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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 07. Dezember 2009, 22:19:38
Richtig und alles was an Zahlungsverpflichtungen über 40% des zu erwartenden Nettoeinkommens hinausgeht führt ebenfalls dazu, dass diese Bewerber "aussortiert" werden - auch ohne Privatinsolvenz.

Gruß Andi
Autor Flexscan
 - 07. Dezember 2009, 21:19:22
vllt will seine SAZ Laufbahn dazu benutzen, diese Schulden aufgrund des regelmässigen Einkommens abzubauen. oder oder oder...

Wenn er noch nicht den Offenbarungseid abgelegt hat bzw in einer privaten Insolvenz steht ist alles möglich.

Allerdings sollte dies bei der Bewerbung angegeben werden. Stichwort "verhältnismässig hohe Schulden".

Autor BulleMölders
 - 07. Dezember 2009, 18:57:19
Zitat von: casa01 am 07. Dezember 2009, 15:37:02
Richtig, allerdings steht er kurz davor. Könnte es so zu sagen noch verhindern, aber wenn es möglich wäre...........
Dieser Satz macht mich jetzt stutzig.
Wenn er kurz vor der Privatinsolvenz steht, heißt das ja er ist überschuldet.
Wenn er das aber die Privatinsolvenz abwenden könnte, würde das ja bedeuten, dass er die Schulden bezahlen könnte.
Autor Andi
 - 07. Dezember 2009, 17:20:23
Die ZNwG (die OPZ sowieso) fahren derzeit die Praxis niemanden, der in einem Privatinsolvenzverfahren steckt einzustellen, da hierdurch ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Bewerber später als Soldat in der Lage ist das Vermögen des Bundes zu wahren (völlig abgesehen von etwaigen Sicherheitsüberprüfungen).
Rechtlich überprüft ist diese Praxis aber noch nicht (also bei Ablehnung deswegen sollte man mal Widerspruch einlegen, um eine rechtliche Überprüfung - wenigstens bundeswehrintern - herbeizuführen).
Bewerben würde ich mich trotzdem - aus Prinzip.

Gruß Andi
Autor Flexscan
 - 07. Dezember 2009, 16:09:24
Zitat von: casa01 am 07. Dezember 2009, 15:50:25
Aber das mit der Sicherheitsüberprüfung müsstet Ihr mir nochmal genauer erklären, denn das habe ich nicht so recht verstanden...

Hintergrund des ganzen ist einfach, das man bei zu hohen Schulden für ausländische Nachrichtendienste angreifbarer ist. Wenn diese bspw an den Kameraden herantreten und gegen Zahlung moilitärische Geheimnisse in Erfahrung bringen möchte.

Autor mailman
 - 07. Dezember 2009, 16:08:41
ja schon im Bewerbungsbogen muss man da was angeben.
Autor Timid
 - 07. Dezember 2009, 16:05:21
Zitat von: casa01 am 07. Dezember 2009, 15:57:14Wo kann ich das denn genauer nachlesen? Haste da vielleicht grad nen Link für mich?

Google -> "Sicherheitsüberprüfung", erster Treffer ;)

Zitat von: mailman am 07. Dezember 2009, 15:52:12Mit einer Privatinsolvenz würde man sich dann angreifbar machen für fremde Dienste.

Daher müssen Schulden o.ä. auch bei einer Überprüfung angegeben werden (bzw. eventuell auch schon bei der Bewerbung?), damit diese bei der Sicherheitsüberprüfung direkt mit berücksichtigt werden können. Der Dienstherr weiss immer gerne im Vorfeld, wenn sich jemand zum Sicherheitsrisiko entwickeln könnte ...
Autor casa01
 - 07. Dezember 2009, 15:57:14
Ah, okay.. Das ist jetzt auch Interessant für mich :-) Wusste ich nämlich nicht...

Wo kann ich das denn genauer nachlesen? Haste da vielleicht grad nen Link für mich?

Autor mailman
 - 07. Dezember 2009, 15:52:12
In bestimmen Verwendungen braucht man eine Sicherheitsüberprüfung einer bestimmten Stufe,  da man hier auch mit sensiblen Daten zu tun haben wird.

Mit einer Privatinsolvenz würde man sich dann angreifbar machen für fremde Dienste.
Autor casa01
 - 07. Dezember 2009, 15:50:25
Das hört sich doch gut an...

Werde das weiter geben und bin selbst mal gespannt was draus wird...

Aber das mit der Sicherheitsüberprüfung müsstet Ihr mir nochmal genauer erklären, denn das habe ich nicht so recht verstanden...
Autor miguhamburg1
 - 07. Dezember 2009, 15:43:53
Es kommt ganz darauf an, wie lange Ihr Freund dienen möchte und welche Laufbahn er einschlagen wird.

Definitiv ausgeschlossen ist es, eine Verwendung anzustreben, in der eine Sicherheitsüberprüfung Stufe 2 oder 3 Voraussetzung ist, denn hier wäre in der Tat die Privatinsolvenz ein Sicherheitsrisiko, das zur Versagung des Sicherheitsbescheides führen wird.

Bei anderen Tätigkeiten, in denen kein Sicherheitsbescheid erforderlich ist, kann es durchaus klappen bei der Bewerbung.
Autor wolverine
 - 07. Dezember 2009, 15:43:04
Ein Privatisolvenzverfahren ist kein  gesetzlicher Hinderungsgrund für eine Einstellung. Sicherheitsüberprüfung könnte kritisch werden. Wenn man jedoch nicht im sicherheitsrelevanten Bereich arbeitet, besteht kein Einstellungshindernis. Dass man natürlich insgesamt keinen optimalen Eindruck macht, wenn man in jungen Jahren in der Insolvenz steht, dürfte klar sein.
Autor casa01
 - 07. Dezember 2009, 15:37:02
Richtig, allerdings steht er kurz davor. Könnte es so zu sagen noch verhindern, aber wenn es möglich wäre...........

Ich dachte halt hier weiß jemand genaustens besheid, cielleicht lässt sich ja noch jemand finden, aber ich werde es Ihm auf jeden Fall sagen mit dem einfachen Gespräch beim WDB
Autor bayern bazi
 - 07. Dezember 2009, 15:29:57
dann setz die antwort 1:1 zu deinem freund um

mehr wie ne absage kanns nicht geben
Autor casa01
 - 07. Dezember 2009, 15:22:20
Ne ne, nicht falsch verstehen.

Ich bin in keinem Insolvenzverfahren. Ich tete meinen Dienst nächstes Jahr im April an :-)
Nur ein Kollege von mir ist eben in dieser Privatinsolvens bzw steht er kurz davor und weiß nicht ob er diesen Schritt gehen soll, weil er auch gerne zum Bund möchte...

Lg