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Autor Arctic
 - 02. Februar 2012, 15:45:39
Hallo,

bald ist ja wieder die Steuer fällig: Hab das immer so gemacht, das ich doppelte Haushaltsführung und alles, was mir absetzbar erschien, auch geltend gemacht habe. Seit 2011 wurde mir meine Wohnung nachträglich anerkannt (ja, nach jahrelangem harten Kampf mit ReFüs, Gesetzestexten und 1000 verschiedenen Meinungen) und ich bin seitdem glücklicher TG-Empfänger mit Zweitwohnsitz, der auch gezahlt wird, weil mir keine dienstl.Unterkunft gestellt werden konnte. Frage : Ich kriege ja nun mein TG jeden Monat. Bei der Steuererklärung: Was muss ich nun angeben, was nicht? Der Dienstherr stellt mir ja schon ne gewisse Summe zur Verfügung, so das ich die Zweitwohnung nicht mehr geltend machen kann, soweit wäre das klar. Neben den gefahrenen Kilometern (also gesamt Kfz-Kosten) und den anderen Werbungskosten, welche Mögl.hat man da noch?