einen E Bescheid erhalten.
Oh, Sorry... - Durch die Klarstellung von MajorKitty dürfte das für ihn zutreffen.
Autor mailman
 - 15. September 2009, 17:39:49
Zitat von: miguhamburg am 15. September 2009, 17:12:33
Lieber Majorkitty,

seit wann erhalten denn SaZ/Reservisten zum ersten Dienstantritt denn keinen E-Bescheid des KWEA mehr???? Erst durch einen E-Bescheid wird man Soldat....

SaZ ohne Widerrufsrecht erhalten eine Auforderung zum Dienstantritt.

SaZ mit Widerrufsrecht dürften wahrscheinlich einen E Bescheid erhalten.

Und die Aufforderung wird vom ZnWg versendet
Autor MajorKitty
 - 15. September 2009, 17:22:02
@ Miguhamburg

Danke für Deine präzise Antwort. Hast mir sehr geholfen und mein Gewissen etwas beruhigt.

@ StOPFr

Doch, habe einen Einberufungsbescheid bekommen.

Gruß
Autor miguhamburg
 - 15. September 2009, 17:12:33
Lieber Majorkitty,

seit wann erhalten denn SaZ/Reservisten zum ersten Dienstantritt denn keinen E-Bescheid des KWEA mehr???? Erst durch einen E-Bescheid wird man Soldat....
Autor StOPfr
 - 15. September 2009, 16:59:39
MajorKitty wird SaZ und hat keinen Einberufungsbescheid erhalten...
Autor miguhamburg
 - 15. September 2009, 16:04:28
Lieber Major Kitty,

ich hoffe, Ihre Gesundheit macht weiter große Fortschritte. Ihre Beunruhigung kann ich sehr gut verstehen. Rechtlich gesehen sind Sie allerdings erst Soldat, wenn Sie sich an dem in der Einberufung genannten Tag der in der Einberufung genannten Einheit gemeldet haben! Bis dahin sind Sie also noch Zivilist - und damit ist Ihr KWEA, das Ihnen den Einberufungsbescheid zugesendet hat, für Sie zuständig. Und wenn Sie da in Ihren Unterlagen nachschauen, werden Sie sicher ein Merkblatt mit Hinweisen zu Gesundheitsfragen finden, das Ihnen alle Eventualitäten beschreibt. Demnach heißt es sinngemäß: "Wenn Sie an einer Erkrankung leiden und nicht in der Lage sind/sich nicht in der Lage fühlen, Ihren Wehrdienst anzutreten, ..." dann können Sie das als "Arztsache" gekennzeichnete Formblatt in einem beigefügten Umschalg an den Musterungsarzt Ihres KWEA senden, der sich dann nach Rücksprache mit Ihrem Arzt entscheidet, ob Sie zum angegebenen Zeitpunkt Ihren Wehrdienst antreten können.

Und bei Ihrer Dienstantrittsuntersuchung werden Sie auch ein Formblatt ausfüllen, ob sich gesundheitlich seit dem Zeitpunkt der Musterung etwas verändert hat, Sie krank wurden etc. Dabei sollten Sie daran denken: Als Soldat sind Sie in dienstlichen Angelegenheiten zur Wahrheit verpflichtet. Also: Verschweigen hilft nichts, auch eine Nierenbeckenentzündung kann passieren wie eine Grippe. Eben Pech gehabt, aber soweit keine schwerwiegenden Folgen eintreten dürfte dies keinerlei negative Auswirkungen auf Ihre Dienstfähigkeit haben.