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Autor SarahE
 - 23. Januar 2012, 23:18:01
naja wie gesagt die absprache mit meinem arbeitgeber is ne ganz andere geschichte... um die ging es in meiner frage garnicht...

ich danke euch natürlich trotzdem für diese vielen antworten und das ihr euch der sache so herzlich und intensiv angenommen habt auch wenn es ein wenig von der fragestellung abschweifte aber das is ja egal war trotzdem schön so viel von euch zu lesen  ;)
Autor Bleimaik
 - 23. Januar 2012, 22:55:41
dann sprech mit deim arbeitgeber ob er dich kündigt mit du anspruch auf alg 1 hast. aber das ist dann hier der falsche thread dafür. Fakt ist die bundesehr muss min. 1 monat vorher wissen was phase ist mit dir und deinem berufsleben. also im falle dann das schreiben von der BW dem arbeitsamt geben, damit die sich dann mit der BW in verbindung setzen.
Autor ulli76
 - 23. Januar 2012, 22:50:39
Die Bundeswehr interessiert es herzlich wenig, ob du vorher deine Stelle kündigst oder nicht.
Wenn aber nach einem lückenlosen Lebenslauf gefragt wird, musst du Zeiten ohne Beschäftigung halt angeben.
Autor SarahE
 - 23. Januar 2012, 22:47:13
Och Leute hätte ich gewusst das meine frage danach ob es die bundeswehr interessiert oder nicht so ein riesen wind drum gemacht wird dann hätte ich das hier sein lassen... was die vor und nachteile einer kündigung sind sind mir bekannt und mir gehts nich darum zu kündigen (wie gesagt wohl eher kündigen lassen bzw aufhebungsvertag) wenn überhaupt...

bleibt mal alle ganz locker...

um das ganze hier mal ein wenig verständlicher zu machen was meine bewegründe sind warum ich dieses arbeitsverhältniss nicht weiterführen will liegt einfach darin das es mir schon seit meiner ausbildung dort kein bisschen gefällt...

warum es mir dort nicht gefällt kann ich euch hier leider nicht posten das geht wieder unter die schweigepflicht...

ich hab dort nach meiner ausbildung eigentlich nur wieder angefangen weil ich mich von einem arbeitskolegen hab überreden lassen so lange dort wieder anzufangen bis ich zum bund gehe

meinem arbeitgeber war es mit dem bund auch von vorneherein bekannt ich arbeite auch nur auf 20 stunden basis dort und ich habe nicht vor dort jemals wieder anzufangen auch wenn es mit dem bund nicht klappen sollte...

und außerdem will ich wenn dann nur max 2 wochen bevor es zum bund geht frei haben was mir mein arbeitgeber so aber nunmal nicht geben kann da ich nicht genügent urlaubstage habe etc... und bitte fangt jetzt nicht damit an ich könnte mich krankschreiben lassen oder sowas das geht leider auch nicht ausführlicher kann ich leider nicht werden...

wäre sicher einfacher es zu verstehen wenn ich euch das bis ins kleinste datail erklären könnte geht aber auf grund der schweigepflicht nicht... also nehmt es einfach so hin mir ging es nur darum ob es die bundeswehr interessiert oder nicht...

vieleicht finde ich auch noch ne andere lösung mit meinem arbeitgeber aber das is ja hier erstmal total relativ egal
Autor ulli76
 - 23. Januar 2012, 21:43:11
Das mit dem Duzen und Siezen darf hier jeder halten wie er möchte.
Autor Bleimaik
 - 23. Januar 2012, 21:39:39
Wenn wir doch beim Sie bleiben verstehe ich das. Ich bin ja hier im Gegensatz zu anderen Kameraden noch ein blutjunger Frischling. :)

Ja wer kündigt ist bisl naja "dumm" weil dann 3 Monate Sperrzeit eintreten. Auch ein Gegenseitiges Einvernehmen hat eine 3 monatige Sperre zu Folge. Es geht nur wenn man GEkündigt wird. Leider... Aber wer ist schon gern AL.......

(achso und wegen der frage, als stuffz...)
Autor F_K
 - 23. Januar 2012, 20:47:59
Ein ruhendes (gelöstes) Arbeitsverhältnis ruht eben, und ist nicht gekündigt.

