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Autor ErrorX
 - 20. Januar 2012, 19:14:48
Vielen Dank für die Information!

Das ist eine gute Entwicklung.
Autor ulli76
 - 20. Januar 2012, 14:27:47
Also da ich das erst heute im AU nachgelesen hab, weiss ich nur, dass fliegendes Personal explizit als Ausnahme für die Kontaktlinsenerlaubnis erwähnt war.
Müsste nachschauen, ob es eine Änderung in den Vorschriften für fliegendes Volk gibt (wenn du die Nummer der entsprechenden ZDv kennst, kannst die mir ja mal als PN schicken)
Autor Tommie
 - 20. Januar 2012, 14:25:16
Zitat von: ulli76 am 20. Januar 2012, 14:08:11Ich gehe davon aus, dass fliegendes Personal weiterhin keine Kontaklinsen tragen darf (zumindest beim Fliegen).

Dazu würde ich mich über eine Rückmeldung nach Vorschriftenstudium sehr freuen, Ulli! Ich selbst habe momentan eher keine Gelegenheit ins Intranet Bw zu kommen ...
Autor ulli76
 - 20. Januar 2012, 14:08:11
Tommie: Meine Antwort war auf die Frage von Stibsus, ob es noch andere Vorschriften gibt, die das extra regeln.

Ich gehe davon aus, dass fliegendes Personal weiterhin keine Kontaklinsen tragen darf (zumindest beim Fliegen). Das meint ja die Vorschrift damit, dass Kontaktlinsen nur erlaubt sind, wenn es nicht in anderen Vorschriften anders geregelt ist.
Den AU80 hab ich aktuell tatsächlich nicht vorliegen. So schlecht sind unsere Dienstzeiten dann doch nicht und zu Hause hab ich sowas nicht.
Autor Tommie
 - 20. Januar 2012, 13:34:09
Zitat von: Tommie am 20. Januar 2012, 13:04:01Ulli76: Fliegendes Personal muss also immer noch eine Ersatzbrille beim Flugdienst mitführen, darf aber jetzt anstelle der Brille Kontaktlinsen beim Fliegen tragen, oder sind die Kontaktlinsen für das fliegende Personal immer noch verboten?

Dass das fliegende Personal explizit erwähnt wurde, finde ich ganz toll, Ulli ;) ! Aber kannst Du zu meiner Frage auch was sagen oder liegt Dir der AU 80 gerade nicht vor?
Autor ulli76
 - 20. Januar 2012, 13:25:04
Die Vorschrift sieht keine speziellen Regelungen für Tätigkeiten wie Biwak, Geländedienst etc. vor. Der Soldat wird ja vom Truppenarzt über die Risiken belehrt. Und hat gleichzeitig die Pflicht zur Gesunderhaltung.
Ich persönlich sehe da nur einen sehr engen Spielraum für den DV, Einschränkungen dafür zu befehelen. Allerdings dürften die wenigsten DV die Änderung mitbekommen haben.

Fliegendes Personal ist explizit in der Vorschrift erwähnt.Bei anderen wüsste ich es nicht (evtl. Feuerwehrleute, bestimmtes Schiffspersonal, Flugsicherung etc.)
Autor Stibsus
 - 20. Januar 2012, 13:18:39
Find ich super.. Kennt jemand zufällig noch ein paar mehr Beispiele für Vorschriften die das anders regeln? Und wie weit reicht die Kompetenz des DV ist dieser Hinsicht? Darf er zb für ein Biwak trd eine Brille vorschreiben? (sry falls die fragen dumm erscheinen, meine AGA beginnt erst in ein paar Monaten)
Autor Tommie
 - 20. Januar 2012, 13:04:01
Im Prinzip wurde damit nur die bisher sehr oft gehandhabte Praxis "legalisiert"!

Die Belehrung und die Tatsache, dass die Bundeswehr nicht für die Kontaktlinsen bezahlt, sind ein vollkommen normaler Akt. Eine gesetzliche Krankenkasse zahlt ja auch nicht für Kontaktlinsen, die zahlt ja nicht einmal mehr anteilig für eine Brille, was bei der Bundeswehr immerhin noch geht.

Ulli76: Fliegendes Personal muss also immer noch eine Ersatzbrille beim Flugdienst mitführen, darf aber jetzt anstelle der Brille Kontaktlinsen beim Fliegen tragen, oder sind die Kontaktlinsen für das fliegende Personal immer noch verboten?
Autor ulli76
 - 20. Januar 2012, 12:54:55
Nach einer Vorschriftenänderung im Dezember 2011 sind Kontaktlinsen inzwischen erlaubt solange in speziellen Vorschriften nichts anderes geregelt ist (z.B. fliegendes Personal).

Allerdings werden die Kosten weiterhin nicht von der Bundeswehr übernommen. Weder für die Beschaffung noch bei Verlust noch bei Beschädigung.
Des weiteren müsst ihr von euerm Truppenarzt aktenkundig belehrt werden, worauf ihr achten sollt (eingeschränkte Hygiene z.B. auf Biwak, fehlende Möglichkeiten des Wechsels, Probleme bei Infektionserkrankungen der Auges (Bindehautentzündung etc.)

Nachzulesen im Allgemeinen Umdruck 80= FAInspSan K95.01- für aktive Soldaten bei Vorschriften online im Intranet zu finden.

Danke an den User Dr. Stern für den Hinweis.