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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 08. August 2011, 19:13:51
Nein, das ist ein bischen anders als du dir das vorstellst.

Also ein laufendes Verfahren ist in der Regel ein Einstellungshindernis- es steht ja eine Straftat im Raum und man weiss ja noch nicht was bei raus kommt.

Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr ist ein zwingender Einstellungshinderungsgrund.

Aber auch bei Verurteilungen weit darunter kann sich die Bundeswehr entscheiden, dich nicht zu nehmen. Stichwort: Charakterliche Eignung (bzw. Nichteignung). Allerdings sind die Anforderungen an einen FWDL geringer als an einen SaZ. Und bei einem Mannschafter niedriger als bei einem Feldwebel(anwärter) oder Offizier(sanwärter)
Autor Ary
 - 08. August 2011, 19:03:52
Bisschen rumgestöbert und folgendes gefunden:
ZitatLiebe Leute, bleibt mal auf dem Teppich! Wir reden hier nicht von Schwerverbrechen wie Raub oder Totschlag, sondern von, ja, Jugendsünden! Klar, diese hätten nicht passieren dürfen, und natürlich war es kriminell. Aber Menschen können sich ändern, und auch ein Staatsdiener muss keine blütenweiße Weste haben. Und wir wissen nur, dass es "Sünden" gab - aber absolut nichts über das Strafmaß o.ä.!

Um es ganz klar zu sagen: Eine Verurteilung an sich ist erst ab einem Jahr Freiheitsstrafe (!!) oder bei Straftaten wie Landesverrat ein absolutes Ausschlusskriterium! Darunter ist noch alles möglich!


@abgelehnter
Wo warst du denn, bzw. wo wurdest du von einer Psychologin abgelehnt? Ging es um den freiwilligen Wehrdienst?

Eine Verurteilung an sich ist, wie geschrieben, kein Ausschlusskriterium, sondern es müssen gewisse Grenzen überschritten sein, damit daraus zwingend eine Ablehnung wird. Darunter liegt es im Ermessen der Prüfer. Und dabei kommt es auch stark darauf an, wie man sich präsentiert: Wer zu seinen Verfehlungen steht und die Prüfer überzeugen kann, dass es wirklich Jugendsünden waren, der hat sehr wohl Chancen. Wer nicht dazu steht oder nicht überzeugen kann, der hat ein Problem ...

Und früher oder später MUSS man solche Dinge auf jeden Fall angeben! Kommt es andernfalls nachträglich heraus (und es kommt heraus, da die Bundeswehr Einsicht in die entsprechenden Akten der Bewerber bekommt), bekommt man disziplinar- und strafrechtliche Probleme wegen einem Einstellungsbetrug. Da ist man noch gut bedient, wenn es "nur" auf eine fristlose Entlassung hinausläufg!
Autor liss
 - 08. August 2011, 18:38:13
Straftat ist Straftat
Autor Ary
 - 08. August 2011, 18:10:40
Es handelt sich um Beihilfe zum Betrug. Es wird höchstwahrscheinlich auf ein relativ geringes Strafgeld hinauslaufen. Nichts wird im Führungszeugnis landen, ich lande nicht im Knast und Bewährung ist ausgeschlossen.
Autor F_K
 - 08. August 2011, 12:57:09
Vorne halt ... Ruhig Brauner ....

Es geht in diesem Thread um Wehrdienst, nicht um Einstellung als SaZ.

Natürlich muss man nicht im Rahmen der Wehrüberwachung das KWEA über Ermittlungsverfahren unterrichten - noch stellen solche "kleineren" Straftaten ein (absolutes) Einstellungshindernis für FWDLer da.
Autor miguhamburg1
 - 08. August 2011, 12:53:10
Naja, das hätte dann aber den Vorteil aus Sicht des Staates, dass es dann ein vollendeter Betrug wäre...

... und dieser Mensch will allen Ernstes geloben, "das Recht und die Freiheit ... zu verteidigen"!

Also: Sie unterliegen der Wehrüberwachung - und was das in Konsequenz für Sie bedeutet, können Sie im Wehrpflichtgesetz nachlesen (und das können Sie ganz bequem im Internet!). Demnach haben Sie Ihr zuständige KWEA über alle für die Heranziehung zum Wehrdienst erheblichen Tatsachen und Umstände zu informieren. Erhebliche Umstände sind auch, wenn Sie in ein polizeiliches/staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren als Beschuldigter einbezogen sind. Denn dies stellt ein Einstellungshindernis dar.

