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Autor Chacka
 - 29. September 2011, 14:08:49
Habs trotzdem gemacht und wie ihr schon sagt: Keine Chance...
Naja, dann werd ich wohl mit dem Auto hinfahren und die Gutscheine abgeben ;)
Autor Andi
 - 29. September 2011, 13:38:06
Sorry Klaus, aber dein Ton ist völlig unnötig, denn er hat recht! Der Gutschein gilt nur für die Fahrt von "zu hause" (nächster Bahnhof von der Adresse in der Aufforderung zum Dienstantritt) und dem zukünftigen Dienstort (nächster Bahnhof vom in der Aufforderung zum Dienstantritt genannten Bahnhof).
Da braucht man bei der Bahn nicht zu fragen.

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 29. September 2011, 10:45:08
Ach nee! Deshalb soll er ja auch bei der Bahn nachfragen, Mr. Schlauberger.
Autor Cooper
 - 29. September 2011, 10:09:44
So weit ich weiße,
gilt dein Bahnberechtigungsausweis
oder dein Gutschein,
denn du von der Bundeswehr bekommen hast nur
für die "direkte" Strecke vom Heimart zum Zielbahnhof.
Jedenfalls ist es so beim Freiwilligen Wehrdienst.
Autor Chacka
 - 29. September 2011, 09:43:50
Wär ne Möglichkeit, werd heute mal nachfragen. Merci
Autor miguhamburg1
 - 29. September 2011, 09:36:32
... und zur Not lösen Sie dann für den kleinen Umweg eine separate Fahrkarte auf eigene Kosten...
Autor KlausP
 - 29. September 2011, 09:13:59
Fragen Sie bei der Deutschen Bahn nach.
Autor Chacka
 - 29. September 2011, 08:17:21
Grüß euch,
ich habe am 04.10 meinen DA in Fürstenfeldbruck, möchte aber einen Tag davor einen in München treffen der ebenfalls da beginnt.
Übernachten kann ich dort und wir fahren am nächsten Tag gemeinsam nach FFB.
Kann ich das Bahnticket (den Gutschein) trotzdem dafür einlösen oder gibt es dann Probleme? Es ist zwar nicht der direkte Weg aber führt trotzdem zur gewünschten Ankunft ;)
Greetz