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Autor Aurignacien
 - 03. Januar 2012, 19:59:56
@Flexscan: Na dann kann ja nichts mehr schiefgehen!
Danke für Eure Info!  ;)
Autor ulli76
 - 03. Januar 2012, 18:31:16
Die Erwähnung des ÜLE passt in diesem Zusammenhang allerdings schon.
Während es früher nur den EK 1 und 2 gab, gibt es jetzt für bestimmte Soldaten, die früher auf EK geschickt wurden, den ÜLE.
Autor Flexscan
 - 03. Januar 2012, 18:12:31
Falls dir mal im Einsatz das Papier zum abwischen des Popos ausgehen sollte  ;)
(Das Epa is ja nit so reichlich damit bestückt)
Autor Herzschlag
 - 03. Januar 2012, 18:00:47
Überleben im Einsatz
Autor Aurignacien
 - 03. Januar 2012, 17:50:42
Was ist ÜLE eigentlich? *kopfkratz

Entschuldigt bitte, meine Dienstzeit ist schon ein paar Jahre her und das mangelnde Umgehen mit Abkürzungen macht sich bemerkbar.
Autor miguhamburg1
 - 03. Januar 2012, 17:42:01
Lieber Andi, besten Dank für die Einordnung. Ja, Marc, meine Information stammte aus dem Intranet.

@ F_K: Da ich zum ÜLE überhaupt nichts ausgesagt hatte, ist Ihre diesbezügliche Intervention auch ohne Kontext erfolgt. Nach diesem Lehrgang hatte der Fragensteller im Übrigen auch überhaupt nicht gefragt.
Autor Andi
 - 03. Januar 2012, 17:22:30
Hat er richtig, wenn auch etwas ungünstig dargestellt (deswegen der grammatikalisch richtige, aber ablenkende Teil weggenommen):

Zitat von: miguhamburg1 am 01. Januar 2012, 10:30:16
Der EKL 1 und 2 ist Pflichtbestandteil der OffzAusb [...] der Infanterie, PzTr, HAufklTr, LwSich, MSK, KSK. Im Rahmen freier Kapazitäten können auch Offz/Fw anderer TrGttg/Verwendungsreihen diesen Lehrgang besuchen.
Autor Marc
 - 03. Januar 2012, 17:09:16
@miguhamburg1: Wenn Sie Zugriff zum Intranet haben, dann lesen Sie sich bitte die aktuellen Befehle für die Ausbildung 78.-81. OAJ durch. Aus diesen geht genau das hervor, was ich in meinem Beitrag dargestellt habe, wie F_K ja bereits gesagt hat.
Autor F_K
 - 03. Januar 2012, 09:52:09
@ Miguhamburg1:

Bitte prüfe den Stand der zitierten Vorschrift. MWn hast Du nämlich einen deutlich veralteten Stand dargestellt, die derzeit gültige Weisungslage ist von Marc dargestellt worden.

Warum gäbe es sonst ÜLE?
Autor miguhamburg1
 - 03. Januar 2012, 09:49:08
@ Marc, ich hatte nun doch wirklich die Vorschriftenlage ausführlich dargelegt. Das, was Sie schreiben, ist so weder vollständig, noch richtig.
Autor Marc
 - 02. Januar 2012, 23:15:22
Der EKL 1 ist Pflicht für OffzAnw der Inf, PzGren, PzTr, HAufklTr; alle anderen OffzAnw absolvieren den ÜLE. Die Info mit "Pflicht für alle OffzAnw" ist veraltet, das war beim alten Ausbildungssystem so gewesen und hat sich seit 2006 geändert.
Autor Andi
 - 02. Januar 2012, 17:36:44
Und damit man sich nicht auf eure Aussagen verlassen muss kann man da ganz entspannt beim Personalamt der Bundeswehr anfragen...
Autor KlausP
 - 01. Januar 2012, 20:07:27
Genau - BWL studieren genügend Offiziere bei der Bw, wobei die meisten später in ihrer Dienstzeit nie wieder was damit zu tun haben. Da dürfte es mit dem Bedarf an einem Seiteneinsteiger recht duster aussehen
Autor ARMY STRONG
 - 01. Januar 2012, 19:59:11
Zitat von: technologe am 01. Januar 2012, 01:11:13
War beim Wehrdienstberater. Natürlich ist das möglich mit BWL-Studium  :)

Du kannst da überall tätig sein vom Personal bis Logistik oder Controlling.
Meine Aussage bezog sich auf den Quereinstieg, und damit meinte ich dass man gleich als Hauptmann oder Major oder wasweissich eingestellt wird und ohne weitere Ausbildung etc. verwendet wird.
Autor miguhamburg1
 - 01. Januar 2012, 10:30:16
Der EKL 1 und 2 ist Pflichtbestandteil der OffzAusb und der EKL 1 der FwAusb der Angehörigen der Infanterie, PzTr, HAufklTr, LwSich, MSK, KSK. Im Rahmen freier Kapazitäten können auch Offz/Fw anderer TrGttg/Verwendungsreihen diesen Lehrgang besuchen.