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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 28. April 2011, 08:57:52
Nein nein nein, das war ganz anders.

Zu Ostern erschien das Lamm des Herrn, der süße Nektar der Erkenntnis ward ausgeschüttet, und das reine Gewissen hielt fröhlich Urständ.

Hosianna. Frohlocket, Sterbliche!

Autor BulleMölders
 - 28. April 2011, 08:05:28
Ist doch ganz einfach, erst keine Ausbildung im Zivilen gefunden, da geht eine dann schon mal schnell das Gewissen verloren und man geht zur BW.
Dann doch noch was im Zivilen gefunden und oh Wunder auch das Gewissen hat sich in dem Augenblick wieder an gefunden.
Ist doch ein ganz normaler Vorgang. ;)
Autor Hei-Ko
 - 27. April 2011, 23:54:42
Zitat von: wlikos am 27. April 2011, 19:59:08
So steht es auch in der Verpflichtungserklärung:
"Mir ist (ferner) bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zur Soldatin auf Zeit die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen kann, und auf Antrag nur dann entlassen werde..."

Hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen oder sind Sie weiblicher Natur?

Was mich gerade wundert ist, Sie haben damals einen KDV-Antrag gestellt und Zivildienst geleistet, ziehen dann den KDV-Antrag zurück, weil Sie wohl kein Problem mehr haben als Soldat zu dienen. Schaffen im ZNwG die Tests erfolgreich und bekommen eine Stelle als SaZ 8. Jetzt haben Sie schon wieder Gewissensbisse. Wie kommts? Sind Sie sich denn jetzt 100% sicher, dass sie nicht doch irgendwann nochmal eine Bewerbung an die BW schicken? Oder haben Sie die Bundeswehr einfach nur als Auffangbecken gesehen, da Sie bis dato keine andere Perspektive hatten?
Autor ulli76
 - 27. April 2011, 20:04:43
Um den Beitrag von Andi noch zu ergänzen-
Du bist noch nicht zum Zeitsoldaten ernannt- also kannst du auch noch von der Verpflichtung zurücktreten.
Autor Andi
 - 27. April 2011, 20:01:02
Schreib einen Brief oder eine Mail an deinen Einplaner und schreib ihm, dass du deine Verpflichtung widerrufst, damit ist das dann gegessen.
Autor wlikos
 - 27. April 2011, 19:59:08
Guten Abend,

habe mal eine frage!

Habe mich im Januar, trotz geleistetem Zivildienst auf SaZ8 Mustern und Testen lassen und habe nun vor ein paar Wochen die Verpflichtungserklärung
unterschrieben und habe bereits die Aufforderung zum Dienstantritt im Juli bekommen.

Da ich nun aber doch Gewissensbisse bekommen habe und auch noch eine sehr gute Ausbildung gefunden habe, wollte ich fragen ob ich da noch irgendwie rauskomme.
Habe gehört das bei Leuten die bereits Wehrdienst bzw. Zivildienst abgeleistet haben, diese erst in der ersten Woche zum Soldaten auf Zeit ernannt werden. Und somit ich noch vorzeitig absagen kann.

So steht es auch in der Verpflichtungserklärung:
"Mir ist (ferner) bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zur Soldatin auf Zeit die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen kann, und auf Antrag nur dann entlassen werde..."

Beudetet das jetzt, dass ich noch aus der ganzen Sache raus komme?

Habe "ohne WIDERRUFSPFLICHT" unterschrieben!

MfG