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Autor Celladoor
 - 26. Oktober 2011, 12:26:43
Danke lieber KlausP.

Denke ich werde darüber schon noch früh genug informiert werden.
Autor KlausP
 - 26. Oktober 2011, 06:33:28
ZitatIch soll als Stuffz eingestellt werden, also mit hörerem Dienstposten.

Nein, mit höherem Dienstgrad

ZitatWir dann die Berufserfahrung mit in die "Erfahrung" innerhalb dieser Stufe gleichgesetzt?
Also, dass ich z.B. in Stufe 3 anfange?

Die Feststetzung der Einstiegs-Erfahrungsstufe ist immer eine Einzelfall-Entscheidung, bei der genau solche Punkte einbezogen werden. Deshalb wird Ihnen hier vermutlich auch niemand sagen können, in welche Erfahrungsstufe Sie bei Dienstantritt eingruppiert werden. Diese Einstufung nimmt Ihre Personalbearbeitende Stelle, die Stammdienststelle der Bundeswehr (SDBw), individuell vor.
Autor Celladoor
 - 26. Oktober 2011, 00:21:14
Ich habe mal eine Frage zu den "Erfahrungsstufen".

Sind diese nun nach dem alter, oder nach der Dienstzeit in der jenigen Stufe zu sehen.

Im aktuellen "Reibert" steht bei Stufe Zwo: "Stufe 2- nach 2 Jarhen in Stufe 1 ab Vollendung des 21. Lebensjahr".
Bei 3 steht: "Stufe 3- nach 2 Jahren u nd 3 Monaten in Stufe 2".

Hört sich für mich so an, als müsse man in der jeweiligen Stufe mind. X-Jahre gewesen sein um aufzusteigen.
Nun die Frage die sich für mich stellt. Ich soll als Stuffz eingestellt werden, also mit hörerem Dienstposten.
Wir dann die Berufserfahrung mit in die "Erfahrung" innerhalb dieser Stufe gleichgesetzt?
Also, dass ich z.B. in Stufe 3 anfange?
Autor ulli76
 - 25. Oktober 2011, 18:59:35
Früher war es so, dass Soldaten mit Widerrufsrecht Wehrsold bekommen haben (plus die Vergünstigungen eines GWDL). Sobald das ausgelaufen war oder man drauf verzichtet hatte, gab´s dann das normale Gehalt und ne Nachzahlung.
Hat sich jetzt auch geändert und bei Eignungsübenden war das auch so wie jetzt- also volle Bezüge.
Autor knorkie1987
 - 25. Oktober 2011, 17:48:05
Vielen dank für die Antwort die reicht mir schon bin im Internet nicht fündig geworden, aber hier ist das echt klasse also vielen Dank für die schnelle Antwort.
Autor KlausP
 - 25. Oktober 2011, 17:43:19
Zitat von: maxell am 25. Oktober 2011, 17:24:06
Laut meinem Kenntnisstand bekommen Sie Wehrsold für die 4 Monate. Das müssten für einen Stuffz 13,25 €pro Tag sein. Nach Beendigung der Eignungsübung bekommen Sie Ihr SaZ-Gehalt rückwirkend dann dazu gezahlt

Was für'n Unsinn!

Als Eignungsübender erhalten Sie Besoldung wie jeder SaZ, in Ihrem Fall als StUffz nach Besoldungsgruppe A6, Erfahrungsstufe vermutlich 1 (kommt auch auf Ihr Alter an).
Wenn Sie die ungefähre Summe wissen wollen, googeln Sie nach "Besoldungstabelle Bund 2011", da ist euch ein Rechner dabei, in den Sie z.B. Ihre Steuerklasse eingeben können. Das Netto, was da raus kommt, dürfte annähernd stimmen.
Autor knorkie1987
 - 25. Oktober 2011, 17:29:48
das ist wieder etwas neues das ich höre , ich habe gelesen das man entweder den vollen Sold bekommt oder im ersten Monat 1200 und in den
anderen 3 Monaten 1300 und nach der Eignungsübung den rest nachgezahlt, daher bin ich nicht sicher wie es läuft.
Autor maxell
 - 25. Oktober 2011, 17:24:06
Laut meinem Kenntnisstand bekommen Sie Wehrsold für die 4 Monate. Das müssten für einen Stuffz 13,25 €pro Tag sein. Nach Beendigung der Eignungsübung bekommen Sie Ihr SaZ-Gehalt rückwirkend dann dazu gezahlt
Autor knorkie1987
 - 25. Oktober 2011, 17:12:42
Hallo Zusammen,

meine Frage lautet ob man als Eignungsübender den vollen Sold eines SAZ12 bekommt oder wie das aussieht ?

Habe da die verschiedensten sachen gehört, wäre klasse wenn Ihr mir da eine Antwort geben könntet.

Kurze infos zu mir damit man es auch beantworten kann:

Wiedereinsteller als Stuffz(FA) bei der Luftwaffe die Eignungsübung beginnt am 01.01.2012 für 4 Monate

Über eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Viele Grüße

knorkie1987