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Autor Rollo83
 - 22. Juni 2011, 11:20:05
Naja ich hab diese Woche meine einzige Woche Urlaub für dieses Jahr, also sind es für mich Sommerferien lol.
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn greift bei mir absolut super muss ich sagen.
Autor KlausP
 - 22. Juni 2011, 11:13:46
Zitat von: Rollo83 am 22. Juni 2011, 11:11:41
Ich meinte natürlich gedanklich ;)
Ich bin doch zu Hause, hab Sommerferien !

Watt für'n Sommer?  :o :D
Autor Rollo83
 - 22. Juni 2011, 11:11:41
Ich meinte natürlich gedanklich ;)
Ich bin doch zu Hause, hab Sommerferien !
Autor KlausP
 - 22. Juni 2011, 11:01:09
Zitat von: Rollo83 am 22. Juni 2011, 10:55:59
Ach so ok nun bin ich bei ihnen.

Dann bestell 'n schönen Gruß und trinkt beide 'n Kaffee für mich mit.  :D
Autor Rollo83
 - 22. Juni 2011, 10:55:59
Ach so ok nun bin ich bei ihnen.
Autor Schamane
 - 22. Juni 2011, 09:42:34
Nun die 1.044,77 € sind nur das was die USG zahlt hierzu kommen nocheinmal die 363,01 € Wehrsold und dies macht in der Summe 1.407,78 € versus 993,01 €. Ich hatte Vergessen den Wehrsold noch einmal gesondert in der Rechnung zum Schluß nochmals explizit zu nennen.
Autor Rollo83
 - 22. Juni 2011, 09:23:36
Ich seh keine 400€ Unterschied. Entweder bin ich blind oder sie haben sich verschrieben.
Autor Schamane
 - 22. Juni 2011, 08:06:28
Auch wenn es eigentlich nicht vorgesehen, so ist es ja nicht so selten, dass Personen zur Überbrückung bis zum Studien oder Ausbildungsbeginn noch eine bis zu dreimonatige WÜ an ihren Dienst durchführen, wenn seitens der Bundeswehr der Bedarf und seitens des dann Reservisten das Interesse besteht. Hieraus ergibt sich jetzt meine Frage.
Ich kenne jetzt zwei verschiedene Arten die USG in diesem Fall zu beantragen.
Variante A ist die gängige: HG d.R. Mindestsatz = 20 € am Tag = 630 € in 31 Tagen + 11,71 € am Tag = 363,01 € in der Summe 993,01 €
Variante B der HG d.R. geht über eine Mittelung seiner Einnahmen der letzten 12 Monate:
1 Monat   = 942 €
6 Monate  = 1.026,30 € je Monat
5 Monate  = 1.087,50 € je Monat
macht unter dem Strich ohne Entlassungsgeld
= 12.537,30 € für das Jahr
als Jahreszwölftel also 1.044,77 €
dieser Betrag wird wenn von der Wehrverwaltung die Berechnung vorliegt auch ohne Beanstandungen ausgezahlt. Nur wissen die meisten gerade aus der Bundeswehr ausscheidenden von diesem  Vorgehen garnichts und in der Truppe bei den Sachbearbeitern ist es auch kaum bekannt. Das es Korrekt ist davon gehe ich, da die Truppenverwaltung sich vorher mit ihrem Juristen auseinandersetzte.
Der Unterschied beträgt ja "nur" im Monat 414,77 €. Etwaige Zulagen habe ich jetzt nicht berücksichtigt, weil sie an beide ausgezahlt werden. Ich finde das hier auch mal die Führsorgepflicht des Dienstherren greifen würde, dem Soldaten dies vor ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu sagen und ihn nicht bei der Truppenwehrverwaltung abzuwimmeln, was auch schon passiert ist. Denn in dem Fall leisten beide Dienst in der Bundeswehr unter den gleichen Voraussetzungen und dem gleichen Dienstgrad nur bekommt der eine rund 400 € mehr.