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Autor ARMY STRONG
 - 25. August 2011, 10:35:34
Zitat von: Haribobo am 24. August 2011, 18:52:21
Mich würde halt interessieren, ob es die Stellen nur im Süden gibt...
Als BW-Insider sollte dir klar sein, dass die BW im "Süden" nicht anders als im Rest der Republik ist.
Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass dort eine Stelle frei ist, die auf dich passen würde. Dies Stelle könnte genauso gut sonstwo sein. Mit einem Stellenkontingent an SaZ 8 Stellen, die es nur "im Süden" gibt dürfte das nix zu tun haben.  ::)
Autor Jakkaru
 - 24. August 2011, 22:02:18
Ah ok :) Das hatte mich jetzt gerade verwundert :D
Autor Rollo83
 - 24. August 2011, 21:42:30
Ups, hab nicht richtig gelesen. Dachte es geht um Einstieg mit höherem Dienstgrad.
Mannschafter machen natürlich keine EÜ.
Autor Jakkaru
 - 24. August 2011, 19:36:09
Eignungsübung? Machen Mannschafter sowas auch ja?
Autor Rollo83
 - 24. August 2011, 19:11:38
Dann warten sie mal ihre Eignungsübung und Lehrgänge ab und danach ist die UKV sicherlich möglich.
Autor Jakkaru
 - 24. August 2011, 19:04:56
ZitatDas glaube ich so nicht. Ich nehme an, dass Sie nach der AGA woanders Dienst leisten werden und nur für die Zeit der AGA die UKV nicht zugesagt wurde. Sollten Sie dann doch am gleichen Standort bleiben, können Sie die UKV immer noch beantragen.

Das steht aber genau so auf meinem Stellenangebot :D Und eine AGA ist für mich nicht vorgesehen da ich Wiedereinsteller bin. Ich wäre von Anfang an in meiner Stammeinheit.

ZitatWer hat Ihnen denn so einen Käse geschrieben? Wäre das so, dann würde die Masse der Bw-Umzüge nicht bezahlt...

siehe oben :)
Autor miguhamburg1
 - 24. August 2011, 19:03:16
Wer hat Ihnen denn so einen Käse geschrieben? Wäre das so, dann würde die Masse der Bw-Umzüge nicht bezahlt...
Autor KlausP
 - 24. August 2011, 19:02:57
ZitatBei mir wird trotz den 800km auch nicht der Umzug bezahlt. Laut Schrieben ist die Dienstzeit von 8 Jahren zu kurz


Das glaube ich so nicht. Ich nehme an, dass Sie nach der AGA woanders Dienst leisten werden und nur für die Zeit der AGA die UKV nicht zugesagt wurde. Sollten Sie dann doch am gleichen Standort bleiben, können Sie die UKV immer noch beantragen.
Autor Jakkaru
 - 24. August 2011, 19:00:24
Bei mir wird trotz den 800km auch nicht der Umzug bezahlt. Laut Schrieben ist die Dienstzeit von 8 Jahren zu kurz :D

ZitatWie immobil ist eigentlich unsere Bevölkerung 20 + geworden? Gerne zur BUNDESwehr wollen sie - aber an einen neuen Standort umziehen und sich dort sozial integrieren? Das scheint ja für die absolute Mehrheit vollkommen außerhalb jedes Vorstellungsvermögens!

Gegen Umziehen hätte ich generell nichts. Aber einen Umzug zu Stande zu bringen und zu finanzieren über 800km entfernung ohne jegliche Unterstützung. Garnicht so einfach migu ;)
Autor miguhamburg1
 - 24. August 2011, 18:59:05
Wie immobil ist eigentlich unsere Bevölkerung 20 + geworden? Gerne zur BUNDESwehr wollen sie - aber an einen neuen Standort umziehen und sich dort sozial integrieren? Das scheint ja für die absolute Mehrheit vollkommen außerhalb jedes Vorstellungsvermögens!
Autor KlausP
 - 24. August 2011, 18:57:14
Wer das Eine will, muss das Andere mögen. Als Wiedereinsteller brauche ich Ihnen ja zur Bundeswehr nichts weiter zu sagen. Auch im Zivilen ist es längst nicht mehr unüblich, dass man der Arbeit hinterher zieht. Und da bezahlt der Arbeitgeber den Umzug nicht unbedingt.
Autor Haribobo
 - 24. August 2011, 18:52:21
Zitat von: KlausP am 24. August 2011, 18:38:49
ZitatDer Einplaner meinte zu mir, dass sich eine Stelle mit SaZ 4 nicht lohnen würde, weil ich schon knapp 3 Jahre bei der Bundeswehr war

Und genau aus diesem Grund hat er Ihnen eine Verpflichtungszeit von 8 Jahren angeboten. Bei Erstverpflichtung gilt immer noch doe Regelverpflichtungszeit von 4 Jahren.

Das weiß ich ja, habe ich ja auch oben in der Klammer geschrieben. :-)
Mich würde halt interessieren, ob es die Stellen nur im Süden gibt...

Genau das gleiche Problem habe ich auch mit der Wohnung. Ich bin erst vor 8 Monaten umgezogen und nochmal werde ich sicherlich nicht umziehen.
In meiner 3 jährigen Bundeswehr zeit, musste ich auch jedes Wochenende über 600Km fahren - werde ich nie wieder, weil dass Wochenende nur aus rumreisen besteht. :)
Autor KlausP
 - 24. August 2011, 18:38:49
ZitatDer Einplaner meinte zu mir, dass sich eine Stelle mit SaZ 4 nicht lohnen würde, weil ich schon knapp 3 Jahre bei der Bundeswehr war

Und genau aus diesem Grund hat er Ihnen eine Verpflichtungszeit von 8 Jahren angeboten. Bei Erstverpflichtung gilt immer noch doe Regelverpflichtungszeit von 4 Jahren.
Autor Jakkaru
 - 24. August 2011, 18:37:33
Bei einer entfernung von 800km, einer eigenen Wohnung (die auch noch recht teuer ist) und anderen sachen die ich bezahlen muss, wüde ich mich wahrscheinlich von Zeit zu Zeit immer mehr verschulden müssen. Denke das ist nicht im Sinne des ganzen. Von daher bleibt mir ja nur eine Möglichkeit :(
Autor Haribobo
 - 24. August 2011, 18:35:26
Zitat von: Synthic am 24. August 2011, 18:34:20
Kommt mir bekannt vor. Mir wurde auch eine SAZ8 Stelle im Süden vorgeschlagen... Lockere 800km weit entfernt. Denke mal so sieht es momentan halt aus :(

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