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Autor AriFuSchr
 - 13. Juli 2010, 21:50:55
ich hab den Köder schon liegen sehen, den Du da ausgeworfen hast. Hab ihn in alter Wolfsmanier aber ein paarmal umkreist  ;D ;D
Autor bayern bazi
 - 13. Juli 2010, 21:28:54
Zitat von: AriFuSchr am 13. Juli 2010, 13:55:15
einen Unterschied macht, ob die Nachbarin nun jung oder alt ist  ;D


hata aber lang gedauert bis einer drauf anspringt :D
Autor AriFuSchr
 - 13. Juli 2010, 13:55:15
ich wollte hier eigentlich nur ganz OT dem bazi beipflichten und noch ergänzend anmerken, dass es nochmals einen Unterschied macht, ob die Nachbarin nun jung oder alt ist  ;D
Autor schlammtreiber
 - 12. Juli 2010, 08:35:37
Zitat von: MediNight am 11. Juli 2010, 11:12:05
Ich kenne nur ganz wenige Zivilisten, die erst mehrere Monate auf Lehrgänge gehen und anschließend für ein paar Monate in Einsätze!

Ich habe von einer Partei in Deutschland gehört, deren Mitglieder erst auf bolschewistische Kaderschulung gehen und anschließend mehrere Monate entweder in Pyongyang helfen das sozialistische Arbeiterparadies aufzubauen oder einen Dschungelaufenthalt bei Vorkämpfern der Freiheit wie FARC absolvieren - nur Spaß  ;D
Autor bayern bazi
 - 11. Juli 2010, 17:18:09
kommt auch auf die art der nebentätigkeit/selbständigkeit an ;)

wenn einer nen hausmeisterservice anbietet und dann abends bei der jungen (oder  auch älteren) nachbarin den rasen mäht oder die hecke stutzt, wird das was anderes sein als wenn einer "neben bei" abends eine bar betreiben will  ;)

es werden heutzutage viele dienstleistungen als gewerbe angeboten, die man noch vor 10 jahren mal so gemacht hat ::) ::) - der Zoll und die AG kontrollieren ja immer besser  :o
Autor Oscar Golf Mike
 - 11. Juli 2010, 11:49:00
@ MediNight

Auch ein Zivilist kann von seinem AG ins Ausland geschickt werden vorraus gesetzt das der AG Ambitionen im Ausland oder im weiter entfernten Inland hat.
Aus und Weiterbildungmaßnahmen gibt es bei uns auch die eine Selbständigkeit stören könnte.
Fazit gefragt werden muß der AG in jedem Fall bzw. er hält es sich vor die Erlaubnis wieder einzuziehen wie in meiner Firma geschehen. ;)
Ich wollte ihren Gedankengang eh nur beipflichten. :D
Autor MediNight
 - 11. Juli 2010, 11:12:05
Sicher ;) ??? ? Ich kenne nur ganz wenige Zivilisten, die erst mehrere Monate auf Lehrgänge gehen und anschließend für ein paar Monate in Einsätze!

Und ... wie schnell wird ein Standort aufgelöst oder eine Versetzung verfügt, so dass man vom "Heimschläfer", der jeden Abend seiner Nebentätigkeit nachgehen kann, ganz schnell zum Wochenendpendler "mutiert"! Sorry, aber die Vereinbarkeit von Dienst und Nebentätigkeit ist meiner Meinung nach bei der Bundeswehr nur sehr reduziert gegeben!

Und außerdem habe ich nur angemerkt, dass der Fragesteller sich VOHER dazu ernsthafte Gedanken machen sollte!
Autor Oscar Golf Mike
 - 11. Juli 2010, 11:08:54

Lieber MediNight im Zivilleben schauts genauso aus. ;D
Autor MediNight
 - 11. Juli 2010, 11:02:29
Das klingt in der Theorie alles schön und gut! Allerdings sollten Sie sich vorher schon Gedanken machen, was passiert, wenn Sie am anderen Ende Deutschlands auf einem Lehrgang sind, der z. B. vier oder sechs Wochen dauert, was passiert, wenn Sie für vier oder sechs Monate im Auslandseinsatz sind, etc. !

Die Bundeswehr ist nämlich in absolut keinster Weise verpflichtet, auf Ihre Nebentätigkeit Rücksicht zu nehmen! Und ich höre dann schon wieder das Gejammere "Ich kann nicht in den Einsatz gehen, weil sonst hinterher mein Geschäft kaputt ist!" etc. ... !

Mein Rat: Am besten fahren Sie, wenn Sie solche "Kommödien" erst gar nicht anfange, so lange Sie Soldat sind!
Autor wolverine
 - 11. Juli 2010, 10:58:57
Mit Genehmigung einer Nebentätigkeit.
Autor vmaxboost1200
 - 11. Juli 2010, 10:43:21
Geht, solange der Dienst nicht darunter leidet.
Autor Marcolein
 - 11. Juli 2010, 10:23:13
Hallo Zusammen,
ich hab da mal ne Frage, geht das wenn man Zeitsoldat ist und nebenbei ein Gewerbe anmelden und sich Selbstständig machen?
Lg