Wer aber vorher kündigt oder gekündigt wird, kann sich nicht aufs Arbeitsplatzschutzgesetz oder Eignungsübungsgesetz berufen - denn der Arbeitsvertrag ist ja vorher BEENDET.

.. und natürlich, wer VORHER kündigt und ALG1 haben will, wird wohl eines besseren belehrt werden.
Autor ulli76
 - 23. Januar 2012, 19:50:38
Es ist ja nicht verboten, vorher zu kündigen- es ist nur nicht ratsam.
Wenn man kündigt ist der Arbeitsplatz erstmal futsch.

Autor KlausP
 - 23. Januar 2012, 19:46:56
Mal eine Verständnisfrage: Mit welchem Dienstgrad werden Sie eingestellt?
Autor Bleimaik
 - 23. Januar 2012, 19:26:25
ich würde vorschlagen das wir erstmal  beim Kameradschaftlichen DU bleiben. So... Ich habe das schreiben vor mir liegen...gib mir deine Faxnummer und ich sende es dir zu. Lösen heißt lösen und nicht kündigen....weil sonst die BW geschrieben hätte "Bitte Arbeitsverhältnis beenden/kündigen damit Sie Ihren Dienst bei Einheit XY zum rechtzeitigen Termin wahrnehmen können." Ich bin ab 2.7.2012 SAZ in Koblenz und werde ca. einen Monat vorher mein AG dieses Schreiben vorlegen. Dieser muss sich dann nämlich mit der BW in Verbindung setzen und die Versicherungstechnischen Sachen klären und auch Urlaubsanspruch und so weiter. Es geht darum das ich weiterhin meinen Platz sicher habe bei meinem alten AG, bis die 4 Monate EÜ vorbei sind und ich nun endgültig als SAZ ernannt werde. Nur darum gehts. Ist das denn so schwer zu verstehen? Wenn dem nicht so wäre, würde ja das Schreiben sinnlos sein. Weil dann kann ich ja 4 Wochen vorher kündigen und spaziere dann lustig zu meiner Kaserne wo mein Dienst beginnt.
Autor Tommie
 - 23. Januar 2012, 19:13:40
Bleimaik, sind Sie einwenig begriffstutzig ;) ?

Was der Einplaner sagt, ist vollkommen LATTE !!! Was wirklich zählt ist nur, was im Gesetz steht, und das wurde oben bereits korrekt zitiert!

Was sollten Sie daraus lernen ;) ? Einplaner sind keine Juristen und auf den "rechtlichen Ratschlag" eines Einplaners sollten Sie nichts geben!
Autor Bleimaik
 - 23. Januar 2012, 19:10:21
Mutterschaftsurlaub war glaube nicht richtig^^
Autor Bleimaik
 - 23. Januar 2012, 19:08:53
Freunde...ich habe mich mit meinem Einplaner darüber informiert beziehungsweise hat er es mir gesagt und so steht es auch in meinem Schreiben. Das Arbeitsverhältnis wird gelöst! Also ich bekomme keine kohle mehr...aber bin sozusagen im Mutterschaftsurlaub wenn man so will...weil dort wird es auch so gemacht. Es ist eine Absicherung das man seinen Arbeitsplatz wieder hat wenn es mit der BW nicht klappt. Ganz einfach. Ich weis nicht wo ihr die Probleme hernehmt.^^ Im übrigen ist es mit der AGA und dem Arbeitgeber genauso. :)
Autor ulli76
 - 23. Januar 2012, 19:03:17
Dafür darf man aber eben das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.
Autor KlausP
 - 23. Januar 2012, 19:02:47
Wenn ein Arbeitsverhältnis gelöst wird, wird es auch beendet. Im Gesetzestext des Eignungsübungsgesetzes steht:

Zitat§ 1 Arbeitsverhältnis bei Einberufung

(1) Wird ein Arbeitnehmer auf Grund freiwilliger Verpflichtung zu einer Übung zur Auswahl von freiwilligen Soldaten (Eignungsübung) einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während der Eignungsübung bis zur Dauer von vier Monaten. Der Beginn der Eignungsübung ist dem Einzuberufenden und seinem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Übungsbeginn mitzuteilen; die Frist kann mit Zustimmung des Einzuberufenden und seines Arbeitgebers verkürzt werden.

Lösen und Ruhen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Edit: Quelle vergessen: http://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html