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ZitatWird es nach Ende bzw. Aussetzung der Wehrpflicht noch die Möglichkeit geben einen KDV-Antrag zu stellen? Eigentlich ist dieser ja für Soldaten die sich freiwillig verpflichtet haben ohnehin irgendwie anachronistisch; ich bin bisher immer davon ausgegangen daß es das nur gab um eine Ungleichbehandlung von SaZ und GWDL zu vermeiden.
Zitat von: Süd-Ost am 22. Dezember 2010, 00:28:30
Gilt jetzt dann: ohne Wehrpflicht keine Kriegsdienstverweigerung, oder liege ich da ganz falsch,