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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: BulleMölders am 21. November 2010, 16:12:51
Da gibt es nur eins, Krankmelden, denn du bist zur Gesunderhaltung verpflichtet. Wenn du das nicht machst und deine Krankheit sich dadurch nachweislich verschlimmert, dann kann man dir das als Dienstvergehen auslegen.
Zitat von: =TRG= am 21. November 2010, 16:21:49
Das ist so nicht richtig. Die ATN haben Sie in der Tasche, wenn der Einheitsführer das Lehrgangszeugnis unterschrieben hat. Das wird er tun, wenn er neben denen von Ihnen genannten Punkten auch Ihre erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung bestätigen kann. Wenn Sie die nicht haben, ist das insofern kein Problem, wenn Sie neben ALLEN von Ihnen genannten Punkten auch an der Basisausbildung EAKK teilgenommen haben und insgesamt den Eindruck erweckt haben, die Prüfungsaufgaben in der Rekrutenbesichtigung erfolgreich absolvieren zu können. (Quelle: AnTrA Nr. 1)
Aber da Sie ja ein harter Kerl zu sein scheinen, gehe ich davon aus, dass dies der Fall ist. Zudem gilt, wenn Sie die ATN nicht bekommen, dass Sie nicht zwnagsläufig die AGA wiederholen müssen.
Zitat von: DrHossa am 21. November 2010, 15:21:48
Ich habe mich allerdings nie Neukrank gemeldet. Das heisst ich habe bislang an allen Teilen der AGA erfolgreich teilgenommen.
Schießübungen, Biwak I (Üblager), SanAusbildung, WachAusbildung. Das heisst die zuerkennung der ATN habe ich in der Tasche.