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Autor Rollo83
 - 29. Juni 2011, 16:52:01
Ja klar muss der ab. Auch als es noch zwangseinberufung ab musste der Zopf ab war nämlich in meiner AGA so und nein nicht ich hatte den Zopf ;)
Autor KlausP
 - 29. Juni 2011, 16:49:51
Der olle Zopf muss aber ab. Gibt ja keine "Zwangseinberufung" mehr.
Autor Rollo83
 - 29. Juni 2011, 16:48:18
Einfach abwarten ihnen wird schon keiner den Kopf ab reißen.
Es soll sogar Rekruten geben die mit Pferdeschwanz an reisen.
Autor Boysnoize
 - 29. Juni 2011, 12:40:12
Wie gesagt ich will mich auf keinen Fall wegen unwesentlichen Dingen mit meinem Kompaniechef anlegen! Aber ich komme mit gepflegtem Bart schon an, wird Samstag extra noch von meinem iraker des Vertrauens gestutzt und sauber geschnitten! Ich kann meinen Bart auch während der AGA selbst stutzen so das er gepflegt aussieht!

lg
Autor CtD
 - 29. Juni 2011, 12:21:16
Zitat von: KlausP am 29. Juni 2011, 12:18:21
Nö, der Disziplinarvorgesetzte ist immer noch der Kompanie-/Batterie-/Staffelchef.

okay aber es läuft ja eigentlich darauf hinaus das man in der AGA vllt nicht unbedingt wegen einem Bart mit seinen vorgesetzten anlegen sollte oder?
Autor KlausP
 - 29. Juni 2011, 12:18:21
Nö, der Disziplinarvorgesetzte ist immer noch der Kompanie-/Batterie-/Staffelchef.
Autor CtD
 - 29. Juni 2011, 12:17:04
als DV sehe ich den Zugführer oder?
und da der Zugführer seine "Ausbilder" komplett unterstützt JA
Autor mailman
 - 29. Juni 2011, 11:56:36
Zum einen sagt die Vorschrift was anders, und zum anderen war der "Ausbilder" auch der DV?
Autor CtD
 - 29. Juni 2011, 11:43:02
Zitat von: mailman am 29. Juni 2011, 11:34:14
Was aber so sicher auch nciht erlaubt war.

naja aber die meisten wissen in der AGA noch nicht was sie machen müssen und was nicht und selbst wenn man sich dagegen versucht hätte zu wehren hätte der ausbilder es damit gerechtfertigt das jegliche art von Bart die ABC ausbildung stört und dann muss er sowieso ab...nach der AGA haben sich die meisten ihren bart wieder wachsen lassen ;)
Autor mailman
 - 29. Juni 2011, 11:34:14
Was aber so sicher auch nciht erlaubt war.
Autor CtD
 - 29. Juni 2011, 09:02:22
http://www.smafio.net/~sevtrek/FTP/ZDV/10_5/10_5.PDF

Hier die ZDv  10/5 dazu
auf seite 21 der PDF datei ist es beschrieben

aber wie schon geschrieben hat der DV das letzte wort

bei uns in der AGA war es so das alle ihren bart abrasieren musste da der Ausbilder das so wollte.
Autor miguhamburg1
 - 29. Juni 2011, 07:17:56
Stimmt, Rollo, entscheiden muss der DV. Meine Zuschrift bezog sich auch auf seine Bemerkung, sich wohl keine Sorgen machen zu müssen. Ohne Blick auf den Bart halte ich das für gewagt, denn da gibt es große Unterschiede im Anblick. Und ich kenne jede Menge DV, die keine Dreitagebärte akzeptieren, auch wenn sie sehr gepflegt sind.
Autor Rollo83
 - 28. Juni 2011, 21:15:37
Das regelt doch eigentlich ganz klar die Vorschrift.
Bart wachsen lassen wenn im Urlaub außer der DV genehmigt eine Ausnahme
Also Andi hat eigentlich alles dazu gesagt der DV entscheidet.
Autor Rudik
 - 28. Juni 2011, 21:02:24
Bei uns hieß es z.B. wer mit einem Bart kommt (gepflegten Bart), der darf ihn auch behalten, muss ihn aber natürlich weiterhin pflegen. Wer aber rasiert kam, durfte sich keinen Bart mehr wachsen lassen. Ging dabei auch darum, dass man auch so aussah wie auf dem Bild im Truppenausweis.
Autor miguhamburg1
 - 28. Juni 2011, 20:45:10
Wobei, es gibt solche und solche Dreitagesbärte. Wenn es kein wirklich erkennbarer Bart ist, könnte s Ihnen passieren, dass Sie den Befehl bekommen, entweder einen richtigen Bart oder keinen zu tragen.