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Autor Spiki
 - 13. Mai 2010, 01:02:44
Ich schau mal in meinen Papieren und vielleicht finde ich was, und dann schreib ich das hier mal...vielleicht könnt Ihr mir ja sagen wo ich das finde.
Autor ulli76
 - 12. Mai 2010, 16:31:50
Damals müsste ja auch ne HGZ (Hauptgesundheitsziffer)= die GZ, die zum entsprechenden Tauglichkeitsgrad geführt hat, vergeben worden sein.
Autor schlammtreiber
 - 12. Mai 2010, 08:48:39
Beim KWEA freundlich nachfragen ob man noch mal den Tauglichkeitsgrad erfahren könnte und eventuell sogar den Grund der Ausmusterung. Gegebenenfalls erneute Musterung erbitten wenn sich der Gesundheitszustand geändert hat.
Autor Spiki
 - 11. Mai 2010, 23:14:38
Ja und das gesundheitliche "Problem", ist mir nicht bekannt  :o
Autor wolverine
 - 11. Mai 2010, 20:25:16
Und davon abgesehen kommt noch das gesundheitliche Problem dazu weswegen Sie ausgemustert wurden! ;)
Autor ulli76
 - 11. Mai 2010, 20:17:35
Mit den Vorstrafen wird das nix- da sind schon Bewerber mit weit weniger abgelehnt worden.
Autor hbmaennchen
 - 11. Mai 2010, 20:10:54
Da ich weder der Psychologe noch der zuständige PrüfOffz bin, kann ich das nicht beurteilen. Ich wage es aber zu bedreifeln.
Autor Spiki
 - 11. Mai 2010, 20:08:31
Aber es ist jetzt 2 Jahre her und seitdem ist nichts mehr vorgefallen. Meinen Sie nicht das die Bundeswehr das auch sieht und sieht das eine Besserung vorhanden ist?
Autor hbmaennchen
 - 11. Mai 2010, 20:06:42
Sauber. Und da wundern Sie sich, dass Sie nicht eingestellt werden? Die Bw ist kein Auffangbecken für zivil Gescheiterte. Trotz bester Gesundheit wage ich die Prognose, daß Sie mit diesem Strafregister bis über das Höchstalter hinaus, sprich niemals, eingestellt werden.
Autor Spiki
 - 11. Mai 2010, 20:01:55
Achja und ich war zum Zeitpunkt der Verurteilung 16 Jahre...und habe seit dem Datum der Verhandlung mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
Autor Spiki
 - 11. Mai 2010, 19:59:46
Straftaten waren Brandstiftung, Einbruch, versuchter Einbruch, 2x Sachbeschädigung

Zeitpunkt der Verurteilung war Juli 2008

Meine Musterung war im April 2009


Da sind genauere Angaben
Autor hbmaennchen
 - 11. Mai 2010, 19:34:44
Warum fragen Sie dann hier Leute, die sich teilweise seit Jahrzehnten damit auskennen, denen Sie dann doch nicht glauben, weil "es Ihnen als Grund genannt wurde"?
Dann lassen Sie sich doch nachmustern, wenn der Antrag auf Nachmusterung durchgeht (einen Anspruch haben Sie nicht). Und auch bei T1 werden Sie mutmasslich nicht eingestellt (zu genaueren Angaben notwendig: Straftat (Mord, Einbruch, rechtsradikaler Kram....etc.), Zeitpunkt der Verurteilung). Die meisten Leute hier haben Besseres zu tun, als mit Ihnen rumzurechten, ob eine Ausmusterung in Straftaten begründet liegt - sie liegt es nicht.
Autor Spiki
 - 11. Mai 2010, 19:15:37
Dies wurde mir aber als Grund genannt, ich denke nicht das die BW das einfach als Grund nimmt.
Autor mailman
 - 11. Mai 2010, 12:53:50
Nein weil man wegen Strafttaten wie schon gesagt nicht ausgemustert wrid.
Autor Spiki
 - 11. Mai 2010, 09:54:22
Also brauch ich ein Psychologisches Gutachten dafür?