Tun Sie also, was Sie nicht lassen können, verschweigen Sie die Tatsache, dass Sie in einem Ermittlungsverfahren beschuldigt sind, wenn Sie zur Musterung ans KWEA gehen und behaupten Sie nicht, wir hätte Sie nicht gewarnt. Denn die Bw wird sich einen unbeschränkten Auszug aus dem BZR holen, in dem auch dieses Ermittlungsverfahren steht. Und dann sind Sie wegen versuchten Einstellungsbetrugs dran...
Autor KlausP
 - 08. August 2011, 11:38:21
Sie scheinen mir etwas "beratungsresitent" zu sein.

Selbstverständlich wurden Sie das. Sie unterliegen nach wie vor der Wehrüberwachung. Aber lassen Sie es meinetwegen bleiben und fliegen nach ein paar Wochen vielleicht wegen Einstellungsbetrugs wieder raus, ist ja nicht mein Leben.
Autor Ary
 - 08. August 2011, 11:34:42
Darüber wurde ich bis heute nicht belehrt. In den mir ausgehändigten Unterlagen steht davon ebenfalls nichts.
Autor KlausP
 - 08. August 2011, 11:28:36
Sie wollen "der Bundeswehr beitreten"? Sie werden höchstens eingestellt, beitreten können Sie Ihrem örtlichen Karnickelzüchterverein.

ZitatBis jetzt wurde ich nicht gefragt ob ich was mit der Polizei zu tun habe und jemals zu tun hatte.

Sie sind verpflichetet, dem KWEA alle Umstände mitzuteilen, die sich auf Ihre Einstellung oder auf Ihre Verwendungsfähigkeit auswirken können.
Autor Ary
 - 08. August 2011, 11:13:54
Soeben hat mich der Wehrdienstberater angerufen und mich gefragt ob ich doch noch Interesse hätte, am 04.10.2011 der Bundeswehr für 23 Monate beizutreten. Bis jetzt wurde ich nicht gefragt ob ich was mit der Polizei zu tun habe und jemals zu tun hatte. Wenn die Sache in voraussichtlich einem Jahr rauskommen sollte, wie läuft das dann ab? Werde ich dann irgendwo eingeladen, wo mir gesagt wird das ich jetzt rausgeworfen werde o.ä.? Wie darf ich mir das vorstellen?
Autor Jakkaru
 - 02. August 2011, 18:37:15
Zumindest wirst du wie KlausP bereits sagte, nicht eingestellt, so lange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist ;) Wie lang es dauert und ob du diese Zeit abwarten möchtest musst du für dich selbst entscheiden.
Autor Ary
 - 02. August 2011, 16:45:00
Dann macht es also mehr Sinn mit der Schule weiterzumachen und es dann mit der Bundeswehr zu versuchen?!
Autor KlausP
 - 02. August 2011, 16:44:07
So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, werden Sie vermutlich nicht eingestellt.
Autor Ary
 - 02. August 2011, 16:38:22
Bezügliche Letzterem: Wird es das definitiv oder wird es das wohl?
Autor Andi
 - 02. August 2011, 16:35:03
Zitat von: Ary am 02. August 2011, 16:25:28
Vor allem, warum sollte der Wehrdienstberater in Stuttgart genau mich zu den Panzergrenadiern schicken? Ich möchte am Ende nicht beim Stabsdienst landen, weil ich mir was ausgesucht habe, was dann plötzlich doch voll besetzt ist. Das traue ich dem Wehrdienstberater nach dem o.g. Geschehen bewusst zu.

Damit hat der Wehrdienstberater aber gar nichts zu tun, das ist Sache des Sachbearbeiters im KWEA.
Und dir kann es überall passieren irgendwo zu landen, wo du nicht hinwillst - that's life! Eine Garantie gibt es da nicht.

Zitat von: Ary am 02. August 2011, 16:25:28
Edit: Was offensichtlich auch noch eine Rolle spielt - gegen mich laufen Ermittlungen wegen Beihilfe zum Betrug. Zu einem gerichtlichen Prozess kommt es voraussichtlich in ca. einem Jahr. Die Strafe wird sich vermutlich auf Sozialstunden und/oder Strafgeld belaufen. Könnte mir die Sache alles im Bezug auf die Bundeswehr kaputt machen?

Ja, das wird es wohl...

Gruß Andi