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Autor Andi
 - 14. August 2010, 19:39:46
Zitat von: StDSdt am 14. August 2010, 17:10:33
Laut Aussage meines Chef zahlt der Bund, sofern ich einen Anerkannten Hausstand habe, die Unterkunft in der Kaserne.

Nein, das ist nicht richtig. Das wäre für Trennungsgeldempfänger der Fall, was sie aber nicht sind, denn sie haben noch nicht mal einen anerkannten Hausstand und TG-Empfänger wird man nicht aus Lust und Laune, aber das soll dir dein ReFü mal erläutern.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 14. August 2010, 17:36:29
Bei der Entfernung besteht kein Bezug der Wohnung zur Kaserne. Da Sie mit 25 nicht mehr kasernenpflichtig sind besteht die Möglichkeit, Ihnen dann die Kasernenunterkunft zu kündigen (Sie müssten dann "draußen" eine Unterkunft suchen und mieten) oder Sie können weiter in der Kaserne wohnen (und selbstverständlich dafür zahlen).
Autor StDSdt
 - 14. August 2010, 17:10:33
Okay, ich hab' mich wohl falsch ausgedrückt.

Ich und mein Vater bewohnen ein Zweifamilienhaus (Mein Elternhaus). Mein Vater ist eigentümer und vermietet den die Unter Wohnung an mich, wärend er selbst die Obere nutzt. Da mein Vater aber die untere Wohnung nicht vermieten wollte/will, bin ich dort eingezogen und zahle dafür Miete. Es ist eine vollständige Wohnung mit EBK, Bad, WC etc und separatem Eingang.

Laut Aussage meines Chef zahlt der Bund, sofern ich einen Anerkannten Hausstand habe, die Unterkunft in der Kaserne. Und darum geht's mir, weil ich nicht die Miete für die Wohnung zu hause und die Unterkunft in der Kaserne zahlen möchte. Die Entfernung vom Wohnort zur Kaserne beträgt ca. 260km.

Ich weiß, dass ich auch unter 25 die Pauschale von ~98EUR zahle.


Grüße

Stefan
Autor Andi
 - 14. August 2010, 16:09:25
...und es muss eine eigene Küche, Toilette usw. geben, damit ein Hausstand anerkennungsfähig ist. Abgesehen davon sollte man einen vorhandenen Hausstand (der hier offenbar nicht besteht) immer sofort anzeigen.

Vor allem aber zahlt natürlich auch ein unter 25jähriger SaZ für seine Unterkunft - der Anrechnungsbetrag von ca. 90€ wird direkt von den bezügen abgezogen. Es ändert sich also nichts, wenn die Kasernenunterkunft beibehalten wird, wahrscheinlich wird es sogar ein, zwei Euro billiger.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 14. August 2010, 15:57:41
Was ist jetzt eigentlich Ihr Problem? Sie sind dann 25 und damit nicht mehr kasernenpflichtig. Zahlen müssen Sie für die Unterkunft, ob Sie dann eine Wohnung haben oder nicht. Ziehen Sie aus der Kaserne aus und wohnen privat, zahlen Sie die Kasernenstube natürlich nicht. Ob Ihre jetzige Wohnung anerkannt wird oder nicht hat weniger damit zu tun, ob Sie bei Ihrem Vater wohnen als mit der Entfernung zum Dienstor; mehr als 30 bis 50 km wird schwierig.
Autor StDSdt
 - 14. August 2010, 12:51:49
Hallo Kameradinnen/-en,

ich werd' im nächsten Monat 25 und muss ja dann für meine Stube, die ich in der Kaserne habe, bezahlen. Jetzt ist es so, dass ich ende 2009 in der unteren Wohnung meines Vaters wohne (ist ein Zweifamilienhaus). Ich bezahle dafür jeden Monat "Miete". Einen Mietvertrag haben wir nicht.

Da ich mir nach meinem nächsten Einsatz eine Wohnung im Umkreis der Kaserne suchen möchte, meinte mein Chef ich müsste dazu zuerst meinen Wohnstand anerkennen lassen und bräuchte dazu einen Mietvertrag. Und es würde wohl Probleme geben, wenn die WBV bemerken würde, dass es sich bei der Wohnung um eine Wohnung im Elternhaus handelt - so ein HptFw, der mit am Tisch saß, der dies selbst Monatelang versucht hatte (aber schon über 25 Jahre war).

Meine Frage:
Wenn ich mit meinem Vater einen Mietvertrag mache und ihn auf das damalige Datum (bin da im Nov2009 eingezogen) datiere, mir den Wohnstand jetzt anerkennen lasse sofern ich noch keine 25 bin, wie hoch stehen da meine Chancen, dass dieser mir zugesagt wird?

Wäre super, wenn mir da jemand etwas dazu sagen kann, Erfahrung damit hat und mir vielleicht noch ein paar Tipps geben kann!



Grüße

Stefan

PS: Ich mache mir darüber jetzt eben den Kopf, weil ich im Sep2010 mein IN habe und im Apr2011 erst das OUT.