Autor: miguhamburg1
« am: 13. Oktober 2009, 17:05:31 »
Also, Fakt scheint mir hier zu sein, dass der TEFhr weder seiner Fürsorgeverpflichtung, noch seiner Dienstaufsichtspflicht nachgekommen ist. Er kann zwar Ausrüstungsteile für die Ausbildung durchaus von einem Hilfsausbilder empfangen lassen (wird ja auch häufig so gemacht), allerdings hat er seine Pflichten dadurch vernachlässigt, dass er offenbar
- versäumt hat, seinen Hilfsausbilder - unseren TE - einzuweisen, was er im Rahmen der Ausbildung die empfangene Ausrüstung betreffend zu tun hat (hier: Vollzähligkeitsprüfung vor Übergabe),
- versäumt hat, im Rahmen der Dienstaufsicht Vollzähligkeitsprüfungen selbst zu veranlassen/durchzuführen
- versäumt hat, nicht benötigte Ausrüstungsteile sicher zuu verwahren/verwahren zu lassen, damit sie nicht verloren gehen,
- sich trotz Meldung durch den TE/Bitte um Unterstützung nicht tätig geworden ist (mangelnde Fürsorge für Untergebene, grobe Unkameradschaftlichkeit durch Abwälzen des Problems)
Dem TE kann ich nur Folgendes empfehlen: Schreiben Sie eine Meldung an Ihren KpChef (wie das geht, können Sie dem Reibert entnehmen oder fragen Sie Ihre Vertrauensperson). Die verfassen Sie ungefähr wie folgt:
Am (Datum) befahl mir mein ZgFhr (DG, Name) für die Ausbildung (Name, Datum, Ort) auf der KpWaffenkammer (Bezeichnung des Geräts laut STAN/Nachfragenn in der Waffenkammer) für die Gruppe zu empfangen, für die ich als HilfsAusb/GrpFhr eingeteilt war. Dies tat ich, mein ZgFhr hat mir keine Hinweise darauf gegeben, wie ich mit der Ausrüstung umzugehen hätte.
Im Verlauf der Ausbildung wurde das Gerät mehrfach, auch nachts von Soldat zu Soldat übergeben. Hierbei konnte nicht immer die Vollzähligkeit geprüft werden, weil ... (Grund eintragen). Das letzte Mal, dass ich den Satz auf Vollzähligkeit selbst überprüfen konnte, war um (Uhrzeit). Danach wurde das Gerät noch X-mal übergeben.
Zum Ende der Ausbildung befahl der ZgFhr erstmals, die Vollzähligkeit des mitgeführten Geräts zu überprüfen. Hierbei wurde der Verlust des (Name) aus dem von mir empfangenen Gerätesatz (Name) festgestellt. Eine Befragung der Soldaten sowie eine Nachsuche, die der ZgFhr befahl, verliefen erfolglos. In die Unterkunft zurückgekehrt sagte mir mein ZgFhr zu, die Angelegenheit mit der Waffenkammer zu klären.
Ich ging davon aus, dass diese Klärung erfolgt war, bis ich am (Datum) vom (DG, Name/Waffenkammer) darauf angesprochen wurde, eine Sachschadensmeldung über das verloren gegangene Ausrüstungsteil zu schreiben. Ich sprach hierauf mehrfach, zuletzt am (Datum) meinen ZgFhr an, der mir jedesmal versicherte, dass er die Angelegenheit klären würde. Dies unterblieb allerdings bis heute.
Ich bin nicht bereit, für den Schaden aufzukommen, da ich
- lediglich die Befehle meines ZgFhr befolgte,
- ích von ihm keine Einweisung/Befehl bekam, wie ich im Rahmen der Ausbildung mit der Vollzähligkeit des von mir empfangenen Satzes umgehen solle,
- er selbst während der Ausbildung auch keine Vollzähligkeitsprüfungen befahl oder selbst durchführte und die Ausbildung mehrfach den Ort wechselte,
- er selbst die Sachschadensbearbeitung veranlassen/das Vorgehen klären wollte, dies aber erst nach ... Wochen/Monaten und erst auf mein wiederholtes Verlangen tat
- ich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe und selbst als Ausbilder unerfahren war.
Lieber TE, Sie müssen in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen/melden. Deshalb kann diese Formulierung nur ein Anhalt sein. Sie sollten jetzt aber die Initiative ergreifen und den Vorgang offiziell machen, damit die eigentlich Veranmtwortlichen nicht ungeschoren davon kommen!