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Autor Troubleshooter
 - 25. August 2011, 10:13:58
Zitat von: hatschi am 24. August 2011, 20:35:11
nach 2 Nächten wurde ihr pass kontrolliert

Mir stellt sich die Frage, warum ihr Pass nicht schon an der Wache kontrolliert wurde? Und wenn das geschehen ist, warum konnte sie trotzdem in die Liegenschaft?
Autor F_K
 - 25. August 2011, 08:35:14
... ab einer Ü2 wird der Partner in die Sicherheitsüberprüfung mit einbezogen.

Personen mit Staatsangehörigkeit der "Liste" können aber nicht überprüft werden - ein Risiko ist also nicht auszuschließen -> dementsprechend kann der zu überprüfende Soldat nicht überprüft werden - er muss von sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten ausgeschlossen werden - ggf. EDEKA.
Autor Gräfin
 - 24. August 2011, 23:54:39
Nur mal so als kleiner Hinweis....da wir selbst vor nicht allzulanger Zeit eine Sicherheitsüberprüfung über uns ergehen lassen durften.
Sicherheitsüberprüfung (je nach Art) beinhaltet neben der Überprüfung der Angaben des Betroffenen auch:
-die des Lebenspartners (ich durfte Fragen nach meiner Nationalität, meiner Arbeit, meinen Eltern ect. beantworten. Sie wollten wissen in welche Länder ich gereist bin, welche Leute ich da eventuell getroffen habe oder ob und wie ich mit Menschen anderer Nationalitäten zu tun habe)
Dann war noch: - mein Wohnsitz bzw. meine letzten Wohnsitze
-mein Beruf und die Zeiten wo ich sie ausgeübt habe
-Kinder oder nicht
-ob ich straffällig geworden bin, ob ich Schulden hab
Selbst die Nummer des Persos war da soweit interessant.
Bei sonem Ding wirst du als zu Überprüfender genauestens unter die Lupe genommen. Und auch dein Lebenspartner (nicht nur Ehepartner sondern auch Lebensgemeinschaften) bleibt da eben nicht aus.
Autor Pearlinha
 - 24. August 2011, 23:33:46
Ich bin noch kein Soldat und kenne diese Liste! Ich bin verwundert das du diese Liste nicht kennst.

Ist natürlich jetz fürs Hinterteil das dir auf diesem Wege die Liste wieder ins Gedächtnis gerufen worden ist. Aber mich beschleicht hier wirklich der verdacht das denken im richtigen Moment ausgeschaltet worden ist.Trotzdem für die Sicherheitsüberprüfung wünsche ich dir viel Glück (was da auch immer auf dich zu kommen mag) und nächste mal erst denken dann handeln ;)
Autor dragon46
 - 24. August 2011, 23:23:12
Marschieren Sie doch mal zum S2-Offizier und sprechen Sie mit diesem. Immerhin ist die militärische Sicherheit seine Profession, der Vorgang müsste ihm ohnehin vorliegen. Rechnen Sie auch mit einer Einschaltung des MAD, um durch für den Dienstherren das Risiko eines Sicherheitslecks oder Anbahnungsversuches auszuschließen.

Sie haben einen Fehler gemacht und damit irgendwo auch das Ihnen entgegengebrachte Vertrauen seitens des Dienstherren etwas strapaziert. Ich empfehle, das schnellstmöglich und aus Eigeninitative heraus zu klären, bevor es zum Bumerang wird und zurückkommt. Das sollte etwas Vorrang haben vor der Unterkunftssuche für die Holde.
Autor Timid
 - 24. August 2011, 23:03:22
Und da das Thema sicherlich auch für andere Nutzer interessant sein dürfte, habe ich es wiederhergestellt ...

Zitat von: ulli76 am 24. August 2011, 21:11:53Übrigens müsstest du schon bei der Einstellung ne Befragung ausgefüllt und unterschrieben haben, wo es um den Kontakt zu 1. verfassungsfeindliche Organisationen und 2. sicherheitsproblematische Länder ging.

Und damit man weiß, um welche Länder es geht, wird die Liste dafür natürlich beigelegt!
Autor hatschi
 - 24. August 2011, 21:53:11
Vielen vielen Dank für die Infos. Ich lösche das Thema gleich bald mal. Danke!
Autor KlausP
 - 24. August 2011, 21:17:29
Die erste Sicherheitsbelehrung ist Unterrichtsthema in der AGA - da waren Sie mit Sicherheit auf keinem anderen Lehrgang.

Zitat von: hatschi am 24. August 2011, 21:07:28
also schließe ich daraus das ein besuch unmöglich ist?

Das würde ich nicht unbedingt sagen, nur diejenigen, die das zu entscheiden haben, müssen die notwendigen Informationen auch bekommen. Die Entscheidung ist auch abhängig von den Einheiten, die in der Kaserne stationiert sind. Ein Brigade-Stab (oder höher) hat sicherlich ein höheres Schutzbedürfnis als ein normales Feld- Wald- und Wiesenbataillon.
Autor ulli76
 - 24. August 2011, 21:11:53
Googelst du mal nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Da steht das ganz genau drin.

Übrigens müsstest du schon bei der Einstellung ne Befragung ausgefüllt und unterschrieben haben, wo es um den Kontakt zu 1. verfassungsfeindliche Organisationen und 2. sicherheitsproblematische Länder ging.

Ich hoffe mal für dich, dass du da ehrlich warst.
Autor hatschi
 - 24. August 2011, 21:11:08
ehrlich gesagt nicht., ich werde von lehrgang zu lehrgang geschickt und glaube ich bin dran vorbei geflogen ;-) selbst wenn nicht habe ich das wohl vergessen :(  was beinhaltet denn so eine sicherheitsüberprüfung?
Autor ulli76
 - 24. August 2011, 21:11:03
Sollte ja nicht das Problem darstellen, die Lebensgefährtin in ner Pension oder Hotel in der Nähe der Kaserne unter zu bringen.

Autor KlausP
 - 24. August 2011, 21:07:51
An die Sicherheitsbelehrung in Ihrer AGA können Sie sich aber noch dunkel erinnern? Da ist unter anderem auch diese Liste ein Thema und es wird auf bestimmte Meldepflichten hingewiesen. Dafür haben Sie sogar unterschrieben.
Autor hatschi
 - 24. August 2011, 21:07:28
also schließe ich daraus das ein besuch unmöglich ist?
Autor ulli76
 - 24. August 2011, 21:05:40
Man kann aber schon selber auf die Idee kommen, dass es Probleme geben könnte, wenn man nen Ausländer und erst recht jemanden aus solch einem Land in ne Kaserne bringen will.

Ist ja nicht so, dass es so ungefähr seit dem 11.9. regelmäßig Sicherheitsbelehrungen gibt. U.a. um für so eine Problematik zu sensibilisieren.
Autor hatschi
 - 24. August 2011, 21:04:38
wiegesagt, wir sind schon sooo lange zusammen ich hab da echt nicht dran gedacht, halt einfach meine freundin..