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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: miguhamburg1 am 01. Dezember 2010, 14:39:53Was schon fast ein Euphemismus ist: BVerwG 1 WB 4.03 aus den Gründen: Der Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 BVerwG 1 WB 8.70 , vom 17. Mai 1988 BVerwG 1 WB 53.87 und vom 3. Juli 2001 BVerwG 1 WB 24.01 ).
3) Ungeachtet dessen könnten Sie sich über die Kommandierung beschweren, die Erfolgsaussicht ist allerdings wegen Ihrer Begründung äußerst begrenzt.
ZitatKann der mich dann einfach für ein halbes jahr abkommandieren?
ZitatWieso hat er nicht jemanden gesucht der dort in der nähe wohnt oder gern dahin will?