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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: BulleMölders am 31. August 2010, 07:29:14
Erstmal wäre es ja interessant, in was für einem Status der Freund tatsächlich ist. FWDL oder SaZ?
Zitat
Unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kind, erhalten über die WBV der Bundeswehr den sogenannten Familienzuschlag. Voraussetzung ist, dass die Parteien auch zusammen in einer Wohnung leben.
Gerechnet ab Datum des Zusammenlebens wird der Zuschlag sogar nachgezahlt.
Bei nicht verheirateten Paaren mit gemeinsamen Kind beläuft sich der Betrag auf rund 200,- Euro, den der Soldat monatlich mit seiner Verdientsabrechnung erhält.
Wenn ihr vor habt zu heiraten, erhöt sich der Zuschlag auf rund 400,- Euro.
Genau hinterfragen kannst Du das aber nochmal bei der WBV.
Mit denen musst Du Dich eh ausseinandersetzen, da diese Dir eine Bescheinigung zukommen lassen, mit der Ihr auf's Rathaus müsst, um Euch den gemeinsamen Wohnsitz bestätigen zu lassen.