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Zusammenfassung

Autor Levent
 - 30. August 2010, 18:24:21
vielen dank
Autor Aleonor
 - 30. August 2010, 17:45:33
Mein Freund hatte keinerlei Probleme hier in NRW die entsprechende Bescheinigung einzureichen und anerkannt zu bekommen.
Autor mailman
 - 30. August 2010, 17:37:43
Die Bescheinigung gilt 2 Jahre und auch für die Klassen C1, C, und D wenn sich da nix geändert hat.
Autor ulli76
 - 30. August 2010, 17:34:34
Du müsstest am Ende des Lehrgangs (wenn nicht sogar schon am Ende der AGA) ne EH-Bescheinigung bekommen haben. Die gilt für den zivilen Führerschein-vorausgesetzt sie ist nicht zu alt.
Autor Fitsch
 - 30. August 2010, 10:26:14
ja, für die erstmalige Erlangung einer Fahrerlaubnis ist der Nachweis über einen Unterricht in Lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen (erste Hilfe Kurs) notwendig.

Horrido
Autor BulleMölders
 - 30. August 2010, 09:46:01
Da würde ich mal bei der zuständigen Stelle für die Erteilung von Führerscheinen nachfragen.
Aber wenn du eine entsprechende Bescheinigung hast und diese nicht zu alt ist, dürfte das ausreichen.
Aber zur Sicherheit würde ich nochmal nachfragen, Fahrschulen können da sicherlich auch Helfen.
Autor Levent K.
 - 30. August 2010, 09:35:23
Hat zwar nix mim bund direkt zutun aber ich wollte mal wissen ob ich den erste hilfe kurs fürn führerschein machn muss, weil ich als sanitätssoldat ausgebildet wurde, einen monat lang und hab so nen erste hilfeschein bekommen...??

danke