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Autor schlammtreiber
 - 05. Mai 2010, 09:05:51
Zitat von: snake99 am 04. Mai 2010, 22:37:04
Wie sagt ein Spruch "Beiße nicht die Hand, die dich füttert" ...

Ich hatte es schon mal angemerkt: der Spruch ist pervers falsch. Der AG "füttert" nicht selbstlos den AN, sondern der AN erarbeitet (!) sich sein Gehalt, und ZUSÄTZLICH noch einen Gewinn für den AG (sonst würde dieser ihn nicht beschäftigen, rationales Handeln vorausgesetzt) - wer füttert also wen?  ;)

Unbenommen dessen stimmt die grundlegende Aussage des Restsatzes: man sollte sich überlegen wie sehr man es sich wegen einer WÜ mit seinem AG verscherzen will. Wenn ich die Optionen "Verzicht auf eine WÜ" oder "monatelange Arbeitssuche und nebenbei Termine beim Arbeitsgericht gegen alten AG" zur Auswahl habe, ist die Entscheidung schnell gefallen... ::)
Autor ARMY STRONG
 - 05. Mai 2010, 08:07:23
Zitat von: Hauptfeldwebel Hotel am 04. Mai 2010, 17:41:50
ich mache das so. Genau wie die kommende. Heute erfahren das ich mal eben in 1 1/2 Wochen eine komplette Grenadier ATN erwerben kann, das nehme ich doch dankend an. Wenn der E-Bescheid bei mir zu Hause ist, bekommt mein AG ebenfalls bescheid. Das kostet mich einen Anruf.

Ich koennte das theoretisch auch machen, tue es aber dennoch nicht, weil ich es als Unverschaemtheit meinem Boss und meinen Kollegen gegenueber sehe. Die muessen meine Arbeit ja auch irgendwie mitmachen, was bei mir nicht so einfach ist. Dazu gibt es Urlaubsplanungen, Leute die laenger krank sind etc.

Auch hier im Zivilen gilt hier bei uns die Kameradschaft, da macht man sowas einfach nicht.
Autor Oscar Golf Mike
 - 05. Mai 2010, 06:44:34
Zitat von: snake99 am 04. Mai 2010, 22:37:04
Wie sagt ein Spruch "Beiße nicht die Hand, die dich füttert" ... in Zeiten wo AG's gerne kräftig und schonungslos am Personalrad drehen, sollte man sich diesen Spruch immer vor Augen halten ;)

Wo liegt das Problem wenn der AG einen rausschmeißt hat man ja genug Zeit für WÜs. ;)
Autor snake99
 - 04. Mai 2010, 22:37:04
Wie sagt ein Spruch "Beiße nicht die Hand, die dich füttert" ... in Zeiten wo AG's gerne kräftig und schonungslos am Personalrad drehen, sollte man sich diesen Spruch immer vor Augen halten ;)
Autor AriFuSchr
 - 04. Mai 2010, 17:45:47
.....Sie scheinen einen Arbeitsplatz inne zu haben, an dem Sie wirklich dringend gebraucht werden  ;D
Autor Hauptfeldwebel Hotel
 - 04. Mai 2010, 17:41:50
Zitat von: ARMY STRONG am 04. Mai 2010, 09:43:23
In der Praxis moechte ich aber mal den sehen, der einerseits seinem AG einfach so (ohne Absprache) eine WUe vor den Latz haut, anderseits aber glaubt in seiner Firma dann noch eine grossartige Zukunft zu haben.

Hallo Army Strong,
ich mache das so. Genau wie die kommende. Heute erfahren das ich mal eben in 1 1/2 Wochen eine komplette Grenadier ATN erwerben kann, das nehme ich doch dankend an. Wenn der E-Bescheid bei mir zu Hause ist, bekommt mein AG ebenfalls bescheid. Das kostet mich einen Anruf.

[gelöscht durch Administrator]
Autor ARMY STRONG
 - 04. Mai 2010, 15:55:14
Stimmt, hab ich auch einige Jahre bei meinem vorherigen Arbeitgeber gemacht. Der war froh mich los zu sein und ich konnte wieder ein bischen miltaerisch taetig sein.
Aber wie du schon gesagt hast, ohne Absprache geht da nix, da nutzt auch die Aenderung der ZDV 20/3 aus dem Jahr 2006 nix, die ja suggeriert man haette einen Rechtsanspruch auf die 6 Wochen und man MUESSE freigestellt werden.
Autor snake99
 - 04. Mai 2010, 15:43:35
Wobei bei kleineren Handwerksbetrieben die Lage etwas anders aussehen kann.

Einige Handwerksbranchen haben jedes Jahr die "sauere Gurkenzeit" ... sprich, die Auftragsbücher sind leer, weil die Arbeiten z.B. wetterbedingt nicht durchführbar sind. Dann sind die Chefs froh, wenn sie ihre Gesellen ggf. zum Bund für ein paar Wochen zwecks WÜ schicken können, anstelle zur Agentur für Arbeit. 
Autor ARMY STRONG
 - 04. Mai 2010, 09:43:23
Richtig!
Die Theorie sagt (wie an anderer Stelle ja bereits festgestellt) dass bis zu 6 Wochen WUe nicht zustimmungspflichtig seitens des AG sind. In der Praxis moechte ich aber mal den sehen, der einerseits seinem AG einfach so (ohne Absprache) eine WUe vor den Latz haut, anderseits aber glaubt in seiner Firma dann noch eine grossartige Zukunft zu haben.
Autor snake99
 - 02. Mai 2010, 13:18:03
Das was sie schreiben ist doch nichts Neues. Es ist nicht einfach eine WÜ (vor allem längere WÜ's von z.B. 6 Wochen Dauer beispielsweise für einen Laufbahnlehrgang) von seinem AG genehmigt zu bekommen. Wenn der AG selber nie Soldat war, oder schlicht weg mit der Bw "nichts am Hut hat", ist die Aussicht auf eine erfolgreiche Genehmigung des AG's fast aussichtslos.

