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ZitatLiebe Leute, bleibt mal auf dem Teppich! Wir reden hier nicht von Schwerverbrechen wie Raub oder Totschlag, sondern von, ja, Jugendsünden! Klar, diese hätten nicht passieren dürfen, und natürlich war es kriminell. Aber Menschen können sich ändern, und auch ein Staatsdiener muss keine blütenweiße Weste haben. Und wir wissen nur, dass es "Sünden" gab - aber absolut nichts über das Strafmaß o.ä.!
Um es ganz klar zu sagen: Eine Verurteilung an sich ist erst ab einem Jahr Freiheitsstrafe (!!) oder bei Straftaten wie Landesverrat ein absolutes Ausschlusskriterium! Darunter ist noch alles möglich!
@abgelehnter
Wo warst du denn, bzw. wo wurdest du von einer Psychologin abgelehnt? Ging es um den freiwilligen Wehrdienst?
Eine Verurteilung an sich ist, wie geschrieben, kein Ausschlusskriterium, sondern es müssen gewisse Grenzen überschritten sein, damit daraus zwingend eine Ablehnung wird. Darunter liegt es im Ermessen der Prüfer. Und dabei kommt es auch stark darauf an, wie man sich präsentiert: Wer zu seinen Verfehlungen steht und die Prüfer überzeugen kann, dass es wirklich Jugendsünden waren, der hat sehr wohl Chancen. Wer nicht dazu steht oder nicht überzeugen kann, der hat ein Problem ...
Und früher oder später MUSS man solche Dinge auf jeden Fall angeben! Kommt es andernfalls nachträglich heraus (und es kommt heraus, da die Bundeswehr Einsicht in die entsprechenden Akten der Bewerber bekommt), bekommt man disziplinar- und strafrechtliche Probleme wegen einem Einstellungsbetrug. Da ist man noch gut bedient, wenn es "nur" auf eine fristlose Entlassung hinausläufg!
ZitatBis jetzt wurde ich nicht gefragt ob ich was mit der Polizei zu tun habe und jemals zu tun hatte.
Zitat von: Ary am 02. August 2011, 16:25:28
Vor allem, warum sollte der Wehrdienstberater in Stuttgart genau mich zu den Panzergrenadiern schicken? Ich möchte am Ende nicht beim Stabsdienst landen, weil ich mir was ausgesucht habe, was dann plötzlich doch voll besetzt ist. Das traue ich dem Wehrdienstberater nach dem o.g. Geschehen bewusst zu.
Zitat von: Ary am 02. August 2011, 16:25:28
Edit: Was offensichtlich auch noch eine Rolle spielt - gegen mich laufen Ermittlungen wegen Beihilfe zum Betrug. Zu einem gerichtlichen Prozess kommt es voraussichtlich in ca. einem Jahr. Die Strafe wird sich vermutlich auf Sozialstunden und/oder Strafgeld belaufen. Könnte mir die Sache alles im Bezug auf die Bundeswehr kaputt machen?