ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat
Zitat von: LoRd am 15. Januar 2005, 18:23:43
Kann mir irgendwer sagen, wie jetzt die wirkliche Regelung dafür ist?
Wenn man mit seinem Bahnberechtigungsausweis auf der angegebenen Strecke fährt, ist es doch prinzipiell egal zu welcher Uhrzeit oder?
ZitatLohnt es sich, sich deswegen beim Spieß zu beschweren? (Wobei der laut dem Bahnmenschen eh Bescheid kriegt...)Beschwerden sind immer an den Disziplinarvorgestzten gerichtet, Bechwerden über die "Bahnmenschen" würden aber mangels dienstlichem Hintergrund als unzulässig abgelehnt werden.
Schriftliche Beschwerde über die Kontrolleure an Verkehrsverbund?
ZitatEinfach zum Schalter gehn und die 7 Euro Bearbeitungsgebühr für vergessene Fahrkarte zahlen? (Hab ich schonmal gemacht, als ich genau den gleichen Wisch gekriegt habe, wo ich meinen BW-Ausweis vergessen hatte)
Oder lieber doch die vollen 40 Euro zahlen?