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Zusammenfassung

Autor Steph
 - 03. November 2011, 11:27:47
Also es ist möglich, sich nachmustern zu lassen. War bei mir auch so. Ich wurde mit 18 Jahren ausgemustert, da ich angeblich zu stark untergewichtig war und mein Rücken nicht i. O. war. Jetzt habe ich dieses Jahr (also 4 Jahre später) einen Antrag auf Nachmusterung gestellt und er wurde angenommen. Im August war ich im zuständigen KWEA und wurde T2 gemustert. Das mit dem Gewicht hat sich von selbst erledigt und mein angebliches "Rückenleiden" wurde von einem Orthopäden nicht bestätigt.

Ich gebe KlausP aber dennoch recht. Die BW ist kein Freizeitverein, in dem man mal mir nichts, dir nichts dazu geht und wenn man keine Lust mehr hat, wieder verschwindet. - und eine absichtliche "Manipulation" lässt wirklich über den Zweck einer erneuten Musterung nachdenken...
Autor KlausP
 - 19. Oktober 2011, 15:25:28
ZitatMeine Einstellung bzgl. der Bundeswehr von damals zu heute hat sich grundlegend verändert und ich würde dem Verein nun doch gerne beitreten.

Wennn ich sowas lese, platzt mir der A....! Beitreten können Sie Ihrem örtlichen Karnickelzüchterverein. Und bei dem können Sie dann auch gleich irgendeinen "Job" machen. Bei der Bundeswehr können Sie sich bewerben, werden bei Bedarf eingestellt und können, wenn Sie nach einem Jahr keinen Bock mehr haben oder weil Sie die Freiheit Deutschlands am Hindukusch verteidigen sollen, nicht so einfach wieder austreten wie aus dem erwähnten Karnickelzüchterverein.

Zitat... Musterungstermin, den ich vor 4 Jahren absichtlich so manipulierte, dass mir Untauglichkeit attestiert wurde ...

Sie haben also vor 4 Jahren Ihren zukünftigen potentiellen Dienstherren belogen. Dann schreiben Sie aber auch bitteschön in Ihren Antrag auf eine erneute Musterung, das und wie Sie das damalige Ergebnis "manipuliert" haben.

Ich hoffe für die Bundeswehr, dass es ihr personell nicht so schlecht geht, dass sie auf Sie angewiesen ist.
Autor mailman
 - 19. Oktober 2011, 14:29:30
Eine Nachmusterung ist zu beantragen. Einen Anspruch darauf, ebenso wie eine Anspruch darauf gibt es nicht.
Es müßte auch nachgewiesen werden das sich der Zustand verbessert hat, was wohl schwierig sein wird im vorliegenden Fall.

Manchmal gibt es eben keine zweite chance.
Autor GastBenutzer
 - 19. Oktober 2011, 14:27:04
Habe die Ehre,

wie bereits im Eingangbetreff erwähnt möchte ich Euch fragen, ob es möglich ist nach meinem ersten Musterungstermin, den ich vor 4 Jahren absichtlich so manipulierte, dass mir Untauglichkeit attestiert wurde, einen erneuten Musterunstermin zu bekommen, um danach meinen Grundwehrdienst leisten zu können und als Zeitsoldat zu arbeiten.
Die damalige Musterung ließ ich aufgrund einer frühkindlichen Ohrenoperation, die ich mit Attesten unterlegte, platzen, obwohl ich körperlich und geistig topfit war und gegenwärtig auch noch bin.
Meine Einstellung bzgl. der Bundeswehr von damals zu heute hat sich grundlegend verändert und ich würde dem Verein nun doch gerne beitreten.

Ich freue mich auf Eure Auskunft,

Mit den besten Grüßen,



Euer Gast