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ZitatMüsste ihr Freund nur so ein Schreiben vom Arbeitgeber besorgen und dann passt das schon.
Zitat von: wolverine am 29. August 2011, 15:55:12
Dabei aber genau die Versicherungsbedingungen beachten. Regelmäßig zahlen die nämlich nur bei Krankheit und ähnlich unabwendbaren Gründen. Urlaub zu buchen ohne von Arbeitgeber Urlaub genehmigt bekommen zu haben, scheint mir ein Risiko zu sein, dass kaum versicherbar ist. Da bleibt man wohl auf den Kosten der nicht angetretenen Urlaubsreise sitzen.
Zitat von: mailman am 29. August 2011, 11:03:36
Soll auch Lehrgänge geben, wo Urlaub vorgesehen ist, aber grundsätzlich stimme ich da zu.
Zitat von: kleenemaus_1990 am 29. August 2011, 10:40:51
Und noch eine Frage: Ich habe vom 13. - 20.03.2012 Urlaub in der Türkei mit meinem Freund gebucht (ohne Rücktrittsversicherung). Wann und wem muss ich das mitteilen?
ZitatMeine erste Frage: Wie ist das mit Kontaktlinsen? Darf man die verwenden oder muss man die Brille aufsetzen (bei AGA und danach)?
ZitatIch habe vom 13. - 20.03.2012 Urlaub in der Türkei mit meinem Freund gebucht (ohne Rücktrittsversicherung). Wann und wem muss ich das mitteilen?