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Autor KlausP
 - 12. April 2011, 20:41:32
Ergänzend dazu ein Tip: Wenden Sie sich unbedingt an den für den Wohnort Ihres Vaters zuständigen Sozialdienst der Bundeswehr. Die Adresse und die Telefonnummer finden Sie dort: http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/aufgaben/sozialdienst

Dann unter "Downloads" die pdf-Datei "Sozialdienstverzeichnis" öffnen.
Autor miguhamburg1
 - 12. April 2011, 20:36:34
Liebe Bettina,

als ehemaliger BS ist Ihr Vater weiterhin beihilfeberechtigt, und er wird auch sehr wahrscheinlich für den verbleibenden Kostenanteil entweder privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sein. Außerdem muss er auch eine Pflegeversicherung haben.

Dies sollten Sie möglichst schnell herausfinden, damit Sie die Krankenhausrechnungen einreichen können, damit die Erstattung erfolgt.
Autor Bettina123
 - 12. April 2011, 18:28:57
Hallo,

mein Vater hatte einen Herzstillstand. Er wurde reanimiert und ins künstliche Koma gelegt. Nach einer Woche wurde er wieder aufgeweckt und er reagiert auf gar nichts. Er war zu lange ohne Sauerstoff und wird Hirnschäden behalten.
Außerdem haben die Ärzte noch Darmkrebs beim ihm festgestellt. Der Kontakt zu meinem Vater war nie besonders gut. Ich musste mich durch seine Finanzen quälen, weil Rechnungen offen standen und habe festgestellt, dass er viele Schulden hat. Unterlagen von der Heilfürsorge oder Krankenversicherung habe ich überhaupt nicht gefunden. Wenn er jetzt noch ein  paar Monate lebt, würden seine Schulden mit der eingehenden Pension beglichen werden.
Die Ärzte möchten ihn, wenn er einigermaßen stabil ist in eine Rehaklinik überweisen, inder er dann wahrscheinlich Monate verbringen wird.

Meine Frage ist: Übernimmt die Heilfürsorge die kpl. Kosten für den Krankenhausaufenthalt (Intesivstation), sowie auch für die Rehaklinik?. Hat er, wenn er ein Pflegefall bleibt noch irgendwelche Ansprüche?

Ich hoffe, irgendjemand kann mir helfen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Bettina