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Zitat von: helitown am 30. November 2010, 21:04:31Also diese Aussage halte ich als Finanzbeamter auch für ziemlich gewagt. Allerdings, wer nichts beantragt bekommt auch nichts. Ob es dann durch geht steht auf einem anderem Blatt.
Die Finanzämter erkennen in fast jedem Fall zusätzlich erworbene Bekleidung als Ausgabe des Soldaten an. Nutzbar ist die Anlage N des Steuerklärungsformulares.
Zitat von: helitown am 30. November 2010, 21:04:31So was könnte man bösartiger weise als "Unerlaubte Hilfe in Steuersachen" auslegen.
Bi generell bereit diesbezüglich weitere Auskünfte zu geben.
Zitat von: helitown am 30. November 2010, 21:04:31Diese pauschale Aussage ist mit Vorsicht zu genießen. Wenn das FA sich nur ein bißchem mit der Materie auskennt, dann bekommt der Soldat, der als Teilselbst- oder Selbsteinkleider vielleicht eine Berücksichtigung für die erworbenen Kleidungsstücke.
Die Finanzämter erkennen in fast jedem Fall zusätzlich erworbene Bekleidung als Ausgabe des Soldaten an. Nutzbar ist die Anlage N des Steuerklärungsformulares.