ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: franklin84 am 07. Juni 2010, 12:56:52aso dann tut es mir leid Sorry wusste ich nicht
Na ich denke einfach wenn er in ZNwG war wird er sich verpflichtet haben .....
so wars zumindest bei mir, hab in der ZNwG gleich alles bekommen, meine ganzen Papiere usw. wie auch meinen Gutschein .... dazu wurde gesagt als SaZ muss außer bei Dienstantritt alle Fahrtkosten ,Essen etc. selbst bezahlt werden da man ja volles Gehalt bezieht....
Zitat von: abie.gail am 07. Juni 2010, 08:42:59
Ich glaube nicht das SaZ einen Bahnberechtigungsausweiß bekommen...![]()
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Zitat von: Finny am 07. Juni 2010, 00:03:22
Habe dafür auch schon im ZNWG ein Bahngutschein 1. Klasse
Zitat von: Jales am 07. Juni 2010, 00:09:25
Nur Dienstantritt. Danach 2te Klasse mit dem Bahnberechtigungsausweiß.