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Autor LukeSkyguy
 - 30. Januar 2012, 14:40:22
Vielen Dank! Dann werd ich morgen früh aufs Rathaus dackeln und mich ummelden, ist ja nur ein kleiner Bürokratischer Akt :D
Autor BulleMölders
 - 30. Januar 2012, 08:49:24
Da deine Akten nicht mehr im ZNwG sein werden sondern bereits in deiner Einheit, würde ich den Umzug erst bei Dienstantritt melden.
Autor LukeSkyguy
 - 30. Januar 2012, 08:41:47
Guten Morgen,

wollte nicht noch ein neues Thema aufmachen, mein Anliegen betrifft quasi das selbe.

Und zwar habe ich diesen Mittwoch (1.2) Dienstantritt als Wiedereinsteller.
Jetzt wohnt meine Freundin keine 15km von der Kaserne weg, mein derzeitiger Wohnort knapp 40km.
Steh bei meiner Freundin im Mietvertag mit drin, weil sie sonst die Wohnung nicht bekommen hätte, aber das ist ja nicht das Thema ;)
Jetzt würde mich es interessieren, ob ich noch heute aufs Amt gehen könnte und mich Ummelden? Und dann eben am Mittwoch mit neuer Adresse da zu erscheinen oder noch im ZNwG melden? (natürlich die anderen Ämter auch darüber benachrichtigen....)

Danke
Autor Hei-Ko
 - 18. September 2011, 22:30:58
Gut, also alles so wie bei einem zivilen Arbeitgeber.
Autor miguhamburg1
 - 18. September 2011, 22:26:14
Auch das ist Privatangelegenheit des Soldaten und seiner Familie. Heißt aber ebenfalls, dass dieser Soldat seine neue Anschrift meldet (und dass die Bwdafür kein Geld zahlt).
Autor Hei-Ko
 - 18. September 2011, 21:34:32
Wie verhält sich das bei Soldaten?

Angenommen der Kamerad ist in der Stadt X eingesetzt und er pendelt jedes Wochenende in die Stadt Y zu seiner Familie. Seine Familie und er wollen jetzt innerhalb der Stadt Y umziehen. Gibt es da Probleme?
Autor miguhamburg1
 - 16. September 2011, 21:40:14
Also, Sie sind ja noch kein Soldat, wenn ich dies richtig verstehe. Dann ist das ihr reines Privatvergnügen, umzuziehen, in das Ihnen zumindest bei der Bw niemand hineinredet. Dass eine Anschriftenänderung gemeldet werden muss, ergibt sich schon daraus, dass Sie für Ihren neuen Arbeitgeber erreichbar sein müssen. Außerdem ergibt sich die Meldung aus dem WehrpflG. Und das mit dem Trennungsgeld/der UKV wird sich regeln...
Autor Paramedic21
 - 16. September 2011, 17:50:12
Puhh, da bin ich ja schon was erleichtert. Wäre schon etwas schade wenn man sich dem ganzen Einstellungstest erfolgreich stellt und nur weil man nicht mehr im Hotel Mama leben will doch abgelehnt wird. Dann kann ich mich ja problemlos auf den Umzug fixieren. Und muss nicht mdamit rechnen doch noch abgelehnt zu werden.
Autor JuleGebJgFA
 - 16. September 2011, 17:21:39
Bin während meiner Bewerbung auch umgezogen, gab bei mir keine Probleme, einfach dem znwg melden.
Autor KlausP
 - 16. September 2011, 17:16:24
Kann ich mir nicht vorstellen, dass es da Probleme geben sollte. Sicherheitshalber sollten Sie aber im ZNwG anrufen - alle Änderungen, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könten, müssen Sie ja dort sowieso anzeigen und ein Umzug gehört auf jeden Fall dazu.
Autor Paramedic21
 - 16. September 2011, 16:53:48
Einen wunderschönen Tag wünsche ich euch allen!!!

Zur Zeit beunruhigt mich etwas was ich (wie des öfteren) durch Mund-zu-Mund Propaganda gehört habe.

Ich habe vor mit meiner Freundin zusammen zu ziehen. Wir hatten eine Fernbeziehung von 150km entfernung (jeder im elterlichen Haushalt). Nun hat sie in der auf der halben Strecke eine Arbeitsstelle gefunden.  Nun haben wir uns entschlossen zusammen zu ziehen da, wie ich finde, der zeitpunkt günstig ist für uns beide.
Bin aber gerade in einer laufenden Bewerbung und war im August auch schon im ZNwG muss jetzt demnächst zur Nachuntersuchung.

Jetzt hab ich von einem Bekannten der Soldat ist gehört, das wenn ich während der Bewerbung Umziehe, dass sich das ganze negativ auf meine Bewerbung auswirken würde wegen dem Mietvertrag, die Kosten "unserer" Wohnung hätte damit was zu tun.
Auch wäre für die BW der Verwaltungsakt zu groß mit dem Ummelden.

Also ich weiß nicht genau ob ich diesen Aussagen glauben schenken kann.
Deshalb würde ich gerne eure Meinungen dazu hören. Falle ich, wenn ich in ein paar Wochen umziehen würde, bei der BW negativ auf? Hätte das ganze große Auswirkungen auf meine Zukunft bzw. die Bewerbung beim Bund?

Ich würde mich über zahlreiche Antworten sehr freuen!

Danke schon mal im vorraus:)