Gerade Kleinbetriebe können WÜ-willige Reservisten oftmals nicht abstellen, da aufgrund der Betriebsgröße der interne Betrieb sonst gefährdet wäre. Viele kleine & mittelständische Firmen beschäftigen aufgrund der Rahmenbedienungen des Gesetzgebers mittlerweile eher zu wenig Personal für die alltäglich anfallenden Arbeiten. Alleine in der regulären Urlaubszeit führen diese Umstände hin und wieder zu Engpässen in den betrieblichen Abläufen. Ist die Firma dann auch noch in einer Branche tätig, wo die Gewinnmargen sehr gering sind, kann man auch kein zusätzliches Personal einstellen.
Autor Hauptfeldwebel Hotel
 - 02. Mai 2010, 12:45:16
Hallo zusammen,
hier mal was fachkundiges vom Streitkräfteamt.
Auch für die Arbeitgeberin/ den Arbeitgeber können durch die Einberufung eines Mitarbeiters zum Wehrdienst/analog für Wehrübende erhebliche Probleme entstehen, insbesondere dann, wenn der Wehrpflichtige /Wehrübende an seinem Arbeitsplatz unentbehrlich ist. Mit der Möglichkeit der Unabkömmlich-(Uk-)Stellung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das öffentliche Interesse am Wehrdienst eines Wehrpflichtigen mitunter geringer eingestuft werden kann als das öffentliche Interesse daran, den Wehrpflichtigen an seinem Arbeitsplatz zu belassen. Im Frieden können Wehrpflichtige wegen ihrer ausgeübten Berufstätigkeit für die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber uk-gestellt werden, wenn

- die Heranziehung zum Wehrdienst die Fortführung des Betriebes gefährden würde,
oder
- durch die Heranziehung zum Wehrdienst die Fortführung des Betriebes so erschwert werden
würde, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung des Betriebes oder wegen der Auswirkung auf andere eine nicht unwesentliche Störung des Wirtschaftslebens eintreten würde,
oder
- die Fortführung einer bestimmten Tätigkeit durch sie im öffentlichen Interesse dringend notwendig erscheint.

Auch die im öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes, auf Gemeindeebene oder bei sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts stehenden Wehrpflichtigen können in Friedenszeiten uk-gestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst die Fortführung der öffentlichen Aufgaben gefährden oder unzumutbar beeinträchtigen würde. Bei der Abwägung innerhalb des Uk-Verfahrens müssen strenge Maßstäbe angelegt werden. Die
Benennung eines wehrpflichtigen Mitarbeiters zur Uk-Stellung ist von der Arbeitgeberin/ vom Arbeitgeber eingehend zu begründen. Es soll erkennbar sein, warum ein öffentliches Interesse an
der Weiterbeschäftigung des Wehrpflichtigen besteht, und warum die Vertretung durch Ersatzkräfte nicht möglich ist. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Tätigkeit des wehrpflichtigen
Arbeitnehmers, die Dauer des personellen Engpasses, die Gesamtzahl der im Betrieb Beschäftigten, die Zahl der vergleichbar qualifizierten Mitarbeiter sowie alle Tatsachen, die eine Unentbehrlichkeit des Wehrpflichtigen verdeutlichen.

[gelöscht durch Administrator]
Autor Oscar Golf Mike
 - 11. April 2010, 12:28:58
Zitat von: Hannes11111 am 11. April 2010, 12:11:07
Ich würde auch mal mit dem Arbeitgeber reden und fragen, ob er dich auch nicht gehen lassen will wenn der Russe vor seiner Firma steht.

Das mit dem Russen zieht heute nicht mehr,die nagen selber am Hungertuch und
haben keine Ambitionen für solche 'Ausflüge'. ;)
Anders siehts aus wenn in Deutschland auf nem Bahnhof Bomben hoch gehen so wie es die Sauerlandbomber
vor hatten.
Und die sollen angeblich in Afg von den Talis ausgebildet worden sein.Das Übel muß man an der Wurzel packen sonst
knalls hier auch.


Edit:
Bezugstext gelöscht.
Autor Oscar Golf Mike
 - 08. April 2010, 21:38:13
@Fitsch

Unser Personalchef wollte ja nur darauf hinaus das ich bei meinen 'Wochenendausflügen' einer höheren
Verletzungsgefahr ausgesetzt bin als wenn ich mich zu Hause rumtreibe und darauf hin für die Firma öfters ausfallen könnte.
Und na klar eine Wü ist nun mal länger als eine DVag aber Zivilisten denken nun einmal anders. ;)
Autor Fitsch
 - 08. April 2010, 17:26:57
... und sollte er drauf kommen daß man während des Urlaubes eine WÜ ableistet ist dies ein Kündigungsgrund.
Autor mailman
 - 08. April 2010, 16:56:42
Tja mit nichts davon erzählen wird es nicht laufen. Der Arbeitgeber muss über jede WÜ informiert werden ebenso muss er auch die Einverständnisserklärung zur Beorderung unterschreiben.

Viele Einheiten verlangen auch vor der WÜ, eine schriftliche Einverständniserklärung des Arbeitgebers oder der Agentur für Arbeit (wenn man keine Arbeit hat)