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Zitatdie Bw ihre Ruhe vor Dir
Zitat von: KlausP am 15. April 2011, 17:06:05
Ein SaZ, bei dem illegaler Drogenkonsum festgestellt wird, wird - jedenfalls nach meinen Erfahrungen - innerhalb der ersten 4 Dienstjahre gemäß § 55 (5) Soldatengesetz fristlos entlassen.
Zitat von: Bizeps am 15. April 2011, 16:26:24In unserer Gesellschaft wird Cannabis als eine schlimme Droge dargestellt. Ich Persönlich finde Alkohol schlimmer als den den konsum von Marijuana.
ZitatKlar das es nicht gerne gesehen wird. Aber man kann auch trotz damaligem Konsum mit allem gut zu recht kommen.
ZitatEs sind Besitz, Handel, Erwerb und Weitergabe strafbar.
ZitatIch dachte dass der Konsum nicht strafbar ist, sondern "nur" der Besitz bzw. das Führen eines KFZ unter Drogeneinfluss.