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Autor Rollo83
 - 22. Mai 2011, 14:21:22
Ich meinte das auch gar nicht negativ.
Was mich halt stört ist das aus meinen Erfahrungen herraus ist das viele Truppenärte z.B. bei Kniebeschwerden einfach Voltaren verschreiben und fertig.
Wenn man dann sagt das man das Gefühl hat das etwas im Knie kaputt ist und man selbst vor schlägt eine Kernspinn zu machen dieses direkt abgetan wird als wenn man keine Ahnung hat.
Bei mir persönlich auch schon vorgekommen 2006. Ich hatte wohlbemerkt eine Kreubandriss mit Meniskussverletzung und hab Voltaren bekommen.
Ich dachte der Arzt weiss was er macht. Bin mich dann am gleichen Tag aber beschweren gegangen und haben fast gebettelt in die Röhre zu dürfen.
Ich will das auch absolut nicht verallgemeinern aber manchen Ärzten muss man wirklich sagen was man genau will. Auf meinem Lehrgang im Moment da fragt der Truppenarzt welchen Status man denn haben möchte. Von MSG bis KzH steht alles zur Auswahl.

Sorry für Off Topic.
Autor ulli76
 - 22. Mai 2011, 14:02:40
@Klaus: Ne, die meisten Truppenärzte sind weder Facharzt noch Allgemeinmediziner.
Aber du hast recht- es ist auch im Zivilen was ganz normales, dass man Patienten mit Krankheitsbildern außerhalb des eigenen Fachbereichs überweist. Und das ist ja auch sinnvoll.

@Rollo: Viele Soldaten kommen nun mal mit Krankheitsbildern, bei denen Paracetamol oder Voltaren indiziert ist- oder wo gar nichts indiziert ist außer zuwarten, aber dann sind die PAtienten auch wieder unzufrieden. Andererseits bekommt man als SOldat viele Medikamente über die UTV für die man im Zivilen teuer bezahlen muss. Z.B. das vielgeschmähte GeloMyrtol- kostet in der Apotheke 8,60€ pro 20er Packung.

Aber genau diese Lotsenfunktion des Hausarztes- selber machen, wofür kein anderer Facharzt erforderlich ist und steuern, wohin der Patient geht und am Ende die Befunde zusammenhalten und den Überblick behalten, ist schon ne feine Sache.
Der Trick ist halt, unter den vielen nicht so schwer Kranken( Husten, Schnupfen, Umgeknickte Gelenke ohne schwere Folgen), genau den einen Patienten zu finden, der was hat, das genauer betrachtet werden muss.

Und ganz ehrlich- oft ist es eher Jammern auf hohem Niveau und ein gnadenloses Anspruchsdenken, was viele Soldaten an den Tag legen.
(Ja, ich weiss, dass es auch Fälle gibt, wo der TRuppenarzt schlicht und ergreifend Mist gebaut hat- aber das haste auch im Zivilen)
Autor KlausP
 - 22. Mai 2011, 13:56:26
Zitat von: foxbuster am 22. Mai 2011, 13:47:14
Zitat von: KlausP am 22. Mai 2011, 13:31:03
Soldaten haben aber keine "freie Heilfürsorge" sonder Anspruch auf "kostenlose truppenärztliche Versorgung", das ist was anderes als die "freie Heilfürsorge" bei beamten.

Steuerlich gesehen ohne Unterschied, oder?  ;)

Doch, ist es. Soldaten, egal ob SaZ oder BS, leisten gar keine Beiträge zu einer Krankenversicherung, weder zur GKV noch zur PKV. Bei beamten sieht das anders aus, die erhalten über die Beihilfe max. 70% erstattet und für die restlichen 30 % sollten (nicht müssen!) sie sich über die PKV versichern.
Autor KlausP
 - 22. Mai 2011, 13:48:47
Kann ich so gar nicht bestätigen. Der Truppenarzt ist der "Hausarzt" des Soldaten, in der Regel Allgemeinmediziner., da ist es doch ganz normal, dass er den Patienten mit spezifischen Problemen zum Facharzt schick - das macht jeder zivile Hausarzt als Allgemeinmediziner genau so und genaus so ist es auch gewollt. Meine Hausärztin (Internistin) schickt mich auch mit Erkrankungen zum Facharzt, die nicht in ihr Fachgebiet fallen.
Autor apelino
 - 22. Mai 2011, 13:47:14
Zitat von: KlausP am 22. Mai 2011, 13:31:03
Soldaten haben aber keine "freie Heilfürsorge" sonder Anspruch auf "kostenlose truppenärztliche Versorgung", das ist was anderes als die "freie Heilfürsorge" bei beamten.

