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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: alansun am 02. Mai 2011, 13:21:43Wenn du in einem Strafverfahren bestraft wurdest ist das eine Vorstrafe... Sie muss aber eine Eignung nicht ausschließen. Das prüft der Rechtsberater.
Mein Wehrdienstberater hatte den termin 1.6 angegeben.
Was denkt ihr??? DAUER.
Zitat von: KlausP am 28. April 2011, 10:28:14ZitatVielleicht kennt sich jemand damit aus wenn die Bewerbung noch beim Rechtsberater liegt! Und wie lange das dauert bis man dann Bescheid bekommt?
So lange, bis der Rechtsberater mit der Prüfung fertig ist und seine Zustimung gegeben hat. Gibt er die nicht, können Sie bis zum Ende Ihrer Tage warten.
ZitatVielleicht kennt sich jemand damit aus wenn die Bewerbung noch beim Rechtsberater liegt! Und wie lange das dauert bis man dann Bescheid bekommt?