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Autor Hei-Ko
 - 29. März 2011, 12:46:30
Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich wollte nicht unbedingt ein neues aufmachen.

Folgender Sachverhalt:

Derzeit bin ich als Arbeitnehmer in einer GKV Familienversichert mit Frau und 2 Kindern. Ab 4.7. werde ich mein Dienstverhältnis für 12 Jahre bei der Bundeswehr antreten und muss somit nicht mehr Krankenversichert sein. Was passiert aber mit meiner Frau und meinen Kindern? Meine Frau ist jetzt wieder berufstätig und hat ein kleines Einkommen. Bleibt sie dann weiterhin in der Familienversicherung, nur das ich dort halt rausfalle?

Wie läuft es zum DZE, wenn ich als ganz normaler Arbeitnehmer wieder zurück ins zivile Leben gehe?

Ich habe zwar schon viel von einer Anwartschaft bei einer PKV gelesen, aber wenn man nach der Bundeswehr nicht die Möglichkeit hat Beamter zu werden oder zumindestens das Gehalt annähernd bleibt wie bei der Bundeswehr, wird man sich auch die PKV nicht leisten können oder?


Vielen Dank!
Autor ulli76
 - 04. April 2010, 18:38:23
Kann gut sein, dass man dich direkt wieder heim schickt.
Sag denen direkt am Dienstag bzw. bei der Eingangsuntersuchung Bescheid- jetzt wirst du eh nur die Diensthabenden erreichen. Wenn du irgentwas akut brauchst, dann ist der nächste SanBereich für dich zuständig.
Solltest du nicht in der Lage sein, überhaupt zum Dienstort zu kommen, solltest du dich auf jeden Fall bei denen zumindest telefonisch melden.

Ist immer was doof wenn was zwischen Diensteintritt und Dienstantritt was passiert-gerad wenn es so ein langer Zeitraum wie bei diesem Mal ist- aber auch das wird geregelt. (Bei uns am Standort haben wir das Problem in der Regel nicht, da wir keine Rekruten haben- deswegen bin ich nicht so ganz der Experte, was die Details angeht)
Autor nico.g
 - 04. April 2010, 18:21:09
Hallo leute, ich hab mal ne frage und zwar muss ich am 6.4.2010 zur bundeswehr SAZ4 nun hab ich mir beim downhill fahren am 1.4. denn oberarm gebrochen wie läuft das mit der versicherung und werd ich überhaupt noch genommen?
Autor Pioneer
 - 18. März 2008, 16:21:25
Zitat von: peppie am 18. März 2008, 16:16:50
Ich vermute nur die KV kann dazu genaueres sagen, eventuell geht auch jede KV anders damit um.

Das kann natürlich auch sein. Jedoch wurde es bei der AOK damals so gehandhabt als einer meiner Arbeiter zur Bw erst mußte und dann länger machte...

Also im Zweifelsfall: Krankenversicherung anrufen...
Autor peppie
 - 18. März 2008, 16:16:50
Ich vermute nur die KV kann dazu genaueres sagen, eventuell geht auch jede KV anders damit um.
Autor Pioneer
 - 18. März 2008, 09:05:14
Na, da bin ich mir jetzt nicht sicher. Denn normalerweise ruht die Versicherung (in der Gesetzlichen) mit Beginn des Wehrdienstes und wird erst wieder aufgenommen, wenn der Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber bei der Krankenversicherung als gewerblicher Arbeitnehmer oder Angestellter gemeldet wird. Egal ob der Wehrdienst nun 9 Monate dauert oder 8 Jahre. Solange keine KV-Beiträge eingehen geht die Krankenkasse davon aus, daß die Person noch bei der Bw ist. Eine Mitteilung über den Status SaZ ist für die Krankenkasse nur eine Information.
Autor peppie
 - 18. März 2008, 08:01:21
Der Kamerad wird SaZ 8. Spätestens nachdem er vereidigt wurde muss er die Krankenversicherung kündigen.
Autor Pioneer
 - 18. März 2008, 07:29:59
Zitat von: Fiestaman am 17. März 2008, 22:35:13Bei der Krankenversicherung anrufen und bescheid sagen das du deinen Wehrdienst leisten musst. Dann wird das Versicherungsverhältniss für die Dauer des Wehrdienstes ruhen. Kündigen musst du nicht.

Kannst alles bleiben lassen. Dein Arbeitgeber meldet Dich beim Antritt des Wehrdienstes ab. Du wirst auch dann ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen, daß Du Deine Karte abgeben sollst.

Nach Beendigung des Wehrdienstes, wenn Du wieder eine Arbeit anfängst, meldet Dich Dein Arbeitgeber auch wieder an. Dann erhälst du auch wieder eine Versichertenkarte...
Autor Fiestaman
 - 17. März 2008, 22:35:13
Zitat von: Wolf1 am 17. März 2008, 11:57:21
Gestzlich

Bei der Krankenversicherung anrufen und bescheid sagen das du deinen Wehrdienst leisten musst. Dann wird das Versicherungsverhältniss für die Dauer des Wehrdienstes ruhen. Kündigen musst du nicht.
Autor rakart
 - 17. März 2008, 22:16:51
Korrektur weil wichtig: Ein Soldat der Bundeswehr hat Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung und eben leider nicht Freie Heilfürsorge wie z.B. die Polizisten.
Was da jetzt der Unterschied ist? Er ist gewaltig und lässt sich vielleicht am verständlichsten so darstellen dass Beamte mit Freier Heilfürsorge auch freie Arztwahl haben und sich einen Arzt ihres Vertrauens wählen können. Die bedauernswerten Bundeswehrsoldaten sitzen im BW-Sportanzug blau im San-Revier äh San-Zentrum und harren ihrer kostenlosen truppenärztlichen Versorgung ...
Autor Wolf1
 - 17. März 2008, 11:57:21
Gestzlich
Autor Fitsch
 - 17. März 2008, 11:56:40
gesetzlich - freiwillig - privat krankenversichert?
Autor Wolf1
 - 17. März 2008, 11:47:52
Ab 1.4 trete ich meinen dienst als Saz 8 jahre ín dillingen an!
momentan habe ich noch eine krankenversicherung kann sie aber erst kündigen wenn ich bei der bundeswehr bin!
Also hab ich dann ab 1.4 gleich freie heilfürsorge und woher bekomm ich eine bestätigung das ich bei der bundeswehr bin!
kündigen kann ich ja erst wenn ich eine neue krankenversicherung habe!
könnt ihr mir da bitte weiterhelfen!
mfg wolf