Steuerlich gesehen ohne Unterschied, oder?  ;)
Denn darum geht es ja gerade hier! Ich darf wohl auch hunderte Euro für 2010 nachzahlen, dank dieses tollen Privileges!  >:(
Autor Rollo83
 - 22. Mai 2011, 13:42:16
Na das kann man jetzt sehn wie man will Klaus. ;)
Es kommt auch immer drauf an was man hat. Ist es nichts wildes ist der Truppenarzt ja OK aber wenn man wirklich was hat ist das erste Wort beim Truppenarzt Überweisung zum Facharzt.
Ich find es witzig das es eigentlich egal ist was man hat denn man bekommt immer Paracetamol oder Voltaren lol.
Autor KlausP
 - 22. Mai 2011, 13:36:42
Falsch, ihr "dürft" zum TrA gehen, ich arme Sau "musste" mir 'n Hausarzt suchen.
Autor Rollo83
 - 22. Mai 2011, 13:33:58
Genau wir "armen Schweine" haben ja keine freie Wahl des Arztes sondern müssen zu unseren Truppenärzten gehn.  ;D
Autor KlausP
 - 22. Mai 2011, 13:31:03
Soldaten haben aber keine "freie Heilfürsorge" sonder Anspruch auf "kostenlose truppenärztliche Versorgung", das ist was anderes als die "freie Heilfürsorge" bei beamten.
Autor apelino
 - 22. Mai 2011, 12:13:21
Musste dahingehend auch mal recherchieren;

Und tatsächlich, unzählige Soldaten dürften sich wohl auf Steuernachzahlungen gefasst machen:

http://www.sis-verlag.de/archiv/3936-neuer-verband-der-lohnsteuerhilfevereine-steuernachzahlungen-fuer-viele-beamte

damit zusammenhängend wird auch hier:

http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=46113

und hier diskutiert:

http://www.steuertipps.de/ubb/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=29;t=000050

Ist die freie Heilfürsorge nun tatsächlich nicht mehr "frei"?
Autor AriFuSchr
 - 18. Mai 2011, 17:25:01
.... pppphhhhfff

ihr Rechts- und Linksverdreher stöhnt doch schon auf, wenn das BGB mal nach 100 Jahren ein paar Änderungen erfährt  ;)
Autor wolverine
 - 18. Mai 2011, 16:09:07
Nur ein Rechtsgebiet? Anfänger! :D
Autor AriFuSchr
 - 18. Mai 2011, 15:27:53
ab 2010 gilt das Bürgerentlastungsgesetz mit Neuregelungen insbesondere bei en Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen)

Das Schreiben welches Dir zuging ist wohl der Steuerbescheid 2010. Dies ist ein sogenannter Verwaltungsakt gegen den Dir das Rechtsmittel des Einspruchs zusteht (ich würde mal damit beginnen  ;)). Die Frist für die Einlegung dieses Rechtsmittels beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerebscheids. Du kannst den Einspruch schriftlich einlegen oder zur Niederschrift erklären.

Allerdings solltest Du den Einspruch auch begründen, denn sonst hast Du wenig Chancen, dass der Bescheid geändert wird.  8)

im übrigen sei noch nebenbei bemerkt, dass Änderungen nur so alle 3 Monate ein Segen für alle Finanzbeamten und andere in der Steuerbranche ihre Brötchen verdienenden Menschen wären.

Nein, wir denken und handeln nach dem Erscheinen des Bundessteuerblatts/BStBl Herausgeber BMF, den Entscheidungen des BFH, der  Finanzgerichte / EFG, dazu gibt es dann noch BMF Schreiben, Erlasse des BMF, Erlasse der OFD's

Updates von den Fachverlagen hierzu im 2-3 tägigen Rhythmus - ohne Scherz.

Autor BulleMölders
 - 18. Mai 2011, 12:56:44
Ich vermute jetzt mal, dass es mit der Privaten Krankenkasse zusammen hängt.
Denn da hat sich bei der Anrechnung als Vorsorgeaufwendung einiges geändert.
Es werden nur noch die Beträge voll in Abzug gebracht, die für die Grundversorgung wie bei einer Gesetzlichen Krankenkasse erhoben werden.
Alle anderen Beiträge, die sich auf Wahlleistungen, z. B. Chefarztbehandlung oder zwei Bett Zimmer, beziehen sind nur noch bedingt abziehbar.
Außerdem sind die Kassen verpflichtet die Daten elektronisch an das Finanzamt zu melden. Da sind dann auch eventuelle Beitragsrückerstattungen mit drin, die sonst immer gern vergessen wurden in der Steuererklärung anzugeben. ;)

Ansonsten müsste man den Bescheid 2009 mit dem Bescheid 2010 vergleichen um zu sehen wo gravierende Unterschiede sind.
Autor schlammtreiber
 - 18. Mai 2011, 12:42:00
Zitat von: Naddl005 am 18. Mai 2011, 12:09:27
hab nun erfahren, dass es ein neues Gesetz oder so etwas in der Art gibt...

Allerdings, sogar viele verschiedene neue Gesetze. Jedes Quartal treten da so einige in Kraft. Aktuell jeweils nachzulesen im Bundesgesetzblatt www.bundesgesetzblatt.de

Zitatkann uns jemand sagen, wie das WARUM zustande gekommen ist?

Och je, das ist kompliziert... Initiativrecht, Gesetzesinitiative, erste Lesung, zweite Lesung, eventuell Zustimmung des Bundesrates, Gegenzeichnung des Bundespräsidenten, Veröffentlichung... siehe Anhang :D

Zitatkann man dagegen angehen??

Selbstverständlich – Du hast sicher schon vom Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 GG gehört? Du darfst also Waffengewalt anwenden, Bomben legen, Guerillakrieg führen... oder einfach Beschwerde einlegen ...


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