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Autor Master of Music
 - 24. Dezember 2009, 18:22:14
Vielen dank für die schnelle Antwort.

mfG
Autor MediNight
 - 24. Dezember 2009, 18:01:17
Die Leistungen der USB für Grundwehrdienstleistende /FWDLer sind vorbehaltslos, d. h. es wird nicht geprüft in wie weit der Antragsteller Vermögen hat!

Merke: Hartz-IV ist eindeutig eine andere Baustelle als Leistungen nach dem USG ;) !

Das Unterhaltssicherungegesetz selbst finden Sie z. B. hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/usg/index.html
Autor Master of Music
 - 24. Dezember 2009, 17:34:32
hallo,

Ich werde wohl ab dem 01.10.2010 zum Bund gehen.

Habe mich soweit informiert bezüglich der Zahlung der Miete für meine Wohnung.

Meine frage ist ob die USB auch Sparbücher kontrolliert?
Kann es möglich sein das die sagen können das ich erst mein erspartes aufbrauchen soll oder ähnliches oder ist dies egal?

mfG