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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 20. Juli 2011, 08:43:19
Zitat von: StOPfr am 19. Juli 2011, 17:30:31
die Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf ... Solche Be-nennungen würden die Taten von Kriegsverbrechern nicht nur relativieren, sondern im Sinne einer Traditionspflege ehren.

Haben die Rucola-Jünger wieder zuviel gehascht oder was?
Autor StOPfr
 - 19. Juli 2011, 17:30:31
Themen heute:

   • Grüne fordern Umbenennung von Bundeswehrkasernen

   • Regierung: Minderjährige Bundeswehrsoldaten gehen nicht in Auslandseinsätze


Grüne fordern Umbenennung von Bundeswehrkasernen
Verteidigung/Antrag - 19.07.2011

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, alle Bundeswehrkasernen und Bundeswehrinstitutionen, deren Namensgeber an den Angriffs- und Vernichtungskriegen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren, umzubenennen. Der Bundestag sei schriftlich über die Umbenennungen zu informieren.

Als Beispiele nennt die Fraktion in ihrem Antrag (17/6495) unter anderem die General-Hüttner-Kaserne in Hof, die Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf und die Generaloberst-von-Fritsch-Kaserne in Pullendorf. Solche Be-nennungen würden die Taten von Kriegsverbrechern nicht nur relativieren, sondern im Sinne einer Traditionspflege ehren.

Die Grünen verweisen auf den gültigen Traditionserlass der Bundeswehr aus dem Jahr 1982, nach dem "Kasernen und andere Einrichtungen nach Persönlichkeiten benannt werden, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben".

Quelle


Regierung: Minderjährige Bundeswehrsoldaten gehen nicht in Auslandseinsätze
Verteidigung/Antwort - 19.07.2011

Berlin: (hib/AW) In den Jahren von 2001 bis 2010 haben 4.804 männliche Minderjährige nach Vollendung ihres 17. Lebensjahres freiwillig den Grundwehrdienst bei der Bundeswehr angetreten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6311) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5986) mit. Der Antritt des Wehr-dienstes vor Vollendung des 18. Lebensjahres sei nur mit Zustimmung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter möglich

Nach Angaben der Regierung werden minderjährige Bundes-wehrsoldaten in Übereinstimmung mit dem "Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten" der Vereinten Nationen nicht in Auslandseinsätze der Bundeswehr entsandt. Außerdem würden sie nicht zum bewaffneten Wachdienst eingesetzt oder zu anderen Aufgaben außerhalb der militärischen Ausbildung, bei der Waffen zum Einsatz kommen könnten.

Quelle