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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 04. Dezember 2010, 16:53:03
Zitat von: LaSi am 04. Dezember 2010, 16:10:29
...Solltest du es total verplanen dir eine Fahrkarte zu holen kann auch im Zug der Gutschein beim Schaffner vorgezeigt werden, denn der zählt im Zweifelsfall mit Einberufungsbescheid als vollwertige Fahrkarte.
Darauf würde ich es wirklich nicht ankommen lassen  ::). Im Zweifelsfall bist du nämlich als Schwarzfahrer unterwegs. Der Gutschein ist keine Fahrkarte. Warum sollte es ihn sonst überhaupt geben? 
Autor Timid
 - 04. Dezember 2010, 16:27:50
http://www.bundeswehrforum.de/forum/einberufung-01-01-2011/
Autor Flavoured
 - 04. Dezember 2010, 16:23:21
und suche Paar leute die da auch zufällig hin müssen :-) oder gibt es hier i-wo ein Forum darfür ?
Autor Flavoured
 - 04. Dezember 2010, 16:22:10
eine andere frage ist hier jemand vom 5/lazarettregiment 11 ? Seeth  muss da zum 3.1.2011 hin
Autor LaSi
 - 04. Dezember 2010, 16:10:29
Einfach den perforierten Zettel am Schalter abgeben( der wird geteilt, eine Hälfte bekommst du wieder die musst du abgeben und die andere Hälfte brauch die DB), die Leute wissen dann was zu tun ist, du musst lediglich entscheiden wann du losfahren willst. Den Einberufungsbescheid musst du am Schalter dabeihaben weil da ein Stempel draufkommt. Solltest du es total verplanen dir eine Fahrkarte zu holen kann auch im Zug der Gutschein beim Schaffner vorgezeigt werden, denn der zählt im Zweifelsfall mit Einberufungsbescheid als vollwertige Fahrkarte. So hoffe konnte dir weiterhelfen, wenn du noch Fragen hast einfach schreiben
Autor BUND-aner
 - 04. Dezember 2010, 08:39:58
Den Einberufungsbescheid brauchst du dann im Zug bei Kontrolle. Wenn ich mich jetzt nicht vollkommen irre, musste ich den meistens mit vorzeigen. Irgendwo stand glaube ich auch geschrieben, dass die Zugfahrkarte nur mit dem Einberufungsbescheid gültig ist.
Bei mir war es zwar das Einladungsschreiben zur OPZ, aber Bahngutschein-technisch dürfte das in etwa gleich sein.

Naja mir fällt grad ein, bzw ich sehe das gerade: Ich musste zum Einlösen auch das Schreiben vorzeigen und abstempeln lassen. Also nimm es lieber zum Einlösen mit, für alle Fälle.

MkG
Autor 2011
 - 03. Dezember 2010, 21:51:41
Ok vielen Dank Dir.
Autor ulli76
 - 03. Dezember 2010, 20:30:00
Du brauchst vor allem den Bahngutschein- der wird dann in eine richtige Fahrkarte umgewandelt.
Du kannst dir eine Verbindung aussuchen.
Autor 2011
 - 03. Dezember 2010, 20:25:33
Ja stimmt macht schon Sinn !
Werde ich wohl dann auch so machen!
Muss man mit den einberufungsbescheid zum Schalter ?
Wie läuft das dann ab Kriege ich eine Fahrt zugewiesen oder Suche ich mir eine aus für diesen Tag?
Weil muss ja um 14 Uhr da sein!
Und wollte schon früher hin das ich gegen 12 da bin oder so!
Autor BUND-aner
 - 03. Dezember 2010, 20:15:13
Ich würde den der Einfachheit halber ein paar Tage vorher einlösen (also ich mach das so).
Man kann das natürlich auch am Reisetag selbst erledigen, hat aber dann ein Problem, wenn mal wieder ne 50-Mann-Schlange am Schalter steht und man den Zug verpasst.  ::)

Grüße

Autor 2011
 - 03. Dezember 2010, 20:05:27
Hallo Kameraden, habe heute meinen Einberufungsbescheid bekommen! Drin erhalten war auch der bahngutschein! Wie soll ich jetzt vorgehen, hab am 3.1 antritt soll ich an dem Tag der Abfahrt damit hingehen oder schon vorher es einlösen? Wie geht man vor?
Danke Kameraden