ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatNaja, die SLV ist aber schon online, der Kamerad meint wahrscheinlich:
ZitatZeiten einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81
des Soldatengesetzes werden auf den Wehrdienst nach Satz 1 nicht angerechnet. Das Bundesministerium
der Verteidigung kann die Anrechnung von Zeiten im Sinne des Satzes 3 zulassen, sofern Reservistinnen
und Reservisten Aufgaben wahrnehmen, die zumindest ihrem Dienstgrad und den Aufgaben aus einem
Beorderungsverhältnis entsprechen.
ZitatText der am 1. Juli 2011 geltenden geänderten Soldatenlaufbahnverordnung
(pdf, xxx kB) - noch nicht abrufbar
Zitat von: wolverine am 20. Dezember 2011, 13:03:13
Dass man nicht über DVag´s sondern über eine Beorderung befördert wird, ist klar?!
ZitatMöglichkeit, bei Reservistinnen und Reservisten dienstliche Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes als beförderungsrelevante Dienstzeit zu berücksichtigen.
ZitatIst das überhaupt möglich trotz 1x Eintag im Führungszeugnis?