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Autor Affenjunge
 - 17. September 2011, 16:37:35
Stellen sie sich auf jedenfall darauf ein das die Psychologin im KWEA besonders interresiert an ihrer Vergangenheit ist, und halten sie ein paar gute Argumente bereit warum die BW sie trotzdem nehmen sollte. Zeigen sie Reue! Kommt auch darauf an weswegen sie verurteilt wurden, es gibt eine Reihe von Straftaten die ein eindeutiges Einstellungshindernis darstellen. Ich habe beispielsweise mal gehört das jemand der nur 10 Sozialstunden leisten musste nicht genommen wurde weil er diese ableisten musste weil er ein Hakenkreuz gesprayed hat. Wenn es sich also um eine rechtsradikale Straftat handelt sieht es schlecht aus. Auch kommt es darauf an um was für eine Bewährung es sich handelt, ob es sich lediglich die Feststellung der Schuld zur Bewährung ausgesetzt wurde(§27 Jugendgesetz), oder ob es sich um eine Haftstrafe die zur Bewährung ausgesetzt wurde handelt. Ersteres dürfte eigentlich kein eindeutiges Einstellungshindernis darstellen. (Ich glaube es gibt da einen § der sagt das man aus der BW ausgeschlossen wird, wenn man gegen die §27 Bewährungsauflagen verstößt, das würde im Umkehrschluss heissen das man während der Jugendbewährung schon wehrdienst leisten kann.) Wenn es sich um Haftstrafe zur Bewährung handelt dann gilt wohl das was KlausP bereits sagte, ab einem Jahr eindeutiges Einstellungshindernis. Unabhängig davon ob es sich um ein Einstellungshindernis handelt kann die Psychologin im KWEA auch bei geringer Strafe sagen das sie nicht Wehrdienstfähig sind, wenn sie z.B. keine Reue zeigen, oder Mehrfachtäter sind.
Alle Angaben ohne gewähr, kann aber aus persöhnlicher Erfahrung sagen das es durchaus möglich ist mit einer etwas verkorksten Vergangenheit in die Bundeswehr zu gelangen. (Als Wehrdienstleistender, wenn sie SaZ werden wollen sollte alles getilgt/gelöscht sein, und keine Freiheitsstrafe über einem Jahr, auch nicht zur Bewährung)
Autor Timid
 - 17. September 2011, 14:02:16
Zitat von: KlausP am 17. September 2011, 08:34:39Bei Freiheitsstrafen über einem Jahr besteht meiner Meinung nach ein absolutes Einstellungshindernis.

Das ist so, ja.

Wer eine Freiheitsstrafe o.ä. verbüßt, wird in dieser Zeit vom Dienst zurückgestellt. Ich weiss nicht, inwiefern da eine Bewährungsstrafe drunter fällt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Bundeswehr jemanden während der Bewährungszeit einstellt/einberuft, wenn schon ein laufendes Verfahren üblicherweise dazu führt, dass man (wenigstens vorübergehend, bis das Verfahren eingestellt oder sonstwie beendet wurde) nicht eingestellt wird!

Abgesehen davon kann auch eine Strafe, die an sich noch kein absolutes Einstellungshindernis ist, ein Grund sein, dass jemand nicht eingestellt wird. Die "charakterliche Reife" des Bewerbers wäre da ein Ansatzpunkt, die "Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr" bei Einstellung des Bewerbers ein anderer.

Zitat von: ARMY STRONG am 17. September 2011, 08:10:57War da nicht mal was, dass verurteilte Straftäter für den Dienst beim Bund nicht in Frage kommen?

Nein, das war noch nie so, da es immer eine Einzelfallbetrachtung ist. Erst ab einer entsprechenden Höhe der Strafe ist es ein absolutes Einstellungshindernis.
Autor KlausP
 - 17. September 2011, 08:34:39
Zitat von: zerohero am 17. September 2011, 03:41:18
hallo wollte gerne mal diesen neuen freiwilligen wehrdienst ausprobieren und fragen ob man das machen darf während man auf bewährung ist

Das kommt darauf an, zu welchem Strafmaß Sie verurteilt wurden. Bei Freiheitsstrafen über einem Jahr besteht meiner Meinung nach ein absolutes Einstellungshindernis. Alles Andere kann Ihnen nur der Bearbeiter beim KWEA sagen.
Autor ARMY STRONG
 - 17. September 2011, 08:10:57
War da nicht mal was, dass verurteilte Straftäter für den Dienst beim Bund nicht in Frage kommen?

(Auchtung Ironie on):
Oder gibt es bald einen Truppenversuch, jugendliche die was ausgefressen haben vor Wahl zu stellen: Knast oder Bund?  ::)
(Auchtung Ironie off)
Autor zerohero
 - 17. September 2011, 03:41:18
hallo wollte gerne mal diesen neuen freiwilligen wehrdienst ausprobieren und fragen ob man das machen darf während man auf bewährung ist