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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Lavi1987 am 28. Juni 2011, 14:30:09
Bei mir heilt das von ganz alleine in paar Wochen... das ist keine gesundheitliche Veränderungen,
Zitat
Ich verstehe darunter, wenn man irgendeine große Verletzung hat, wie z.b Knochenbruch, oder Kreuzbandriss usw. was z.B operiert werden muss
Zitat von: §24 WPflG
(7) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen ferner der zuständigen Wehrersatzbehörde unverzüglich schriftlich, elektronisch oder mündlich zu melden
[...]
2.
den Eintritt von Tatsachen, die eine vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit von voraussichtlich mindestens sechs Monaten begründen; [...]