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Autor dragon46
 - 26. August 2011, 19:43:08
Wenn beruflicher Leerlauf da ist, gehen Sie einfach in Wehrübung  ;D
Autor OGBumblebee
 - 26. August 2011, 18:09:41
Nein, es geht mir nicht darum, dass ich von mir selber glaube, dass ich es verpeile. Ich werde natürlich alles erdenkliche machen, um Plan A zu erreichen, sollte es wirklich nicht klappen, dann Plan B.
Mir ging es eher um den Fall Arbeitslosigkeit nach der Bundeswehrzeit, wie es gehandhabt wird, mit den Übergangsgebührnissen usw, also nicht weil ich irgendwie "Schiss" davor habe, sondern eben interessehalber, da mir die Frage eben durch den Kopf geschwirrt ist. Im Internet habe ich jetzt nur gefunden, wieviel man jeweils bei Vollbeschäftigung, Ausbildung oder Schule bekommt. Aber ich gucke nochmal genauer.

Ich selber bin SaZ09 und bis DZE dauert es noch viele Jahre! :)
Autor revolvermann
 - 26. August 2011, 15:52:17
Moin,

erstmal finde ich es echt Klasse, dass der Kamerad sich überlegt was nach DZE kommt. Plan A und B hat er auch. Plan A kann man ja nichts zu sagen, kommt halt immer drauf an. Plan B (den er ja selber versemmeln moechte/kann)....so schwer ist das doch heute nicht mehr seinem Handy oder sonstwas zu sagen "Erinnere mich bitte am XX dass ich mich bewerben muss)....

Jetzt noch ein Plan C, das waere es! Polizei hat kein Interesse, Technikerschule ist der Kurs bereits voll....

Ich bleibe bei meinem "Hut ab, der Kamerad denkt vor".

Gruss

Revolvermann
Autor ARMY STRONG
 - 26. August 2011, 15:33:27
Na, wenn die beiden Optionen nicht greifen, dann machst du eben was anderes. Kriegst ja je nach Verpflichjtungszeit alles möglich bezahlt, kann doch nicht so schwer sein.... >:(
Autor KlausP
 - 26. August 2011, 15:04:09
Wenn der "schlimmste Fall" eintritt (jedenfalls das, was ich darunter verstehe) brauchen Sie sich darüber nun wirklich keinerlei Gedanken mehr zu machen.  8)
Autor miguhamburg1
 - 26. August 2011, 14:28:21
Lieber Fragensteller,

wenn Sie sich heute bereits solche Gedanken machen, ist die Gefahr des "Verpeilens" wohl eher gering - Sie haben ja bereits zwei Anschlusspläne.

Welchen Umfang Ihr Anspruch auf BFD-Maßnahmen und Übergangsgeld hat, hängt maßgeblich zusammen mit der Verpflichtungsdauer und der Laufbahn, die Sie einschlagen wollen. Alle diese Fragen sind im Soldatenversorgungsgesetz geregelt, das Sie unter Google einsehen können.
Autor OGBumblebee
 - 26. August 2011, 13:03:34
Hallo Kameraden,
ich war vor kurzem bei meiner BfD-Beraterin, die mich darüber informierte was nach DZE alles möglich ist, wie und wo der BfD Hilfen gibt etc.
Bisher gab es für mich 2 Optionen nach DZE, Polizeibewerbungen und falls das nicht klappt, 2 Jahre zur Technikerschule Vollzeit.
Was passiert nun aber, ich verhaue alle Bewerbungen, werde somit nicht zum Polizisten ausgebildet und verpasse auch den Anmeldetermin für die Technikerschule, so dass ich z.B. 1 Jahr überbrücken muss.
Dann muss man sich doch ganz normal arbeitslos melden, oder? Wie funktioniert das dann mit den Übergangsgebührnissen, fallen diese Weg? Bekommt man direkt Hartz4? Ich habe mir einfach überlegt, was passiert eigentlich, wenn ich nach DZE wirklich nichts finden sollte, bzw. die schlimmsten Umstände eintreffen, ich verpeile irgendwas usw.
Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten,
mit kameradschaftlichen Grüßen
OG Bumblebee ;)