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Autor Mayhem
 - 09. Juni 2010, 00:12:23
viel erfolg^^
Autor Finny
 - 09. Juni 2010, 00:05:03
Hey Leute,

danke für die ganzen Antworten.
Also wie es ausschaut werde ich wohl die Bahncard 50 bekommen.

Ciao ;D
Autor ulli76
 - 07. Juni 2010, 17:45:58
Auf Lehrgängen zahlt man übrigens nicht für die Unterkunft.
Autor Mayhem
 - 07. Juni 2010, 13:58:03
Zitat von: franklin84 am 07. Juni 2010, 12:56:52
Na ich denke einfach wenn er in ZNwG war wird er sich verpflichtet haben .....
so wars zumindest bei mir, hab in der ZNwG gleich alles bekommen, meine ganzen Papiere usw. wie auch meinen Gutschein .... dazu wurde gesagt als SaZ muss außer bei Dienstantritt alle  Fahrtkosten ,Essen etc. selbst bezahlt werden da man ja volles Gehalt bezieht....

aso dann tut es mir leid  Sorry wusste ich nicht
ich fang auch erst am 1.7 an^^ alles kenn ich also auch nicht und die abkürzngen solala da kenn ich 10 bzw weiß ich was das heißt xD

lg daniel
Autor StOPfr
 - 07. Juni 2010, 13:51:08
Diese Abschläge werden nicht einbehalten sondern ausgezahlt  ;). Dienstbezüge werden zum Monatsende für den Folgemonat überwiesen. Für den Juli bekommst Du einen Abschlag, der später verrechnet wird wenn Deine Kontodaten verarbeitet sind.
Dies gilt aber nur bei Einstellung ohne Widerrufsrecht.  
Autor franklin84
 - 07. Juni 2010, 13:28:30
alles klar Dienstbezüge angekommen   ;)
wie genau verhält sich das eigentlich genau, man tritt seinen Dienst an und wann bekommt man die Dienstbezüge?,
mein Beginn ist 01.07.10 ... Wird da auch ein "sogenannter" Abschlag einbehalten ?
Autor mailman
 - 07. Juni 2010, 13:09:04
Genauso ist es!

Ein GWDL ist ein Pflichtdienst und bekommt somit die Heimfahrten bezahlt.

Als SaZ muss man abgesehen von der Antrittsreise und sonstigen Dienstreisen die Fahrten selbst bezahlen.
Unter bestimmten Umständen kann man eine Bahncard zum Teil übernommen werden oder man kann Trennungsgeld beziehen.

Zudem sollte man die Kosten auch über die Steuererklärung absetzen können, aber da bin ich mir nicht sicher ist nur eine Vermutung.

Und man bezieht kein "Gehalt" sondern "Dienstbezüge" bitte merken.
Autor franklin84
 - 07. Juni 2010, 12:56:52
Na ich denke einfach wenn er in ZNwG war wird er sich verpflichtet haben .....
so wars zumindest bei mir, hab in der ZNwG gleich alles bekommen, meine ganzen Papiere usw. wie auch meinen Gutschein .... dazu wurde gesagt als SaZ muss außer bei Dienstantritt alle  Fahrtkosten ,Essen etc. selbst bezahlt werden da man ja volles Gehalt bezieht....
Autor Mayhem
 - 07. Juni 2010, 09:39:27
ich hab nicht gelesen das er SaZ macht  :D
also wenn du gwdl und vielleicht fwdl machst musst du nix zahlen keine stube kein essen und die fahrt ist kostenlos
am 1.7 fährst du 1.klasse danach immer 2.klasse
und wenn du SaZ machst ist der dienstantritt auch kostenlos und 1.klasse
danach musst du immer selber zahlen die fahrt stube und essen 
wie viel genau weiß ich nicht und ob man noch mehr zahln muss weiß ich auch nicht^^

lg daniel
Autor Jales
 - 07. Juni 2010, 09:27:35
Zitat von: abie.gail am 07. Juni 2010, 08:42:59
Ich glaube nicht das SaZ einen Bahnberechtigungsausweiß bekommen... ::) ::) ::)

Stimmt natürlich, mal wieder gekonnt etwas überlesen ^^
Autor franklin84
 - 07. Juni 2010, 09:18:48
Hi Finny,
du fängst 1.07.10 in Heide an... Ich auch .... 01.07.10 bis spätestens 18 uhr
Ich komm aus Nürnberg / Bayern ....
Wo kommst du denn her?
Vielleicht kann man ja zusammen fahren....
Zu deiner Frage, Ja als SaZ bekommt man nur die erste fahrt, und danach musst sie selber bezahlen...   
Autor wolverine
 - 07. Juni 2010, 09:05:14
Dann kann er sich wenigstens aussuchen ob der 1. oder 2. Klasse fährt. :D
Autor abie.gail
 - 07. Juni 2010, 08:42:59
Zitat von: Finny am 07. Juni 2010, 00:03:22
Habe dafür auch schon im ZNWG ein Bahngutschein 1. Klasse

Zitat von: Jales am 07. Juni 2010, 00:09:25
Nur Dienstantritt. Danach 2te Klasse mit dem Bahnberechtigungsausweiß.

Ich glaube nicht das SaZ einen Bahnberechtigungsausweiß bekommen... ::) ::) ::)


lg abie
Autor miller_inc
 - 07. Juni 2010, 07:32:51
Für dich ist der Dienstantritt 1. Klasse, weil du länger als 2 Stunden fährst. Bei weniger als 2h wären es 2. Klasse - afaik.
Autor Jales
 - 07. Juni 2010, 00:09:25
Nur Dienstantritt. Danach 2te Klasse mit dem Bahnberechtigungsausweiß.