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Autor miguhamburg
 - 26. September 2009, 18:38:42
@mailman: Wir beide sind uns doch einig, dass dies kein Widerspruch zu dem von mir gelieferten Posting sind oder?? :)

Im Übrigen gilt das auch vpn der LHD gelieferten niformen der Lw, wenn Sie diese TSK schon erwähnen. uch die entsprechen nicht vollkommen den dientlich gelieferten Bekleidungsstücken...
Autor mailman
 - 26. September 2009, 18:23:09
Naja hat jemand schon mal die Jacken der Aufklärer gesehen die schon fast ins dunkelblaue gehen? Das ist ja wohl keine "in Form und Farbe entsprechen".

Und das sieht man relativ häufig. Sieht schon fast aus wie bei der Luftwaffe.
Autor miguhamburg
 - 26. September 2009, 14:58:43
Lieber Snake, lieber Andi,

die Vorschriftenlage gem. ZDv 37/10 ist ganz eindeutig für alle Bekleidungsstücke (bis hin zum Schuhwerk) geregelt. Dort heißt es ganz einfach: "Privat beschaffte Ausrüstungsteile (übrigens gilt das auch für fleckgetarnte Ausrüstungsstücke!) haben in Form und Aussehen den dienstlich gelieferten zu entsprechen". Und wo der (Teil-)Selbsteinkleider seine Uniformbestandteile beschafft, ist ihm/ihr überlassen. Er/sie kann dies bei der LHD tun, muss es aber nicht.

Genau genommen entsprechen die Ofiziertuchjacken der TL auch nicht, denn dienstlich geliefert werden die Uniformjacken mit Schulterstücken, die auf eine Lasche aufgenäht werden (und nicht wie bei der LHD) zwischen Schulter- und Ärmelnaht eingenäht werden. Schön zu sehen z.B. bei den Offizieren des WchBtl bis hin zum Kdr sowie beim Chef StMusK, die natürlich aufgenähte Schulterstücke tragen wie die Mannschaften/Uffz der angetretenen Kompanien.

Mit anderen Worten: Die hellen Uniformjacken entsprachen zu keinem Zeitpunkt der Vorschrift, sie wurden und werden einfach vorschriftswidrig getragen und der Befehl des InspH wird einfach nach wie vor ignoriert...
Autor Andi
 - 25. September 2009, 20:28:25
Jeder Teilselbst- oder Selbsteinkleider des Heeres/bzw. HUT muss mindestens eine Tuchjacke im TL grau haben. Es gibt einen nach wie vor gültigen Befehl des Inspekteurs des Heeres, der besagt, dass bei Antreten oder besonderen Anlässen die Tuchjacke im normalen Heeresgrau nach TL zu tragen ist. Die Tuchjacke im hellen grau ist an sich (wenn man sie überhaupt als vorschriftenkonform ansieht) für den außerdienstlichen Bereich.

Gruß Andi
Autor snake99
 - 25. September 2009, 17:43:33
Wer als Selbsteinkleider Kunde der LHD ist, muss sich ja auch seine graue Tuchjacke für den Dienstanzug selber zulegen.

Meine Frage, gibt es eine Vorschrift die eine Aussage dazu tätigt, wer alles eine hellgraue Tuchjacke tragen darf und wer nicht? Bisher habe ich meistens nur Offiziere in der hellgrauen Tuchjacke gesehen, während die restlichen Dienstgrade oftmals nur die standardgrauen Tuchjacken trugen. Gut, der ein oder andere Uffz m.P. trug ebenfalls eine hellgraue Tuchjacke, anstelle der standardgrauen Jacke.

Gibt es diesbezüglich eine Regelung?