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Zusammenfassung

Autor: Sven W.
« am: 29. Mai 2003, 20:30:54 »

Ist ja gut. Ich habs ja nicht böse gemeint
Autor: Ben B
« am: 29. Mai 2003, 12:35:14 »


Ei ei ei, der Sven nimmt ja mal wieder ganz genau.

Sorry, dass ich da nicht so auf der Hoehe bin, aber der San Bereich hat mich wenig gesehen  ;D

Ich hatte doch nur die Stabsaerztin als allgemeines Beispiel gegeben... die Stuffzin  ;D als konkretes Beispiel aber ohne Bezug zur vorherigen Stabstussi !
Mann o Mann! Die Luft brennt und die Spatzen gehn zu Fuss.
Autor: TheAdmin
« am: 28. Mai 2003, 17:37:52 »

Jop Ben, die kenn ich noch.

Was war das ein Trauerspiel, als sie in den Einsatz ging :)

*Dutzende taschentuchwedelnde Füchse nachmach*
Autor: Sven W.
« am: 28. Mai 2003, 15:50:31 »

Naja nur das die Frau Stabsunteroffizier nicht die Stabsärztin ist. Immer auf die Dienstgrade achten. Stabsunteroffizier ist ein Unteroffiziersdienstgrad und Stabsarzt gehört vom Rang her zur Gruppe der Hauptleute.
Autor: Ben B
« am: 28. Mai 2003, 13:31:34 »



Ist das den Fuexxen von heutzutage eigentlich noch ein Begriff:

KzHbm?  Krank zu Hause bei mir (Stabsaerztin)?

Wir hatten da eine ganz scharfe in unserer Kaserne. Frau Stabsunteroffizier V. DER Traum eines jeden Soldaten... :)
Autor: Kai
« am: 27. Mai 2003, 11:08:48 »

Vielen Dank für eure Antworten.
Autor: KSK-Buddy
« am: 27. Mai 2003, 10:02:05 »

 :-\
Hmm, wirklich witzig wie ich auf den Spieß gekommen bin? (Man soll halt nicht in zwei Foren gleichzeitig rumsurfen und Sachen posten, dann passiert sowas häufiger...) Das wäre ja wirklich gut, wenn der Kompaniefeldwebel die ganze Kompanie befehligen würde *lachtot*
Autor: schlammtreiber
« am: 27. Mai 2003, 09:40:35 »

Der Arzt hat den Soldaten lediglich als nicht dienstfähig eingestuft. Der Vorgesetzte entschied, daß der Soldat daher auf der Stube zu verbleiben hat. Das ist gedeckt durch die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten.

Ein Anspruch auf "verpissen nach Hause" besteht nicht. Einem Soldaten, der WIRKLICH so krank ist, daß er gar keinen Dienst verrichten kann, müsste es sowieso egal sein, ob der im Bw-Bett dahinsiecht oder daheim. Einem Simulanten natürlich nicht.
 ;)
Autor: wadenbeisser
« am: 26. Mai 2003, 22:50:35 »

.. hat der Kp-Chef ihm dadurch einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Gar nicht so dumm vom Spieß...
?? Spiess?
Autor: KSK-Buddy
« am: 26. Mai 2003, 21:31:43 »

Ja, natürlich darf der Kompaniechef das machen. Normalerweise ist dies aber eher unüblich, da euer Rekrut sich aber vor allem gedrückt hat, hat der Kp-Chef ihm dadurch einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Gar nicht so dumm vom Spieß...
Autor: TheAdmin
« am: 26. Mai 2003, 19:42:33 »

Ja darf er, denn der KpChef entscheidet, was mit dem Rekruten zu geschehen hat, der Arzt gibt nur eine Empfehlung, an der sich er KpChef orientieren sollte, da er wenn er darüber komplett hinwegsieht evtl. für Folgen gerade stehen muss.
Autor: Kai
« am: 26. Mai 2003, 19:26:36 »

In meiner alten Kompanie hatten wir mal einen Rekruten der sich vor allem gedrückt hat. Als er dann zum Biwak KzH geschrieben wurde hat der Kompaniechef einfach den dafür notwendigen Urlaubsantrag (Sonderurlaub wegen KzH) nicht unterschrieben. Weiterhin hat der Chef befohlen das der Rekrut Krank auf Stube ist , d. h. er durfte zwar nichts machen musste aber die ganze Woche in der Kompanie bleiben.

Darf der Kompaniechef so was überhaupt über den Kopf des Arztes hinweg befehlen???

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