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Autor Pearlinha
 - 18. Oktober 2011, 22:37:44
Ja ja Klaus  ;D ich bin mir dessen bewusst. Wollte es eigentlich auch anders schreiben ... und nun Schande über mein Haupt ;-)
Autor KlausP
 - 18. Oktober 2011, 21:58:09
Zitat von: Pearlinha am 18. Oktober 2011, 21:56:25
Also in dr Stadt Essen muss man mindestens 6  Monate schon in der Wohnung wohnen um den vollen Anteil für die Miete über die Unterhaltsicherungsbehörde zu bekommmen.

das du in der gesamte Aga aber Kaserne bleibst weißt du oder? (ausgenommen sind die freien WE)

Nicht nur in Essen.  ::)
Autor Pearlinha
 - 18. Oktober 2011, 21:56:25
Also in dr Stadt Essen muss man mindestens 6  Monate schon in der Wohnung wohnen um den vollen Anteil für die Miete über die Unterhaltsicherungsbehörde zu bekommmen.

das du in der gesamte Aga aber Kaserne bleibst weißt du oder? (ausgenommen sind die freien WE)
Autor ulli76
 - 18. Oktober 2011, 17:03:39
Ah jetzt ja- dann mal bei der Unterhaltssicherungsbehörde nachfragen.
Autor Manulinho80
 - 18. Oktober 2011, 17:03:00
Zitat von: KlausP am 18. Oktober 2011, 17:02:04
Zitat von: ulli76 am 18. Oktober 2011, 17:00:09
Wirst du denn FWDL oder SaZ?

Zitat... ich habe bis jetzt nur für 12monate unterschrieben, werde jedoch noch für 4 jahre mich verplichten. ...


Genau.  8)
Autor KlausP
 - 18. Oktober 2011, 17:02:04
Zitat von: ulli76 am 18. Oktober 2011, 17:00:09
Wirst du denn FWDL oder SaZ?

Zitat... ich habe bis jetzt nur für 12monate unterschrieben, werde jedoch noch für 4 jahre mich verplichten. ...
Autor ulli76
 - 18. Oktober 2011, 17:00:09
Wirst du denn FWDL oder SaZ?
Autor Manulinho80
 - 18. Oktober 2011, 16:49:33
Meine Stammeinheit ist dan in Magdeburg.
Aber ich würde nich gerne bis dahin in der Kaserne wohnen wollen.
Darum muss eine eigene Wohnung her.
Dan danke ich Euch schonmal vielmals für die vielen schnellen Antworten und ich werde mich dan mal schlau machen im "Unterhaltssicherungsgesetz" und schreibe dan was dabei rausgekommen ist.


LG Manuel :)
Autor The_Staffsergeant
 - 18. Oktober 2011, 16:14:25
Und ich würde warten, bis nach der AGA wenn man in der Stammeinheit ist.
Autor schlammtreiber
 - 18. Oktober 2011, 16:10:31
Erstmal vorneweg: natürlich darfst Du jederzeit eine eigene Wohnung haben wenn Du sie bezahlen kannst.

Die Haken bei der "Verplichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" ist eher formeller Natur: "offiziell" fährst Du halt abends nach Dienstschluss nicht "nach Hause" (das ist ja formell die Kaserne), sondern hast nur "Nachtausgang" bis morgens zum Dienstbeginn. Klingt ein bisserl nach Kneipentour, Besäufnis und Hafennutten, heisst aber konkret eigentlich nur, dass Du morgens etwas (ca. 45 Minuten) früher "Anwesenheitspflicht" hast als die "Heimschläfer". Ist in der Praxis kein Problem.

Man kann sich aber von dieser "Verpfl. z. Wohnen i.d. Gemeinschaftsunterkunft" auf Antrag befreien lassen, wenn man eine eigene Wohnung hat. Geht recht einfach.
Autor KlausP
 - 18. Oktober 2011, 16:09:07
Zitat... in meiner mitteilung zum dienstantritt am 2.1.2012 steht ganz hinten das ich eine wohnunh zum teil bezahlt bekommen würde. stimmt das?

In Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt steht das? Da steht höchstens, dass die Unterhaltssicherungsbehörde einen Teil Ihre Mietkosten übernimmt - solange Sie FWDL sind.

Zitatich wohne zur zeit 360km von meinem einsatzort in beelitz entfernt. möchte jedoch nach berlin ziehen und wäre dan nur noch 20km entfernt von beelitz.

Die USG-Behörde zahlt Ihnen einen Mietzuschuss, der auch danach gestaffelt ist, wie lange vor Dienstantritt Sie die Wohnung schon haben. Googeln Sie mal nach "Unterhaltssicherungsgesetz". Den Umzug werden Sie nicht bezahlt bekommen.

Im Übrigen ist Ihre Tastatur kaputt, die Großbuchstaben funktionieren nicht.

Autor Manulinho80
 - 18. Oktober 2011, 16:03:42
ich schilder mal kurz meine aktuelle situation. ich lebe noch bei meiner mutter. die jedoch wegen ihrer arbeit nach bielefeld zieht und ich hier sonst keine familie habe. darum muss ich mir hier oder vorort sage ich mal eine wohnung suchen.
und ich würde am liebsten auch eine eigene kleine haben.

was mache ich da am besten?
Autor The_Staffsergeant
 - 18. Oktober 2011, 15:57:46
Dann haben sie wenigstebns eine für das Wochenende, und solange sie Freiw. Wehrdienstleistender sind, übernimmt sicher evtl die Unterhaltssicherungsbehörde ein Teil. Wenn sie die Wohnung mnidestens 6 Monate auf eigenen Namen gemietet haben. Aber sobald sie SaZ sind, entfällt dies, und die mieten sie auf eigene Kosten. Und einen Umzug nach Berlin kann man sich dann ganz einfach über die Jahreseinkommensteuer abschreiben lassen.
Aber erstmal ankommen, es gibt immer die Möglichkeit der Einzelentscheidung.
Autor Manulinho80
 - 18. Oktober 2011, 15:47:14
ich darf keine eigene wohnung haben?
und was ist wen ich die schon vor dienst antritt habe?
Autor Pearlinha
 - 18. Oktober 2011, 15:36:46
Er ist dazu verdammt in der Gemeinschaftsunterkunft zu nächtigen :D Da er grade 18 ist!