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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 02. Mai 2011, 12:50:43
Die EUF hat drei Jahre Gültigkeit und ist neben der Erfüllung von grundsätzlichen Einstellungsvorrausetzungen neben (Hoch-)Schul- und Ausbildungszeugnissen einzige Basis für die Bewerbervorauswahl.

Gruß Andi
Autor whatever146
 - 02. Mai 2011, 11:25:40
Sicher könnte man das auch tun. Wäre doch interessant zu wissen ob es jemand so ging wie mir ;)

Autor KlausP
 - 02. Mai 2011, 11:23:44
Fragen Sie Ihr Kreiswehrersatzamt und/oder Ihren Wehrdienstberater.
Autor whatever146
 - 02. Mai 2011, 11:22:25
Moin,
Ich hätte da mal eine Frage. Und zwar hatte ich damals bei der Musterung t2 (t1 wohl nicht wegen meiner Sehschwäche ^^)

Nach der ärztlichen Untersuchung kam der Quark am Pc (wie das genau hieß weiß ich nicht mehr, aber das müsste der Einstellungstest gewesen sein) Den ich innerhalb von 5 Minuten mit der "2-Finger Technik" absolviert habe.

In der man Fragen beantworten musste wie zbs das ausrechnen eines Grundstückes. Oder wie auch immer.

Nunja da hab ich irgend etwas eingetippt. Weil damals ging es einfach nur so bei mir "schnell raus da"

Dementsprechend das schlechte Ergebnis. Ich war geeignet als Munitionsträger und Putze :D

Die Frage ist nun. Kann man diesen diversen Test noch einmal erledigen ? Denn nach längeren Beraten wäre eine Zukunft in der Bundeswehr wohl doch nicht so verkehrt.

Lg